Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Gemeinden Zeltweg, Fohnsdorf und Maria Buch-Feistritz

2 Versionen · 1999-01-20 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-14
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der

Änderungen vom 2026-04-14

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Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Zeltweg, Fohnsdorf und Maria Buch-Feistritz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Nr. BO-78-24 im Maßstab 1 : 2 880 und Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1999-01-19
Straßenverlauf der B 78 Obdacher Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum