Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-07-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 86
Änderungshistorie JSON API

05 Anschrift 1, 3, 4

06 Telefon-, Faxnummer 1, 3, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

07 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1, 3, 4

08 Ausbildungsstätte 1, 3, 4

09 Firmenbuchdaten 1, 3, 4

10 Ausbilder bzw

Ausbildungsleiter

(Name, Qualifikation) 1, 3, 4

11 Lehrberufsnummer 1, 3, 4

12 Lehrstellenangebot 1, 3, 4

Lehrstellen- 13 Vor-, Familienname,

suchende: Anrede/Geschlecht 1, 2, 4

14 Staatsbürgerschaft 1, 2, 4

15 Anschrift 1, 2, 4

16 Telefon-, Faxnummer 1, 2, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

17 Lehrstellenwunsch 1, 2, 4

18 Ausbildung, spezielle

Fertigkeiten und

Begabungen 1, 2, 4

Gesetzlicher 19 Vor-, Familiennamen,

Vertreter des akad. Grad/Titel,

Lehrstellen- Anrede/Geschlecht,

suchenden: Firmenwortlaut 2, 4

20 Staatsbürgerschaft 2, 4

21 Anschrift 2, 4

22 Telefon-, Faxnummer 2, 4, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

Empfängerkreise

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Lehrberechtigter;

3 Lehrstellensuchender;

4 Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder und 01 Ordnungsnummer 1, 2

sonstige Arbeit- 02 Daten zur

geberbetriebe: Mitgliedschaft (zB

Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1, 2

03 Vor- und Familienname,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut,

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1, 2

04 Adresse 1, 2

05 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Ansprechpartner 1, 2

07 UID Nummer 1, 2

08 UBR Nummer 1, 2

09 Firmenbuchnummer 1, 2

10 ÖNACE-Nummer 1, 2

11 Kontonummer des

Arbeitgebers bei dem

jeweiligen Sozialver-

sicherungsträger 1, 2

12 Art der Tätigkeit und

Leistungsprogramm 1, 2

13 Leistungsdaten,

Erträge und Erlöse 1, 2

14 Exporte, Importe 1, 2

15 Daten über

Aufwendungen und

Ausgaben 1, 2

16 Daten über

Investitionen 1, 2

17 Daten über Löhne und

Gehälter,

einschließlich

Lohnnebenkosten und

Bemessungsgrundlage 1, 2

18 Daten über

Beschäftigung,

Arbeitszeit,

Arbeitsvolumen 1, 2

19 Daten der

Betriebsausstattung 1, 2

20 Standortfaktoren 1, 2

Empfängerkreise

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Bundesanstalt "Statistik Österreich".

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

eigene Kunden; 01 Ordnungsnummer 1, 2

Interessenten, die 02 Name (Titel, akad.

an den Grad) bzw. Bezeichnung 1, 2

Auftraggeber 03 Anrede/Geschlecht -

selbst 04 Anschrift 1, 2

herangetreten 05 Telefon- und Faxnummer

sind: und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

06 Sperrkennzeichen für

Werbeaktionen des

Auftraggebers -

07 Untersagung der

Übermittlung der

Daten an Adressverlage -

08 Berufs-, Branchen- und

Geschäftsbezeichnung 1, 2

09 Firmenbuchdaten -

10 Korrespondenzsprache,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch -

11 Geburtsjahr, wenn vom

Betroffenen angegeben 1

12 Geburtstag, wenn vom

Betroffenen angegeben -

13 Familienstand, wenn

vom Betroffenen

angegeben -

14 Nachfrageinteressen

(auf Grund bisherigen

Nachfrageverhaltens

oder eigener Angaben

des Kunden gegenüber

dem Auftraggeber) -

15 Kaufkraftklassifi-

zierung -

16 Betreuungsdaten (wie:

zugesandtes

Werbematerial,

Besuchsrythmus usw.) -

17 Kaufverhalten

(Frequenz und

Volumen) 2

18 sonstiges

Antwortverhalten zu

Werbeaktivitäten des

Auftraggebers -

19 Bonus- und sonstige

Vorteilsdaten, die

sich aus der Kunden-

oder Interessenten-

eigenschaft ergeben -

Kontaktpersonen 20 Ordnungsnummer -

beim Kunden oder 21 Name (Titel, akad.

Interessenten: Grad,

Anrede/Geschlecht)

bzw. Bezeichnung -

22 zugehöriger Kunde oder

Interessent

(Bezeichnung und

Anschrift) -

23 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

24 Korrespondenzsprache -

25 Funktion oder

betreutes

Aufgabengebiet beim

Kunden oder

Interessenten -

26 Geburtstag,

Familienstand und

dgl., soweit die

Verwendung vom

Betroffenen für Zwecke

der Kontaktpflege

gestattet wird -

27 Betreuungsdaten (wie:

zugesandtes

Werbematerial,

Besuchsrythmus, usw.) -

potenzielle 28 Name (Titel, akad.

Interessenten, Grad) bzw. Bezeichnung -

deren Adressen 29 Anschrift -

von Adressverlagen 30 Öffentlich zugängliche

zugekauft Daten, soweit diese

(gemietet) oder für den Werbezweck

selbst ermittelt relevant sind -

wurden: 31 Zugehörigkeit zu einer

bestimmten

Interessentenklasse -

32 Antwortverhalten zu

Werbeaktivitäten des

Auftraggebers -

Empfängerkreise

1 Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 268 GewO; 2 Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967;

Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Antragsteller/ 01 Name (akad. Grad) /

Zulassungs- Bezeichnung 1-8

besitzer/Bewilli- 02 Geschlecht 1-6, 8

gungsinhaber: 03 Geburtsdatum 1-6, 8

04 Beruf 1-6, 8

05 Art des Betriebes 1-6, 8

06 Firmenbuchnummer 1-6, 8

07 Anschrift 1-8

08 Kategorie der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

09 Daten der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

10 rechtliche und

technische

Fahrzeugdaten 1-6, 8

11 zugewiesenes

behördliches

Kennzeichen 1-8

12 Status der

Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8

13 Daten zur

Haftpflicht-

versicherung:

- Name/Bezeichnung des

Haftpflicht-

versicherers,

Versicherungs-

kennzahl

- Polizzen-/Versiche-

rungsbestätigungs-

nummer sowie

Austellungs- und

Gültigkeitsdatum 1, 2, 6-8

14 Kosten und Gebühren

der

Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8

15 Bezeichnung des

Auftraggebers für die

Zwecke der

Kennzeichnung der

Herkunft der Daten im

Informations-

verbundsystem 1-6, 8

Empfängerkreise

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem:

Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für

Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b

Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 7 Militärleistungsgesetz;

5 gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung

gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen

Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,

auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der

gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation (§ 51 ÄrzteG 1998), Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, wie Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, Dentistengesetz (DentG), BGBl. Nr. 90/1949;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968, Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Patienten (auch 01 Patientennummer,

Probanden): Protokollnummer 1-8

02 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel 1-8

03 Anschrift 1-8

04 Telefon- und Faxnummer 1-8, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

05 Geburtsdatum 1-8

06 Staatsbürgerschaft 1, 6, 7

07 Geschlecht 1-8

08 Zugehörigkeit zu einer

Schule und Klasse bei

schulärztlichen

Untersuchungen -

09 Sozialversicherungs-

nummer 1-8

10 Sozialversicherungs-

träger 1-4, 7, 8

11 Sonstige Daten zur

Sozialversicherung

(insbesonders der

Name, das Geburtsdatum

und die Sozialversi-

cherungsnummer des

Hauptversicherten

sowie das Verwandt-

schaftsverhältnis zum

Hauptversicherten, bei

mitversicherten

Patienten) 1-4, 7, 8

12 Name und Anschrift des

Arbeitgebers des

Hauptversicherten 1-4, 8

13 Daten zu einem

privaten Versiche-

rungsverhältnis

(Versicherer,

Polizzennummer, usw.) 1-4, 8

14 Daten sonstiger

Kostenträger 1-4, 8

15 Daten über die

Erklärung der

Kostenübernahme durch

einen Kostenträger 1-4, 8

16 Inanspruchnahme des

Auftraggebers

(Zeitpunkt und Art) 1, 2, 7, 8

17 Daten zur Verwaltung

von Terminen und

Wartelisten -

18 Medizinischer Zustand

der Person bei

Übernahme der Beratung

oder Behandlung 3-8

19 Besondere

Risikofaktoren, zB

Allergien,

tätigkeitsbedingte

Einflüsse, familiäre

```

Disposition 3-8

```

20 Daten zu Impfungen 3-8

21 Vorgeschichte der

Erkrankung und

dazugehörige Befunde 3-5, 7, 8

22 Diagnosen (auch

Fremddiagnosen) zu

Behandlungsbeginn und

bei Beendigung 3-8

23 Gutächtliche

Äusserungen des

Auftraggebers (zB

gegenüber Arbeitgeber) 6

24 Krankheitsverlauf 3-8

25 Zusätzliche Daten zu

meldepflichtigen

Krankheiten (Inhalt

der vorgeschriebenen

Meldeformulare) 7

26 Information an

Patienten 3, 4, 8

27 Daten zur Zuweisung an

Fachärzte, Labors usw. 1-4, 8

28 Art und Umfang der

beratenden,

diagnostischen oder

therapeutischen

Leistungen 1-4, 8

29 Daten zur Anwendung

von

Arzneispezialitäten

und zur

Identifizierung dieser

Arzneispezialitäten

und der jeweiligen

Chargen im Sinne des

§ 26 Abs. 8 des

Arzneimittelgesetzes,

BGBl. Nr. 185/1983 1-4, 8

30 Verschreibung und

Abgabe von

Arzneimitteln,

Heilbehelfen und

Hilfsmitteln 1-4, 8

31 Daten zur Abrechnung

von Honoraren,

Medikamenten und

Laboruntersuchungen 1-4, 8

32 Gebührenbefreiungen 1-4, 8

33 Daten zur Abrechnung

der Gebühren oder

Entgelte für

Sachverständigen- und

Gutachtertätigkeit 6, 8

Kontaktperson 34 Vor- und Familienname,

(nach Angabe des akad. Grad / Titel -

Patienten oder 35 Anschrift -

Probanden) oder 36 Telefon- und Faxnummer

gesetzlicher und andere zur

Vertreter des Adressierung

Patienten oder erforderliche

Probanden: Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

37 Zustimmung des

gesetzlichen

Vertreters zur

Behandlung -

Empfängerkreise

1* Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und

sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2* Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3* andere Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und

medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4* Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes

Untersuchungen vornehmen;

5* Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit

dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6 Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die

rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7 Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen

Meldepflicht des Arztes, zB nach § 54 ÄrzteG 1998 oder gemäß § 363 Abs. 2 ASVG usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;

8* Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von

Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

SA001 Rechnungswesen und Logistik

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse SA003 Mitgliederverwaltung

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen

juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008 Personenstandsbücher

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010 Melderegister

SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern,

künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA001 Rechnungswesen und Logistik

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Kunden oder 01 Ordnungsnummer 1-11

Lieferanten des 02 Name (Titel, akad.

Auftraggebers Grad) bzw. Bezeichnung 1-11

(Empfänger und 03 Anrede/Geschlecht 1-11

Erbringer von 04 Anschrift 1-11

Lieferungen oder 05 Telefon- und Faxnummer 1-11, soweit nicht

Leistungen): und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Geburtsjahr (soweit

zur Identifikation

unbedingt notwendig) 1-11

07 Geburtstag und -monat

(soweit zur

Identifikation

unbedingt notwendig) 1-11

08 Firmenbuchdaten 1-11

09 Daten zur Bonität 3, 11

10 Sperrkennzeichen (zB

Kontaktsperre,

Rechnungssperre,

Liefersperre,

Buchungssperre,

Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11

11 Zuordnung zu einer

bestimmten Kunden- und

Lieferantenkategorie

(einschließlich

regionale Zuordnung,

usw.) 3, 11

12 Kenn-Nummern für

Zwecke amtlicher

Statistik wie

UID-Nummer und

Intrastat-Kenn-Nummer 1-11

13 Zugehörigkeit zu einem

bestimmten

Einkaufsverband,

Konzern 1-11

14 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-11

15 Gegenstand der

Lieferung oder

Leistung 1-11

16 Bonus-,

Provisionsdaten und

dgl. 1-5, 7, 11

17 Kontaktperson beim

Betroffenen zur

Abwicklung der

Lieferung oder

Leistung 1-11

18 Bei der

Leistungserbringung

mitwirkende Dritte

einschließlich Angaben

über die Art der

Mitwirkung 1-11

19 Liefer- und

Leistungsbedingungen

(einschließlich

Angaben über den Ort

der Lieferung oder

Leistung, Verpackung,

usw.) 1-11

20 Daten zur Verzollung

(zB Ursprungsland,

Zolltarifnummer) und

Exportkontrolle 1-5, 7-9, 11

21 Daten zur Versicherung

der Lieferung oder

Leistung und zu ihrer

Finanzierung 1-5, 7-9, 11

22 Daten zur

Steuerpflicht und

Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11

23 Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen 1-11

24 Bankverbindung 1-9, 11

25 Kreditkartennummern 1-4

26 Daten zum

Kreditmanagement (zB

Kreditlimit,

Wechsellimit) 1-4, 7

27 Daten zum Zahlungs-

oder

Leistungsverhalten des

Betroffenen 1-4, 6-8, 11

28 Mahndaten/Klagsdaten 1-7, 11

29 Konto- und Belegdaten 1-9, 11

30 Leistungsspezifische

Aufwände und Erträge 1-5, 8

31 Sonderhauptbuch-

vorgänge (zB Einzel-

wertberichtigung,

Wechselforderung,

Anzahlung,

Bankgarantie) 3, 5

Sachbearbeiter 32 Ordnungsnummer 1-12

oder 33 Name (Titel, akad. 1-12

Kontaktperson beim Grad,

Auftraggeber: Anrede/Geschlecht) 1-12

34 zusätzliche Daten zur

Adressierung beim

Auftraggeber 1-12

35 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

36 Funktion des

Betroffenen beim

Auftraggeber 1-12

37 Umfang der

Vertretungsbefugnis 1-12

38 vom Betroffenen

bearbeitete

Geschäftsfälle 1-11

An der Geschäfts- 39 Ordnungsnummer 1-12

abwicklung 40 Name (Titel, akad.

mitwirkende Grad) bzw. Bezeichnung 1-12

Dritte: 41 Anrede/Geschlecht 1-12

42 Anschrift 1-12

43 Telefon- und Faxnummer 1-12, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

44 Geburtsjahr (soweit

zur Identifikation

unbedingt notwendig) 1-12

45 Geburtstag und -monat

(soweit zur

Identifikation

unbedingt notwendig) 1-12

46 Firmenbuchdaten 1-12

47 Daten zur Bonität 3

48 Sperrkennzeichen (zB

Kontaktsperre,

Rechnungssperre,

Liefersperre,

Buchungssperre,

Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11

49 Zuordnung zu einer

bestimmten Kategorie

der Leistungserbringer

(einschliesslich

regionale Zuordnung,

usw.) 3, 11, 12

50 Kenn-Nummern für

Zwecke amtlicher

Statistik wie

UID-Nummer und

Intrastat-Kenn-Nummer 1-12

51 Zugehörigkeit zu einem

bestimmten

Einkaufsverband,

Konzern 1-12

52 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

53 Gegenstand der

Lieferung oder

Leistung 1-12

54 Bonus-,

Provisionsdaten und

dgl. 1-5, 7, 11

55 Kontaktperson beim

Betroffenen zur

Abwicklung der

Lieferung oder

Leistung 1-12

56 Liefer- und

Leistungsbedingungen

(einschließlich

Angaben über den Ort

der Lieferung oder

Leistung, Verpackung,

usw. ) 1-12

57 Daten zur Verzollung

(zB Ursprungsland,

Zolltarifnummer) und

Exportkontrolle 1-5, 7-9, 12

58 Daten zur Versicherung

der Lieferung oder

Leistung und zu ihrer

Finanzierung 1-5, 7-9, 12

59 Daten zur

Steuerpflicht und

Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8

60 Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen 1-10, 12

61 Bankverbindung 1-9, 12

62 Kreditkartennummern 1-4, 8

63 Daten zum

Kreditmanagement (zB

Kreditlimit,

Wechsellimit) 1-4, 7

64 Daten zum Zahlungs-

oder

Leistungsverhalten des

Betroffenen 1-4, 6-8, 12

65 Mahndaten/Klagsdaten 1-7

66 Konto- und Belegdaten 1-9

67 Leistungsspezifische

Aufwände und Erträge 1-5, 8

68 Sonderhauptbuch-

vorgänge (zB Einzel-

wertberichtigung,

Wechselforderung,

Anzahlung,

Bankgarantie) 3, 5

Kontaktpersonen 69 Ordnungsnummer 1-12

beim Kunden, 70 Name (Titel, akad.

Liefe- Grad,

ranten oder an der Anrede/Geschlecht) 1-12

Geschäfts- 71 zugehöriger Kunde,

abwicklung Lieferant oder Dritter 1-12

mitwirkenden 72 zusätzliche Daten zur

Dritten: Adressierung beim

Kunden, Lieferanten

oder Dritten 1-12

73 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

74 Funktion des

Betroffenen beim

Leistungsempfänger

oder Leistungserbinger 1-12

75 Umfang der

Vertretungsbefugnis 1-12

76 vom Betroffenen

bearbeitete

Geschäftsfälle 1-12

Bloße Zustell-, 77 Ordnungsnummer 1-9

Lieferungs-, 78 Name (Titel, akad.

Rechnungs- Grad,

adressaten Anrede/Geschlecht)

und dgl.: oder Bezeichnung 1-9

79 Anschrift 1-9

80 Telefon- und Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

81 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-9

82 Angaben über

besondere Bedingungen

für die Annahme der

Zustellung, Lieferung

oder Leistung 1-9

Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1-5, 11

84 Name (Titel, akad.

Grad,

Anrede/Geschlecht)

oder Bezeichnung 1-5, 11

85 Anschrift 1-5, 11

86 Telefon- und Faxnummer 1-5, 11, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

87 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-5, 11

88 Bankverbindung 1-5, 11

89 Forderungen an den

Auftraggeber 1-5, 11

90 Gegenforderungen des

Auftraggebers 1-5, 11

Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1-6, 11

92 Name (Titel, akad.

Grad,

Anrede/Geschlecht)

oder Bezeichnung 1-6, 11

93 Anschrift 1-6, 11

94 Telefon- und Faxnummer 1-6, 11, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

95 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-6, 11

96 Bankverbindung 1-6, 11

97 ausstehende Einlagen 1-6, 11

98 sonstige Forderungen

des Auftraggebers (zB

Privatentnahmen) 1-6, 11

99 Bezüge 1-6, 11

100 Gewinn- und

Verlustanteile 1-6, 11

Empfängerkreise

1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4* Gerichte;

5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8* Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder

Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9* Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10 Bundesanstalt "Statistik Österreich" für die Erstellung der

gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11* Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie

gewerblichen Kunden und Großkunden;

12* Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

```

1.

Arbeitnehmer, 01 Personalnummer 1-24

```

arbeitnehmer- 02 Vor- und Familienname,

ähnliche akad. Grad / Titel 1-25

Personengruppen, 03 frühere Familiennamen 1-24

Leiharbeitnehmer, 04 Geburtsdatum 1-13, 15-23

freie 05 Geburtsort 1-13, 15-22

Dienstnehmer, 06 Geschlecht 1-23

Lehrlinge, 07 Familienstand 1, 2, 4, 5, 9-13,

Volontäre und 17-19, 21, 22

Ferialpraktikanten 08 Kinder und sonstige

(auch ehemalige Familienangehörige, im

Beschäftigte): Zusammenhang mit

Leistungen, die in

Verbindung mit dem

Arbeitsverhältnis des

Betroffenen erbracht

werden (insbesondere

Name, Geburtsdatum,

Sozialversicherungs- 2, 4, 5, 9-13,

nummer) 17-19, 21, 22

09 gesetzlicher Vertreter 1, 2, 4, 5, 8-19,

21, 22

10 Staatsbürgerschaft 2-12, 16, 21, 22

11 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9-11,

14, 21, 22

12 organisatorische

Zuordnung im Betrieb

einschließlich Beginn 2-7, 9-11, 15, 16,

und Ende 18, 21, 22, 25

13 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung im

Betrieb erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben 1-23, 25

14 Wohnadresse 1-17, 21-23

15 private Telefon- und 1-17, 21-23, soweit

Faxnummer und andere nicht vom

zur Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

16 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22

17 Sozialversicherungs-

nummer 2, 4, 5, 9-12, 18,

19, 21-24

18 Sozialversicherungs-

träger 2, 4, 5, 9-12, 19,

21-23

19 Daten zur Kranken-

scheinverwaltung 2, 18, 21-23

20 Dienstnehmer-Sozial-

versicherungsdaten 2, 4, 5, 10, 19,

21, 22

Versichertenmeldung:

Beitragsgruppe

An-/Abmeldedatum und

Änderungsdatum,

Zugehörigkeit

(Arbeiter,

Angestellter, ...),

Geringfügigkeit

Verwandtschats-

verhältnis zum

Dienstgeber

Beteiligung am

Unternehmen des

Dienstgebers

Lehrzeit (1. Lehrjahr

von-bis, Lehrzeitende)

Nacht- Schwerarbeit

(Anfang, Ende)

Art des Bezuges

(Monatslohn, Zeitlohn)

Daten zur

Entgeltfortzahlung

(nur bei

ÖBB-Bediensteten)

Beitragsgrundlage für

Malusberechnung

Fondsschlüssel für

Nebenbeiträge (zB

Kammerumlage,

Wohnbauförderungs-

beitrag)

Abmeldegrund

Kündigungsent-

schädigung (von, bis)

Urlaubsabfindung,

-entschädigung/

Ersatzleistung für

Urlaubsentgelt (von,

bis)

Beitragsgrundlagen-

meldung:

Beitragszeitraum

(von-bis-Monat, Jahr,

Verrechnungsart)

Allgemeine

Beitragsgrundlage

Beitragsgrundlage

Sonderzahlung

Anzahl der Tage mit

Teilentgelt

Beitragspflichtiges

Teilentgelt

Zugehörigkeit

(Arbeiter,

Angestellter, ...)

Anspruch auf

Sonderzahlung

(ja, nein)

Erstattungsantrag

Krankenentgelt gemäß

§ 8 EFZG

Anspruch auf

Pauschalbetrag

Kennzeichen für

Krankheit/

Unglücksfall,

Arbeitsunfall/

Berufskrankheit

Anspruch in Wochen

Vorbezugstage (Summe,

Angabe in Arbeitstagen

oder Kalendertagen)

Erstattungszeitraum

(Beginn, Ende)

Fortgezahltes

Bruttoentgelt

Art der Beschäftigung

(Arbeiter, Lehrling,

Heimarbeiter,

Sonstige)

Tagesturnus (Anzahl

der Tage)

Berechnung der

Ansprüche nach

Kalenderjahr/

Arbeitsjahr

Ende des

Entgeltanspruches

Vordienstzeiten (von,

bis)

Arbeitsfreie Tage

Arbeits- und

Entgeltsbestätigung

für Krankengeld

Grund der

Arbeitseinstellung

Beschäftigungs-

verhältnis (gelöst,

nicht gelöst)

Bruttoentgelt im

letzten

Beitragszeitraum

ohne Sonderzahlung

Bezug (von, bis,

Betrag)

Betragssumme

Sonderzahlungsanspruch

(ja, nein)

Sachbezug (Anzahl der

Tage, Text)

Entgelt wird bezahlt

bis

EFZ-Anspruch in Wochen

Berechnung der

Ansprüche nach

Arbeits-Kalenderjahr,

Arbeits- Kalendertage

Teilentgelt-

Prozentanteil des

Gesamtentgeltes

(Prozente, von, bis)

Provision während der

Arbeitsunfähigkeit

(ja, nein)

Anrechnung

Vorerkrankungen

(von, bis)

Arbeits- und

Entgeltsbestätigung

für Wochengeld

Grund der

Arbeitseinstellung

Beschäftigungs-

verhältnis (gelöst,

nicht gelöst)

Urlaub vor Eintritt

der Mutterschaft

(von, bis)

Arbeitsverdienst der

letzten drei

Kalendermonate (ohne

SZ, minus gesetzliche

Abzüge)

Arbeitsverdienst-

zeitraum (von, bis)

Unterbrechung des

Bezuges während der

letzten drei Monate

(von, bis)

Ausmaß der

Sonderzahlung (Anzahl

Monate, Anzahl Wochen)

Anspruch auf Fortbezug

des Entgeltes

(gesetzlich,

vertraglich, kein

Anspruch)

Anspruch auf das halbe

Entgelt (bis)

Anspruch auf mehr als

das halbe Entgelt

(bis)

Mitarbeitervorsorge

gemäß BMVG:

MVK-Leitzahl 2, 12, 24

MV-Beitragsgrundlage

(inklusive

Sonderzahlungen) 2, 12, 24

Beitragshöhe gemäß BMVG

(Gruppensumme) 2, 12, 24

Beginn und Ende der

MV-Beitragszahlung

(Stichtag) 2, 12, 24

Eingezahlter Betrag

an MV 2, 12, 24

MV-Beitragszeiten

(Beitragsmonat

von - bis) 2, 12, 24

Vordienstzeiten (bei

Übertritt ins neue

Abfertigungsmodell) 24

Übertragungsbetrag an

die MVK und

Zahlungsmodus 24

Zuordnung zu

Dienstgeberkontonummer 24

Abmeldegründe (zB

Unterbrechung der

Beitragszahlung durch

Karenzurlaub) 2, 24

21 Eintrittsdatum 2-8, 10, 11, 13,

16, 19, 21, 22

22 Vordienstzeiten 10, 13, 19, 21, 22

23 Austrittsdatum, 2-8, 10, 11, 13,

Kündigungsfrist 16, 19, 21, 22

24 Art der Beendigung des 2, 4, 5, 9-11, 21,

Dienstverhältnisses 22

25 gesetzliche

Beschäftigungs-

voraussetzungen 4-8, 11, 21, 22

26 Daten der Beschäfti-

gungsbewilligung 4-7, 9, 21, 22

27 Bezeichnung der 2, 4-7, 9, 18, 21,

Tätigkeit 22

28 Gruppenzugehörigkeit 2-7, 9, 15, 16, 21,

(Arbeiter/Angestellte) 22

29 Kammerzugehörigkeit 2, 5, 16, 21, 22

30 Sicherheitsstufe /

Zugangs- (Zugriffs-)-

rechte 4, 5, 21, 22

31 Lichtbild des

Betroffenen (für

Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22

32 Gültigkeitsdauer der

Ausweiskarte 4, 5, 21, 22

33 Arbeitszeiterfassung 4, 5, 21, 22

34 Sonstige Daten zur

Arbeitszeit

(insbesondere

Geringfügigkeit,

Arbeitsstunden,

Überstunden,

Gleitzeit, Nacht- und 2, 4-7, 9, 10, 12,

Teilzeitarbeit) 21, 22

35 Daten zur

Urlaubsverwaltung 3-5, 9, 10, 21, 22

36 Religionsbekenntnis

(zur Abwesenheits-

verwaltung), nach

Angabe des Betroffenen 4, 5, 21, 22

37 Krankenstand,

einschließlich

Arbeitsunfall und

Berufskrankheit

(Beginn, Ende und 2-5, 10, 18, 19,

Dauer) 21, 22

38 Zeitpunkt eines 2-5, 10, 18, 19,

Arbeitsunfalls 21, 22

39 Kuraufenthalte 2-5, 10, 18, 19,

21, 22

40 Mutterschutz (Beginn 2-5, 9, 10, 18, 19,

und Ende) 21, 22

41 Karenzurlaub gemäß

MSchG und EKUG (Beginn 2-5, 9, 10, 15, 18,

und Ende) 19, 21, 22

42 Präsenzdienst,

Ausbildungsdienst oder

Zivildienst (Beginn 2-5, 9, 10, 15, 19,

und Ende) 21, 22

43 Art und Dauer der

sonstigen Abwesenheit

wegen

Dienstverhinderung

oder

Dienstfreistellung

(einschließlich

vereinbarte 2-5, 9, 10, 19, 21,

Karenzierung) 22

44 Daten zur

Entgeltfortzahlung 2-5, 10, 19, 21, 22

45 Beschäftigungs-

relevante Daten gemäß

ArbeitnehmerInnen-

schutzgesetz, BGBl.

Nr. 450/1994 idgF.,

Bazillenausscheider-

gesetz, BGBl.

Nr. 153/1945 idgF.,

Tuberkulosegesetz,

BGBl. Nr. 127/1968

idgF. und ähnlichen

Rechtsvorschriften 4-7, 18, 21, 22

46 Grad der Behinderung

gemäß Behinderten-

einstellungsgesetz

(nach Bekanntgabe des 2-5, 9, 11, 15, 21,

Betroffenen) 22

47 gesetzliche,

kollektivvertragliche,

betriebsverein-

barungsmäßige und

einzelvertragliche

Grundlagen der

Entgeltberechnung 2, 4-5, 8, 9, 10,

(Einstufung) 19, 21, 22

48 Brutto- und

Nettoentgelt (Daten 1, 2, 4, 5, 9, 10,

des Gehaltszettels) 12, 14, 19, 21, 22

49 Daten der

Entgeltsfortzahlung -

50 Abzüge vom

Nettoentgelt auf

Grund Gesetzes oder

betrieblicher 13-14, 17, 19, 21,

Vereinbarungen 22

51 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 10, 12,

21, 22

52 Aufwandsentschädi-

gungen (wie 1, 2, 4, 5, 10, 12,

Reisegebühren) 14, 19, 21, 22

53 Sozialleistungen im

Zusammenhang mit dem 2, 4, 5, 12, 14,

Arbeitsverhältnis 21, 22

54 Daten nach Bezügebe-

grenzungsgesetz, BGBl.

I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22

55 Höhe des

Gewerkschaftsbeitrages

und Bezeichnung und

Adresse des Empfängers

(nach Bekanntgabe des

Betroffenen) 14, 15, 21, 22

56 Versicherungsprämien

als Leistung des 4, 5, 13, 14, 21,

Arbeitgebers 22

57 Verwaltung von

Vorschüssen und

Darlehen 1, 14, 21, 22

58 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 5, 21, 22

59 Daten des Lohnzettels

(L-16 Formular) 10, 12, 21, 22

60 Alleinverdiener- oder

Alleinerzieher-

Absetzbetrag (ja/nein) 2, 12, 21, 22

61 Wohnsitzfinanzamt -

62 Daten zur

Pensionskasse

(insbesondere Ein- und

Austritt,

Beitragsdaten und

Versicherungszeiten in

der gesetzlichen

Sozialversicherung im

Zeitraum der

Beschäftigung) 5, 12, 14, 21, 22

63 Daten zur Verwendung

von Dienstfahrzeugen

(insbesondere

Führerschein,

Abrechnungen,

Schadensfälle,

Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22

64 Besondere

Qualifikationen (zB

Gewerbeschein,

besondere Ausbildung) 4, 5, 7, 21, 22

65 Nebenbeschäftigungen 20, 21, 22

66 Daten nach dem Berufs-

ausbildungsgesetz,

BGBl. Nr. 142/1969

idgF., und

einschlägigen

kollektivvertraglichen

Regelungen bei

Lehrlingen,

insbesondere

Lehrvertragsdaten und

sonstige Daten aus dem

Ausbildungsverhältnis 4, 5, 8, 9, 16, 21,

und Berufsschulbesuch 22

```

2.

Organe (und 67 Personal- oder 1, 2, 4-7, 9,

```

deren Mitglieder) Ordnungsnummer 11-17, 19, 20-22

und sonstige 68 Vor- und Familienname, 1, 2, 4-7, 9,

Funktionsträger akad. Grad / Titel 11-17, 19, 20-22, 25

von juristischen 69 frühere Familiennamen 1, 2, 4-7, 9,

Personen und 11-17, 19, 21, 22

Personengemein- 70 Geburtsdatum 1, 2, 4-7, 9,

schaften, soweit 11-13, 15-17, 19,

sie nicht 20-22

Beschäftigte gemäß 71 Geburtsort 1, 2, 4-7, 9,

Punkt 1 sind 11-13, 15-17, 19,

(umfasst auch 20-22

ehemalige Organe 72 Geschlecht 1, 2, 4-7, 9,

und 11-17, 19, 20-22

Funktionsträger): 73 Familienstand 1, 2, 11-13, 17,

19, 21, 22

74 Kinder und sonstige

Familienangehörige, im

Zusammenhang mit

Leistungen, die in

Verbindung mit dem

Organverhältnis des

Betroffenen erbracht

werden (insbesondere

Name, Geburtsdatum,

Sozialversicherungs- 2, 4, 5, 9, 11-13,

nummer) 17, 19, 21, 22

75 gesetzlicher Vertreter 1, 4, 5, 9, 11-17,

19, 21, 22

76 Staatsbürgerschaft 2, 4, 5, 7, 9, 11,

12, 16, 21, 22

77 Fremdenrechtliche

Voraussetzungen der

Funktionsausübung 4, 5, 21, 22

78 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9, 11,

14, 21, 22

79 Wohnadresse 1, 2, 4-7, 9,

11-17, 21, 22

80 private Telefon- und 1, 2, 4-7, 9,

Faxnummer und andere 11-17, soweit nicht

zur Adressierung vom Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

81 organisatorische

Zuordnung im Betrieb

einschließlich Beginn 2, 4-7, 9-11, 21,

und Ende 22, 25

82 Umfang der

Vertretungsbefugnis 4, 14, 21, 22

83 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung im

Betrieb erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben 1-22, 25

84 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22

85 Datum der Bestellung 2, 4-7, 10, 11, 13,

in die Funktion 16, 19, 21, 22

86 Daten betreffend die

Verhinderung der

Funktionsausübung 2, 4, 5, 19, 21, 22

87 Datum der 2, 4-7, 10, 11, 13,

Funktionsbeendigung 16, 19, 21, 22

88 Art der 2, 4, 5, 9, 11, 21,

Funktionsbeendigung 22

89 Kammerzugehörigkeit 2, 16, 21, 22

90 Sicherheitsstufe /

Zugangs- (Zugriffs-)-

rechte 4, 5, 21, 22

91 Lichtbild des

Betroffenen (für

Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22

92 Gültigkeitsdauer der

Ausweiskarte 4, 5, 21, 22

93 gesetzliche und

vertragliche

Grundlagen der

Berechnung der

Funktionsentschädigung 2, 21, 22

94 Daten zur Berechnung

der

Funktionsentschädigung

(Brutto- und

Nettobezüge) 2, 21, 22

95 Daten der

Entgeltsfortzahlung -

96 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 12, 21,

22

97 Aufwandsentschädi-

gungen (wie

Reisegebühren) 2, 14, 21, 22

98 Sozialleistungen 2, 14, 19, 21, 22

99 Daten nach Bezügebe-

grenzungsgesetz, BGBl.

I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22

100 Höhe des

Gewerkschaftsbeitrages

und Bezeichnung und

Adresse des Empfängers

(nach Bekanntgabe des

Betroffenen) 14, 15, 21, 22

101 Versicherungsprämien

als Leistung des 4, 5, 13, 14, 21,

Arbeitgebers 22

102 Verwaltung von

Vorschüssen und

Darlehen 1, 14, 21, 22

103 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 21, 22

104 Wohnsitzfinanzamt 21

105 Daten zur

Pensionskasse

(insbesondere Ein- und

Austritt,

Beitragsdaten und

Versicherungszeiten in

der gesetzlichen

Sozialversicherung) 5, 12, 14, 21, 22

106 Daten zur Verwendung

von Dienstfahrzeugen

(insbesondere

Führerschein,

Abrechnungen,

Schadensfälle,

Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22

107 Besondere

Qualifikationen (zB

Gewerbeschein,

besondere Ausbildung) 4, 5-7, 21, 22

108 Nebenbeschäftigungen 21, 22

Empfängerkreise

1 Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls

damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei

freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;

2 Sozialversicherungsträger und Betriebskrankenkassen;

3 Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;

4 Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;

5 Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere

Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);

6 Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;

7 Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden

(Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);

8 Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;

9 Arbeitsmarktservice;

10 Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;

11 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt)

zB gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;

12 Finanzamt;

13 Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;

14 mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste

Banken;

15 vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

16 gesetzliche Interessensvertretungen;

17 Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;

18 Betriebsärzte;

19 Pensionskassen;

20 Rechnungshof;

21* Rechtsvertreter;

22* Gerichte;

23* Mitversicherte;

24 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13

BMVG;

25* Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder: 01 Mitgliedsnummer /

Ordnungsnummer 1, 3, 4

02 Vor- und Familienname,

akad. Grad/Titel oder

Bezeichnung der

Organisation 1, 3, 4

03 Anrede / Geschlecht 1, 3, 4

04 Geburtsdatum 3, 4

05 Anschrift 1, 3, 4

06 Telefon- und Faxnummer 1, 3, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

07 Beruf oder Branche

(nach Angabe des

Betroffenen) 3, 4

08 Mitgliederkategorie,

zB ordentliches/

außerordentliches/

unterstützendes

Mitglied,

Ehrenmitglied usw. 3, 4

09 Eintritts-,

Austrittsdaten 3, 4

10 Beiträge 3, 4

11 Auszeichnungen und

Ehrungen 3

12 Vom Betroffenen

bekannt gegebene

Interessen und

Spezialgebiete 3

13 Vereinszweckrelevante

Aktivitäten, insb.

Teilnahme an

Veranstaltungen 3

14 Angaben betreffend

die Inanspruchnahme

von Leistungen des

Auftraggebers mit

Zahlungsverpflich-

tungen des Betroffenen

an den Auftraggeber 1, 4

15 Zahlungen oder

sonstige Leistungen

des Auftraggebers an

den Betroffenen 1, 4

16 Bankverbindung 1, 4

Funktionäre: 17 Ordnungsnummer 1-4

18 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel 1-4

19 Anrede / Geschlecht 1-4

20 Geburtsdatum

(Volljährigkeit) 2

21 Zustellanschrift im

Rahmen der Funktion 1-4

22 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben,

beim Auftraggeber 1-4

23 Funktion beim

Auftraggeber 1-4

24 Beginn und Ende der

Funktion 1-4

25 Zahlungsverpflich-

tungen des Betroffenen

an den Auftraggeber -

26 Zahlungen oder

sonstige Leistungen

des Auftraggebers an

den Betroffenen 1, 3

27 Auszeichnungen und

Ehrungen 3

Förderer: 28 Ordnungsnummer 1, 3, 4

29 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel

oder Bezeichnung der

Organisation und

Firmenbuch- und

DVR-Nummer 1, 3, 4

30 Anrede/Geschlecht 1, 3, 4

31 Anschrift 1, 3, 4

32 Telefon- und Faxnummer 1, 3, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

33 Spenden und sonstige

Leistungen des

Betroffenen 3, 4

34 Angaben betreffend die

Inanspruchnahme von

Leistungen des

Auftraggebers 3, 4

35 Zahlungen oder

sonstige Leistungen

des Auftraggebers an

den Betroffenen 1, 3, 4

Empfängerkreise

1* Banken zum Zweck der Zahlungsabwicklung;

2 Behörden und sonstige Institutionen auf Grund gesetzlicher

Melde- oder Berichtspflichten wie insbesondere Vereinsbehörden, Veranstaltungsbehörden usw.;

3* Personen und Institutionen auf Grund einer Ermächtigung oder

Verpflichtung zur Datenübermittlung in den Statuten oder auf Grund besonderer Zustimmung des Betroffenen;

4* Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige Stellen, zum Zweck der Rechtsdurchsetzung.

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

Zweck der Datenanwendung:

Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

1.

Regelungen der Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß § 7 Abs. 3 und 5 und § 8 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, sowie gesetzliche Regelungen über die Erhebung von Beiträgen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit diese Regelungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu vollziehen sind, insbesondere:

a)

Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149;

b)

landesgesetzliche Regelungen der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe, Getränkesteuer, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Lustbarkeitsabgaben;

c)

landesgesetzliche Regelungen der Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern sowie der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen, wie etwa Wasseranschlussabgaben, Wassermessgebühren und Wasserbezugsgebühren, Müllbeseitigungsgebühren, Kanalanschlussabgaben und Kanalbenützungsgebühren, Aufschließungsbeiträge nach der Bauordnung;

d)

Landesverwaltungsabgaben- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetze;

e)

§§ 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, Kommissionsgebührenverordnungen, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24 (BVwAbgV), Landes- und Gemeinde Verwaltungsabgabenverordnungen;

f)

Beschlüsse der Gemeindevertretungen gemäß § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45. 2. Regelungen der Verwaltung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und § 11 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, insbesondere Landesabgabenordnungen, Abgabenexekutionsordnung, BGBl. Nr. 104/1949, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Abgabenpflichtige: 01 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel

oder Bezeichnung der

Organisation und

Firmenbuch- und

DVR-Nummer 1-7

02 Anschrift 1-7

03 Geburtsdatum/

Gründungsdatum 2-7

04 Familienstand 3-7

05 Geburtsort 3-7

06 Aktenzahl des

Abgabenverfahrens 1-7

07 Angaben über Ausmaß

und Art der Abgabe

oder Gebühr 1-7

08 Berechnungs- und

Bemessungsgrundlage 2-7

09 Bestandteile,

Zuschläge und Abzüge 2-7

10 Fälligkeitsangaben 1-7

11 Bankverbindungen 1-7

12 Zahlungsbeträge,

Salden 1-7

13 Mahnkennzeichen,

gemahnter Betrag 2-7

14 Verrechnungskenn-

zeichen 3-7

15 Art und Dauer der

Vollmacht 2-7

16 Erwerbstätigkeit 2-7

17 Daten der

Rückstandsausweise 2-7

18 Angaben über

Gerichtsgebühren 2-7

Haftende: 19 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel

oder Bezeichnung der

Organisation und

Firmenbuch- und

DVR-Nummer 1-7

20 Anschrift 1-7

21 Geburtsdatum/

Gründungsdatum 2-7

22 Aktenzahl des

Abgabenverfahrens 1-7

23 Angaben über Ausmaß

und Art der Abgabe

oder Gebühr 1-7

24 Berechnungs- und

Bemessungsgrundlage 2-7

25 Bestandteile,

Zuschläge und Abzüge 2-7

26 Fälligkeitsangaben 1-7

27 Bankverbindungen 1-7

28 Zahlungsbeträge,

Salden 1-7

29 Mahnkennzeichen,

gemahnter Betrag 2-7

30 Verrechnungskenn-

zeichen 2-7

31 Art und Dauer der

Vollmacht 2-7

32 Erwerbstätigkeit 2-7

33 Daten der

Rückstandsausweise 2-7

34 Angaben über

Gerichtsgebühren 2-7

Vertreter bzw. 35 Name, Titel 1, 3-7

Zustellungsbevoll- 36 Anschrift 1, 3-7

mächtigte: 37 Aktenzahl des

Abgabenverfahrens 1, 3-7

38 Fälligkeitsangaben 1, 3-7

39 Bankverbindungen 1, 3-7

40 Zahlungsbeträge,

Salden 1, 3-7

41 Art und Dauer der

Vollmacht 3-7

Banken: 42 Bezeichnung 1, 3-7

43 Anschrift 1, 3-7

44 Kontoinhaber,

Kontonummer, Kontoart 1, 3-7

45 Aktenzahl des

Abgabenverfahrens 1, 3-7

46 Zahlungsbeträge,

Salden 1, 3-7

Eigentümer/ 47 Vor- und Familienname,

Miteigentümer von akad. Grad / Titel

Liegenschaften: oder Bezeichnung der

Organisation und

Firmenbuch- und

DVR-Nummer 2-7

48 Anschrift 2-7

49 Geburtsdatum/

Gründungsdatum 2-7

50 Aktenzahl des

Abgabenverfahrens 2-7

51 Angaben über Ausmaß

und Art der Abgabe

oder Gebühr 2-7

52 Berechnungs- und

Bemessungsgrundlage 2-7

53 Bestandteile,

Zuschläge und Abzüge 2-7

54 Bankverbindungen 2-7

55 Art und Dauer einer

Vollmacht 2-7

Empfängerkreise

1* Banken;

2* Vertreter (Zustellbevollmächtigte);

3 Gemeindeverbandsangehörige Gemeinden;

4 Gerichte;

5 Aufsichts- und Berufungsbehörden;

6 Amt der Landesregierung (in anderen Fällen als Punkt 5);

7 Körperschaften öffentlichen Rechts hinsichtlich der ihnen

zukommenden Beiträge.

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Voranschlägen; Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr, Erstellung von Berichten, Betriebsabrechnungen, Neben- und Hilfsbuchführungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes,

insbesondere Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45,

Finanzausgleichsgesetz 1989, BGBl. Nr. 687/1988,

Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144,

Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, Verordnungen gemäß § 16 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45; Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Gläubiger/ 01 Name, akad. Grad /

Schuldner Titel oder

des Auftraggebers Bezeichnung 1-5

sowie sonstige 02 Anschrift 1, 3-5

Zahlungsempfänger 03 Aktenzahl 1, 3-5

und Einzahler: 04 Gliederungseinheiten

der

Buchhaltungsstellen 1-4

05 Datumsangaben 1-5

06 Zahlungsbeträge samt

Bestandteilen,

Zuschlägen und Abzügen 1-5

07 Salden 3, 5

08 Fälligkeitsangaben 3, 5

09 Bankverbindungen 1, 3-5

10 Kontonummern, Kontoart

und -wortlaut 1-5

11 Mahnkennzeichen,

gemahnter Betrag 1, 3-5

12 Zahlungs-,

Verrechnungsgrund 1, 3-5

Banken: 13 Name, Bezeichnung,

Bankleitzahl 1-4

14 Anschrift 1, 3, 4

15 Zahlungsbeträge samt

Bestandteilen,

Zuschlägen und Abzügen 1-4

16 Kontoinhaber,

Kontonummer, Kontoart 1, 3, 4

Rechtsvertreter 17 Name, akad. Grad /

des Gläubigers/ Titel oder Bezeichnung 1, 3-5

Schuldners: 18 Anschrift 1, 3-5

Empfängerkreise

1* Banken;

2 Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte;

3 Oberbehörden und Aufsichtsbehörden;

4 Bundesminister für Finanzen bzw. nachgeordnete Dienststellen

des Bundesministers für Finanzen;

5* Gerichte.

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

Zweck der Datenanwendung:

Erstellung der Verzeichnisse für die Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten durch die Gemeinden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Gebührenansprüche und aller damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Personen, die nach 01 Vor- und Familienname,

diesem Gesetz in akad. Grad / Titel 1-4

das Verzeichnis 02 Wohnanschrift 1-4

aufzunehmen sind: 03 Geburtsdatum 1-4

04 laufende Nummer 1-4

05 Antrag auf Befreiung

gemäß §§ 4 und 5

Abs. 4 GSchG 2-4

06 Einspruch gemäß § 5

Abs. 4 GSchG 2-4

07 Bemerkungen des

Bürgermeisters gemäß

§ 5 Abs. 5 GSchG 2-4

08 Streichungsvermerk

gemäß § 11 in

Verbindung mit

§§ 7 ff. GSchG 3

Empfängerkreise

1 Einsichtnehmer gemäß § 5 Abs. 3 GSchG;

2 Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 6 GSchG;

3 Gerichtshöfe erster Instanz gemäß §§ 10 und 11 GSchG;

4 Strafregisteramt gemäß § 8 GSchG (nur für Städte mit eigenem Statut).

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen

Zweck der Datenanwendung:

Systemzugriffskontrolle und Verwaltung von Benutzerkennzeichen für die Datenanwendungen des Auftraggebers, sowie Verwaltung der Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§ 14 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, allenfalls in Verbindung mit § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ablauf der Rechte des Benutzers sowie aller Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden und aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Systembenutzer: 01 Systemnummer -

02 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung

bzw. Bezeichnung des

Unternehmens oder der

Organisation -

03 Telefon-, Faxnummer,

und andere zur

Adressierung beim

Auftraggeber

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

04 Beziehung des

Systembenutzers zum

Auftraggeber (zB

organisatorische

Stellung im

Unternehmen,

Dienstleister, Kunde) -

05 Benutzerkennzeichen/

Username -

06 Individueller

Zugriffscode /Passwort -

07 Gültigkeitszeitraum

des Passwortes/ Letzte

Änderung/Zurücksetzung

durch den

Systemverwalter -

08 Zugriffsrechte und

-beschränkungen -

09 Voraussetzungen für

die

Berechtigungsvergabe

(Schulungen,

Verpflichtung auf das

Datengeheimnis) -

SA008 Personenstandsbücher

Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz (PStG), BGBl. Nr. 60/1983, Personenstandsverordnung (PStV), BGBl. Nr. 629/1983, Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Ehegesetz dRGBl. I S 807/1938, IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Führerscheingesetz (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A. Geburtenbuch

A.1 Daten der Anwendung:

```


```

Betroffene Empfängerkreise:

Personengruppen: Nr.: Datenarten: (siehe A.2):

```


```

In das 01 Daten zur eintragenden

Geburtenbuch im Behörde 1-16

Wirkungsbereich 02 laufende Nummer der

der Personen- Eintragung 1-13, 15-16

standsbehörde 03 Tag der Eintragung 1-8

einzutragende 04 Nummer der Eintragung

Kinder: der anderen Kinder bei

Mehrlingsgeburten 1-4, 6, 7

05 Vor- und Familiennamen 1-16

06 geänderte Vor- und

Familiennamen 1-4, 9-16

07 Wohnanschrift gemäß

§ 19 PStV 1-6, 8-13, 15-16

08 Wohngemeinde 14

09 Geschlecht 1-10

10 Datum der Geburt 1-16

11 Zeitpunkt der Geburt 1-10

12 Ort der Geburt 1-16

13 Vermerk:

ehelich/unehelich 1-10

14 Daten der

Eheschließung der

Eltern 1-11

15 Daten der

Eheschließung des

Eingetragenen 1-6, 15, 16

16 Staatsangehörigkeit

und Evidenzgemeinde 1-13, 15, 16

17 Einsichtsbeschrän-

kungen gemäß § 37

Abs. 2 PStG 1-6, 8-13, 15, 16

18 Hinweise und Vermerke

zu den Eintragungen 1-6, 8-13, 15, 16

Vater des Kindes: 19 Daten zur eintragenden

Behörde 1-10, 14-16

20 laufende Nummer der

Eintragung 1-10, 15, 16

21 Tag der Eintragung 1-8

22 Vor- und

Familiennamen, akad.

Grad 1-10, 15, 16

23 geänderte Vor- und

Familiennamen 1-6, 15, 16

24 Geschlechtsname gemäß

§ 29 PStV 1-6, 15, 16

25 Wohnanschrift 1-10, 15, 16

26 Datum und Ort der

Geburt 1-10, 15, 16

27 Daten über die

Eintragung der Geburt 1-10, 15, 16

28 Religionszugehörigkeit 1-10, 15, 16

29 Staatsangehörigkeit

und Evidenzgemeinde 1-10, 15, 16

30 Zustimmung zur

Eintragung des Kindes

in das wöchentliche

Verzeichnis 1-4, 14

31 Daten der

Eheschließung mit der

Kindesmutter 1-10, 15, 16

32 Daten über die

Auflösung/Nichtig-

erklärung dieser Ehe 1-8

33 Beruf 10

34 Daten zur Vaterschaft 2, 10

35 Einsichtsbeschrän-

kungen gemäß § 37

Abs. 2 PStG 1-6, 8-13, 15, 16

36 Hinweise und Vermerke

zu den Eintragungen 1-6, 8-13, 15, 16

Mutter des Kindes: 37 Daten zur eintragenden

Behörde 1-10, 14-16

38 laufende Nummer der

Eintragung 1-1 0, 15, 16

39 Tag der Eintragung 1-8

40 Vor- und

Familiennamen, akad.

Grad 1-10, 15, 16

41 Geschlechtsname gemäß

§ 29 PStV 1-6, 15, 16

42 geänderte Vor- und

Familiennamen 1-6, 15, 16

43 Datum und Ort der

Geburt 1-10, 15, 16

44 Daten über die

Eintragung der Geburt 1-10, 15, 16

45 Wohnanschrift 1-10, 15, 16

46 Religionszugehörigkeit 1-10, 15, 16

47 Staatsangehörigkeit

und Evidenzgemeinde 1-10, 15, 16

48 Zustimmung zur

Eintragung des Kindes

in das wöchentliche

Verzeichnis 1-4, 14

49 Familienstand zum

Zeitpunkt der Geburt

des Kindes 1-8

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