Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63Steinamangerer Straße im Bereich der Gemeinden Jabing und Großpetersdorf

2 Versionen · 1994-10-08 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-09
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63 Steinamangerer Straße im Berei

Änderungen vom 2026-04-09

@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen des Anschlusses L 105 Schlaininger Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Jabing und Großpetersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1192 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1994-10-07
Straßenverlauf der B 63 Steinamangerer Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum