Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 91 LoiblpaßStraße und der B 85 Rosental Straße im Bereich der Stadtgemeinde Ferlach

2 Versionen · 1995-08-19 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-16
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 91 Loiblpaß Straße und der B 85 R

Änderungen vom 2026-04-16

@@ -15,4 +15,3 @@
3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Ferlach aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 (Stand Juli 1995) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1995-08-18
Straßenverlauf der B 91 Loiblpaß Straße und der B 85 Rosental Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum