Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 57a Stegersbacher Straße im Bereich der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg
2 Versionen
· 1994-12-24 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-08
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 57 a Stegersbacher Straße im Bere
Änderungen vom 2026-04-08
@@ -11,4 +11,3 @@
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 827 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1994-12-23
Straßenverlauf der B 57a Stegersbacher Straße
Originalfassung
Text zu diesem Datum