Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Marktgemeinde Brückl
2 Versionen
· 1994-02-17 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-16
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 92 Görtschitztal Straße im Berei
Änderungen vom 2026-04-16
@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Brückl aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1994-02-16
Straßenverlauf der B 92 Görtschitztal Straße
Originalfassung
Text zu diesem Datum