Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld
von dem Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 150 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit einer Länge von zirka 92 m entlang der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in südlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1072 und 1079 und der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1079 und dem inneren Grundstück Nr. 1072/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1079 und dem inneren Grundstück Nr. 1073, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 88 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1074 und dem inneren Grundstück Nr. 1073/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1074 und dem inneren Grundstück Nr. 1069/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1068 und dem inneren Grundstück Nr. 1069/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1068 und dem inneren Grundstück Nr. 1066/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1066, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1065/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1064/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1064/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1063/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1060/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1061 und dem inneren Grundstück Nr. 1060/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1061 und dem inneren Grundstück Nr. 1059/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1053 und dem inneren Grundstück Nr. 1059/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1053 und dem inneren Grundstück Nr. 1058/mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1054 und dem inneren Grundstück Nr. 1058/mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1055/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1055/3/mit einer Länge von zirka 20 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1056/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1056/3/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1057/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1057/3/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 990/1 und dem inneren Grundstück Nr. 990/2/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989/1 und dem inneren Grundstück Nr. 989/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 942/1 und dem inneren Grundstück Nr. 942/2/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 988/1 und dem inneren Grundstück Nr. 988/2/mit einer Länge von zirka 102 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 987, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 26 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 951/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 952/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 953/1 und dem inneren Grundstück Nr. 953/2/mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 954/1 und dem inneren Grundstück Nr. 954/2/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 955/1 und dem inneren Grundstück Nr. 955/2/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 958 und dem inneren Grundstück Nr. 956/mit einer Länge von zirka 41 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 958 und dem inneren Grundstück Nr. 957, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 957, 958, 959 und 960 mit einer Länge von zirka 330 m quer über Grundstück Nr. 959, 961, 945, 944, 943, 969, 942/1 und 1000 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002 in einer geraden Linie, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002 mit einer Länge von zirka 828 m quer über Grundstück Nr. 1001, 942/1, 941/1, 934, 933, 931, 932, 928, 926, 901, 902, 903, 899 und 1142 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141 und 1142 und dem nördlichen Brunnbachaderufer in einer geraden Linie, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141 und 1142 und dem nördlichen Brunnbachaderufer mit einer Länge von zirka 261 m entlang des nördlichen Brunnbachaderufers bis zum Verschnitt. des nördlichen Brunnbachaderufers bzw. PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit der Geraden von Grenzpunkt 1550 in exakt nördlicher Richtung kommend, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee
von dem Schnittpunkt (wie vorher) in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 51 m bis zum Grenzpunkt 1550/von Grenzpunkt 1550 mit einer Länge von zirka 289 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1476 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476 mit einer Länge von zirka 1 923 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Kaindorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kaindorf
von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Maria Ponsee mit einer Länge von zirka 804 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2198 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198 mit einer Länge von zirka 449 m entlang des südlichen Reidlingbachufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Kaindorf mit dem südlichen Reidlingbachufer mit einer Länge von zirka 149 m entlang der KG-Grenze Bärndorf bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 (KG Bärndorf) mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Bärndorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 mit der KG-Grenze Kaindorf mit einer Länge von zirka 512 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511 bzw. 501 in östlicher Richtung bis zum Verschnitt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 323 m entlang des nördlichen/östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Zwentendorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Bärndorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540 mit einer Länge von zirka 385 m entlang der KG-Grenze Bärndorf in nördlicher Richtung bis zum Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Bärndorf mit einer Länge von zirka 347 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1182, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 388 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 bis zum Verschnitt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1190, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Verschnitt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1190 mit einer Länge von zirka 994 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit den nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit den nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175 mit einer Länge von zirka 471 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208 mit einer Länge von zirka 1 093 m entlang des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ bzw. Weg Grundstück Nr. 1229 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße mit einer Länge von zirka 25 m quer über die Hauptstraße bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Tullner Straße mit dem östlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Tullner Straße mit dem östlichen Rand der Hauptstraße mit einer Länge von zirka 211 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112/ Tullner Straße bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Erpersdorf
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Zwentendorf mit einer Länge von zirka 1 253 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kleinschönbichl
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf mit einer Länge von zirka 933 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Pischelsdorf
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Pischelsdorf
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl mit einer Länge von zirka 1 364 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Langenrohr KG Langenschönbichl, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Langenschönbichl
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Pischelsdorf mit einer Länge von zirka 1 111 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 1 556 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2154 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154 mit einer Länge von zirka 1 529 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Kronau
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Langenschönbichl mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148 mit einer Länge von zirka 20 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 626/1 mit der KG-Grenze Asparn
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Asparn
von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit der KG-Grenze Kronau mit einer Länge von zirka 904 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit einer Länge von zirka 517 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 763 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Grenzpunkt 4065/von Grenzpunkt 4065 mit einer Länge von zirka 90 m quer über die Große Tulln bis zum Grenzpunkt 4139/von Grenzpunkt 4139 mit einer Länge von zirka 16 m quer über die Bundesstraße 19 bis zum Grenzpunkt 4490/von Grenzpunkt 4490 in nordöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 94 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 19 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 19 mit der PG-Grenze Tulln KG Tulln
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln
von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 19 mit der PG-Grenze Tulln KG Tulln in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 419 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 19 bis zum Grenzpunkt 18402, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 18402 mit einer Länge von zirka 1 002 m quer über die Grundstücke Nr. 2716/2, 2701/1, 3210 und 2587 bis zum Grenzpunkt 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 118 mit einer Länge von zirka 912 m entlang des nordwestlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit dem südwestlichen Rand der „Bahnhofstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) „Bahnhofstraße“ mit einer Länge von zirka 340 m entlang des südwestlichen Randes der „Bahnhofstraße“ bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Randes der „Bahnhofstraße“ mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 213/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 374 m entlang des südwestlichen Randes der „Königstettnerstraße“ bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der „Königstettnerstraße“ mit der Verlängerung des westlichen Randes von „An der Bahn“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Bundesstraße 213 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 213 mit dem süwestlichen Rand der „Königstettnerstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 93 m entlang des westlichen Randes von „An der Bahn“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes von „An der Bahn“ mit dem südlichen Rand der ÖBB (Franz-Josefs-Bahn)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 38 m quer über die ÖBB (Franz-Josefs-Bahn) bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der ÖBB (Franz-Josefs-Bahn) mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 3863/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 751 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3863 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3863 mit dem nördlichen Rand der Bundesstraße 14, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 500 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 14 mit dem westlichen Rand der „Hafenstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 350 m entlang des westlichen Randes der „Hafenstraße“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Hafenstraße“ mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1209, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 269 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1209 und 3959 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3960/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 3959/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 105 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1209 und 3959 bis zum Verschnitt der Verlängerung des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3959 mit dem südlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3959 mit dem südlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 866 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Oberaigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Oberaigen
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Tulln in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 382 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 692 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wipfing
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wipfing
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 551 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Muckendorf
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Wipfing in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 604 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zeiselmauer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 213 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG Wördern
Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Wördern
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Zeiselmauer in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 18 m quer über Grundstück Nr. 121 bis zum Grenzpunkt 14042/von Grenzpunkt 14042 mit einer Länge von zirka 2 853 m entlang des nordwestlichen Randes des „Treppelweges“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der KG-Grenze Altenberg
Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Altenberg
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 439 m entlang des nördlichen Randes des „Treppelweges“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der Verlängerung des westlichen Randes des „Schneiderweges“/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der Verlängerung des westlichen Randes des „Schneiderweges“ mit einer Länge von zirka 14 m in exakt nördlicher Richtung bis zum südlichen Ufer der Donau/mit einer Länge von zirka 1 469 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Greifenstein/von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Greifenstein mit einer Länge von zirka 87 m entlang der KG-Grenze Greifenstein bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Greifenstein mit dem nordwestlichen Rand der Landesstraße 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Greifenstein mit dem nordwestlichen Rand der Landesststraße 118 in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 690 m entlang des südöstlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wördern
Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Wördern
von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Altenberg in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 689 m entlang des südöstlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze St. Andrä
Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: St. Andrä
von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wördern in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 392 m entlang des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem östlichen Rand der Bundestraße 14, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem östlichen Rand der Bundestraße 14 mit einer Länge von zirka 118 m entlang des östlichen Randes der Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 14 mit der Verlängerung des nördlichen Randes der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 14 mit der Verlängerung des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 11 m quer über die Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Bundesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Bundesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 574 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Zeiselmauer
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG St. Andrä in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 993 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wolfpassing
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wolfpassing
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Zeiselmauer in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 110 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Verschnitt der Verlängerung des westlichen Randes Grundstück Nr. 727 mit der KG-Grenze Zeiselmauer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 15 m quer über die Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 53 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 491/1, 727 und 496/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 491/1, 727 und 496 mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 496 und dem inneren Grundstück Nr. 491/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 140 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/2 und dem inneren Grundstück Nr. 491/1/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/2 und dem inneren Grundstück Nr. 488, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/3 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 379 und dem inneren Grundstück Nr. 488, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/ mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 384 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 487/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 486/5/mit einer Länge von zirka 29 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 485 bis zum Grenzpunkt 1770/von Grenzpunkt 1770 mit einer Länge von zirka 9 m quer über den Weg Grundstück Nr. 728 bis zum Grenzpunkt 1498, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 1498 mit einer Länge von zirka 68 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 728 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 752 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 728, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 73 m entlang des nordwestlichen Wegrandes Grundstück Nr. 752 bis zum Grenzpunkt 313, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 313 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 470/1 und dem inneren Grundstück Nr. 470/2/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 469/1 und dem inneren Grundstück Nr. 469/2/mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 464/1 und dem inneren Grundstück Nr. 464/2/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 463/2 und dem inneren Grundstück Nr. 464/2/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 463/2 und dem inneren Grundstück Nr. 467/2 bis zum Grenzpunkt 2023/von Grenzpunkt 2023 mit einer Länge von zirka 305 m entlang des südlichen Randes des Grabens Grundstück Nr. 703/8 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 26/1, 26/2 und 703/8/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 26/1, 26/2 und 703/8 mit einer Länge von zirka 8 m bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 729, 170 und 172/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 729, 170 und 172 mit einer Länge von zirka 83 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 172 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 174 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 164 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 59 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 164 und dem inneren Grundstück Nr. 166/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 159 und dem inneren Grundstück Nr. 152/mit einer Länge von zirka 35 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 159 und dem inneren Grundstück Nr. 166/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 152/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 19 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 149 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 146/1 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 146/1 und dem inneren Grundstück Nr. 142/3/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 139 und dem inneren Grundstück Nr. 142/3 bis zum Grenzpunkt 769, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 769 mit einer Länge von zirka 84 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/1 und 132/3 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/1 und 132/3 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 731/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/3 und des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 mit einer Länge von zirka 411 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 mit der PG-Grenze Königstetten KG Königstetten/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 138 m entlang der PG-Grenze Königstetten KG Königstetten bis zum Verschnitt mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 (KG Königstetten)
Politische Gemeinde: Königstetten, Katastralgemeinde: Königstetten
von dem Verschnitt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wolfpassing mit einer Länge von zirka 688 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 mit dem östlichen „Eberharsbachufer“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 10 m quer über den „Eberhardsbach“ bis zum Schnittpunkt des westlichen „Eberhardsbachufers“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 404 m entlang des nördlichen Randes der „Tieffeldgasse“ bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364 mit einer Länge von zirka 93 m entlang des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2102/5, 2102/1 und 3386/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2102/5, 2102/1 und 3386 mit einer Länge von zirka 28 m quer über den „Marleitengraben“ bis zum Grenzpunkt 2028/von Grenzpunkt 2028 mit einer Länge von zirka 2 548 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulbing KG Tulbing
Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Tulbing
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Königstetten in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 703 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Katzelsdorf
Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Katzelsdorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Tulbing in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 771 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Chorherrn
Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Chorherrn
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Katzelsdorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 017 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulln KG Staasdorf
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Staasdorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulbing KG Chorherrn in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 121 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Freundorf
Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Freundorf
von dem Schnittpunkt der südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulln KG Staasdorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 715 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Baumgarten am Tullnerfeld
Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Baumgarten am Tullnerfeld
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Freundorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 198 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der „Römerstraße“/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der „Römerstraße“ mit einer Länge von zirka 960 m entlang des nördlichen Randes der „Römerstraße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Römerstraße“ mit dem östlichen Rand der „Waldgasse“/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Römerstraße“ mit dem östlichen Rand der „Waldgasse“ mit einer Länge von zirka 15 m quer über die „Waldgasse“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Waldgasse“ mit dem nördlichen Rand der „Schulstraße“/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der „Waldgasse“ mit dem nördlichen Rand der „Schulstraße“ mit einer Länge von zirka 362 m entlang des nördlichen Randes der „Schulgasse“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Schulstraße“ mit der KG-Grenze Zöfing
Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Zöfing
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Schulstraße“ mit der KG-Grenze Baumgarten am Tullnerfeld in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 054 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 273 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 273 mit der KG-Grenze Henzing, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 378 m entlang der KG-Grenze Henzing bis zum Verschnitt mit dem nordwestlichen Ufer der Kleinen Tulln auf der KG-Grenze Judenau
Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Judenau
von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Ufers der Kleinen Tulln mit der KG-Grenze Henzing und KG Zöfing mit einer Länge von zirka 519 m entlang des westlichen Ufers der Kleinen Tulln bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Ufers der Kleinen Tulln mit der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Ranzelsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 96 m entlang der KG-Grenze Ranzelsdorf bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Ranzelsdorf mit dem östlichen Rand der Landesstraße 123, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Ranzelsdorf mit dem östlichen Rand der Landesstraße 123 in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 18 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Ranzelsdorf
Politische Gemeinde: Sieghartskirchen, Katastralgemeinde: Ranzelsdorf
von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Judenau in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 168 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der Verlängerung des südlichen Randes der Landesstraße 2219, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 180 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2219 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2219 mit der Verlängerung des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 464, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 673 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 455 bis zum Grenzpunkt 11185/von Grenzpunkt 11185 mit einer Länge von zirka 126 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 445 und 443/2 bis zum Grenzpunkt 123/von Grenzpunkt 123 mit einer Länge von zirka 39 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 431, 430 und 429 bis zum Grenzpunkt 2341 (KG Gollarn)
Politische Gemeinde: Sieghartskirchen, Katastralgemeinde: Gollarn
von Grenzpunkt 2341 (KG Gollarn) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 167 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 834/2 und 834/1 bis zum Grenzpunkt 64/von Grenzpunkt 64 mit einer Länge von zirka 332 m geradlinig über Grundstück Nr. 835, 836, 837, 838, 839, 840 und 841 bis zum Grenzpunkt 3119, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3119 mit einer Länge von zirka 462 m quer über Grundstück Nr. 892, 898, 899, 900, 901, 902, 903/1, 903/2 und 904 bis zum Grenzpunkt 3250 (KG Judenau)
Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Judenau
von Grenzpunkt 3250 (KG Judenau) in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 75 m entlang der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Gollarn bis zum Grenzpunkt 2706 (KG Judenau)/von Grenzpunkt 2706 (KG Judenau) mit einer Länge von zirka 366 m geradlinig über Grundstück Nr. 503 bis 510 bis zum Grenzpunkt 4253/von Grenzpunkt 4253 mit einer Länge von zirka 585 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 und 277 bis zum Verschnitt des südöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 277 mit dem nordwestlichen Wegrand Grundstück Nr. 165, 176 und 38/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 274 m entlang des nordwestlichen Wegrandes Grundstück Nr. 165, 176 und 38/3 bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 38/3 mit dem nordwestlichen Rand der Landesstraße 123/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der „Uferstraße“ mit dem westlichen Rand der Landesstraße 123 mit einer Länge von zirka 382 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 123 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 123 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 984 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Michelhausen KG Pixendorf
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Pixendorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Judenau in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 111 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Atzelsdorf
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Atzelsdorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Pixendorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 422 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Michelhausen, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Michelhausen mit einer Länge von zirka 18 m entlang der KG-Grenze Michelhausen bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Michelhausen mit dem südöstlichen Rand des „Rinnengrabens“
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Michelhausen
von dem Schnittpunkt des südöstlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Atzelsdorf in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 504 m entlang des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Streithofen
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Streithofen
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Michelhausen in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 354 m entlang des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ bis zum Grenzpunkt 6388/von Grenzpunkt 6388 mit einer Länge von zirka 271 m geradlinig über Grundstück Nr. 323, 321, 315, 310, 309 und 308 bis zum Grenzpunkt 8724/von Grenzpunkt 8724 mit einer Länge von zirka 368 m geradlinig über Grundstück Nr. 311, 314, 313, 312, 304, 300 und 299 bis zum Grenzpunkt 8749, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von Grenzpunkt 8749 mit einer Länge von zirka 390 m geradlinig über Grundstück Nr. 298, 282, 283, 284, 285 und 286 bis zum Grenzpunkt 7155 (KG Streithofen)
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Spital
von Grenzpunkt 7155 (KG Streithofen) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 130 m gerade über Grundstück Nr. 295, 296/1, 298/1, 298/2, 298/3, 69, 298/4 und 79 bis zum Grenzpunkt 7556/von Grenzpunkt 7556 mit einer Länge von zirka 568 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 262 bis zum Grenzpunkt 7502 (KG Mitterndorf)
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Mitterndorf
von Grenzpunkt 7502 (KG Mitterndorf) in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 353 m quer über Grundstück Nr. 225, 226 und 227 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 4173 und 4172 220 m vom Grenzpunkt 4123 entfernt liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 604 m quer über Grundstück Nr. 186, 224, 223, 222, 221, 220, 219, 218/3, 218/2, 218/1 und 217 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten. 4046 und 4164 130 m vom Grenzpunkt 4046 entfernt liegt
Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Michelndorf
von dem Punkt (wie vorher) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 539 m quer über Grundstück Nr. 1549, 1548, 1547, 1546, 1545, 1544/2, 1544/1, 1543 und 1542 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten. 4029 und 3642 92 m vom Grenzpunkt 4029 entfernt liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 606 m quer über Grundstück Nr. 1535, 1527, 1526, 1525, 1523, 1522, 1519 und 1518 bis zum Vermessungspunkt 43 (KG Michelndorf), von dem Vermessungspunkt 43 (KG Michelndorf) mit einer Länge von zirka 290 m quer über Grundstück Nr. 1517, 1515/1, 1514, 1513, 1510 und 1509 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 4442 und 4448 240 m vom Grenzpunkt 4442 entfernt liegt/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 548 m quer über Grundstück Nr. 1508/3, 1508/2, 1508/1, 1507, 1506, 1505, 1464, 1463/2, 1463/1, 1462, 1461, 1460, 1459, 1458/2, 1458/1, 1457 und 1455 bis zum Grenzpunkt 2636 (PG Michelhausen KG Michelndorf)
Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Grub bei Saladorf
von Grenzpunkt 2636 (PG Michelhausen KG Michelndorf) in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 169 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 264/2 bis zum Grenzpunkt 1065/von Grenzpunkt 1065 mit einer Länge von zirka 11 m in gerader Linie über Grundstück Nr. 238/18 bis zum Grenzpunkt 1033/von Grenzpunkt 1033 mit einer Länge von zirka 10 m in gerader Linie über die Landesstraße 2223 bis zum Grenzpunkt 7603/von Grenzpunkt 7603 mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2223 bis zum Grenzpunkt 7613/von Grenzpunkt 7613 mit einer Länge von zirka 63 m quer über Grundstück Nr. 271 bis zum Punkt auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 7464 und 7454, der 165 m vom Grenzpunkt 7454 (beide KG Saladorf) entfernt liegt
Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Saladorf
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 278 m quer über Grundstück Nr. 591, 588, 587, 586 und 585 bis zum Grenzpunkt 7417, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 7417 mit einer Länge von zirka 507 m quer über Grundstück Nr. 289, 290, 291, 292, 293, 295, 296, 395, 396/1, 399/1, 400 und 404 bis zum Grenzpunkt 6365/von Grenzpunkt 6365 mit einer Länge von zirka 63 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 579 bis zum Verschnitt der Verlängerung des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 579 mit dem nördlichen Rand der Bundesstraße 1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 482 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit der KG-Grenze Diendorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung
Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Diendorf
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit der KG-Grenze Saladorf mit einer Länge von zirka 751 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2221, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 323 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2221 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit der PG-Grenze Atzenbrugg KG Tautendorf
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Tautendorf
von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit der PG-Grenze Würmla KG Diendorf in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 567 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2221 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2016, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 319 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Ebersdorf
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Ebersdorf
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Tautendorf mit einer Länge von zirka 443 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Verschnitt mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 281/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 267 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 281 bis zum Grenzpunkt 2534/von Grenzpunkt 2534 mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 616 und dem inneren Grundstück Nr. 615 bis zum Grenzpunkt 3532/von Grenzpunkt 3532 mit einer Länge von zirka 72 m quer über Grundstück Nr. 617 und 618 bis zum Grenzpunkt 2416/von Grenzpunkt 2416 mit einer Länge von zirka 206 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 bis zum Grenzpunkt 2432/von Grenzpunkt 2432 mit einer Länge von zirka 29 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 bis zum Grenzpunkt 2435/von Grenzpunkt 2435 mit einer Länge von zirka 110 m quer über Grundstück Nr. 625, 626 und 627 bis zum Grenzpunkt 2458/von Grenzpunkt 2458 mit einer Länge von zirka 326 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 635 bis zum Grenzpunkt 2486 (KG Ebersdorf), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Weinzierl bei Atzenbrugg
von Grenzpunkt 2486 (KG Ebersdorf) mit einer Länge von zirka 68 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 242/10 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes 242/10 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 2016, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 473 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Atzenbrugg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Atzenbrugg
von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 115 mit der KG-Grenze Weinzierl bei Atzenbrugg in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 943 m entlang der KG-Grenze Weinzierl bei Atzenbrugg bis zum Zusammenstoß der KG-Grenzen Weinzierl bei Atzenbrugg und Moosbierbaum und Atzenbrugg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 122 m entlang der KG-Grenze Moosbierbaum bis zum Grenzpunkt 2358 (KG Atzenbrugg), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Moosbierbaum
von Grenzpunkt 2358 (KG Atzenbrugg) in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 m quer über Grundstück Nr. 732/3 bis zum Grenzpunkt 433/von Grenzpunkt 433 mit einer Länge von zirka 63 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 748/2 und dem inneren Grundstück Nr. 746/2/mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 744/1 und dem inneren Grundstück Nr. 746/2/mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 744/1 und dem inneren Grundstück Nr. 744/2 bis zum Grenzpunkt 389/von Grenzpunkt 389 mit einer Länge von zirka 31 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 732/4 bis zum Grenzpunkt 388/von Grenzpunkt 388 mit einer Länge von zirka 8 m quer über den Weg Grundstück Nr. 732/4 bis zum Grenzpunkt 397/von Grenzpunkt 397 mit einer Länge von zirka 96 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 738 und dem inneren Grundstück Nr. 733 bis zum Grenzpunkt 8044, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 8044 mit einer Länge von zirka 171 m entlang des südwestlichen Randes der Bundesstraße 43 bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Randes der Bundesstraße 43 mit der KG-Grenze Atzenbrugg/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 498 m entlang der KG-Grenze Atzenbrugg bis zum Grenzpunkt 2983/von Grenzpunkt 2983 mit einer Länge von zirka 300 m quer über das Grundstück Nr. 1281 bis zum Grenzpunkt 2975, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von Grenzpunkt 2975 mit einer Länge von zirka 17 m quer über den Weg Grundstück Nr. 1263 bis zum Grenzpunkt 2503/von Grenzpunkt 2503 mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1263 und 14 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 14 und dem östlichen Rand der Landesstraße 115/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Landesstraße 115 bis zum Verschnitt des westlichen Randes der Landesstraße 115 mit der Verlängerung des nördlichen Wegrandes 567/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 323 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 567/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 567/1 mit dem östlichen Rand der Bundesstraße 43/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 9 m quer über die Bundestraße 43 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 43/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 653 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit der KG-Grenze Trasdorf
Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Trasdorf
von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit der KG-Grenze Moosbierbaum in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 352 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 mit dem nordöstlichen Rand der Landesstraße 2208/von dem Schnittpunkt des nordöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 2208 mit einer Länge von zirka 538 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2208 bis zum Grenzpunkt 8135, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 8135 mit einer Länge von zirka 113 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 539 und dem inneren Grundstück Nr. 540 bis zum Grenzpunkt 8129, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 8129 mit einer Länge von zirka 11 m quer über den „Hüttelbach“ (Grundstück Nr. 563) bis zum Grenzpunkt 8051/von Grenzpunkt 8051 mit einer Länge von zirka 196 m quer über Grundstück Nr. 522 bis zum Grenzpunkt 8053/von Grenzpunkt 8053 mit einer Länge von zirka 780 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2195 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2195 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 43, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2195 mit dem östlichen Rand der Bundesstraße 43 mit einer Länge von zirka 632 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 43 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 43 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 203/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 43 mit dem östlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 203/2 mit einer Länge von zirka 190 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 203/2 bis zum Grenzpunkt 846, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 846 mit einer Länge von zirka 5 m quer über den Weg Grundstück Nr. 203/2 bis zum Grenzpunkt 897/von Grenzpunkt 897 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 213/2/mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 214/mit einer Länge von zirka 39 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 219/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 1506/1/mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 1505/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 931/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 103 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 933 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989 und dem inneren Grundstück Nr. 990/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 990/mit einer Länge von zirka 2 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 991/mit einer Länge von zirka 37 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 993/mit einer Länge von zirka 3 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 999 und dem inneren Grundstück Nr. 993/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 999 und dem inneren Grundstück Nr. 1502 bis zum Grenzpunkt 2617/von Grenzpunkt 2617 mit einer Länge von zirka 12 m quer über Grundstück Nr. 113 bis zum Grenzpunkt 2625/von Grenzpunkt 2625 mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1157 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1158 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1163 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1163 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1165 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1173 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1174 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1178 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1179 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1179 und dem inneren Grundstück Nr. 1499/mit einer Länge von zirka 77 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1200 und dem inneren Grundstück Nr. 1499/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1498 und dem inneren Grundstück Nr. 1499 bis zum Grenzpunkt 2630/von Grenzpunkt 2630 mit einer Länge von zirka 9 m quer über Grundstück Nr. 1498 bis zum Grenzpunkt 2631/von Grenzpunkt 2631 mit einer Länge von zirka 870 m quer über Grundstück Nr. 1495, 1494, 1491, 1490, 1487, 1486, 1483, 1482, 1481, 1480, 1479 und 1478 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2201 mit der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Baumgarten bei Reidling, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung
Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Baumgarten bei Reidling
von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2201 mit der PG-Grenze Atzenbrugg KG Trasdorf mit einer Länge von zirka 542 m quer über Grundstück Nr. 948, 947, 946/2, 946/1 und 945 bis zum Grenzpunkt 3501/von Grenzpunkt 3501 mit einer Länge von zirka 371 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 949 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 949 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 941/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 34 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 941 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 941 mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 939/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 485 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 939 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes Grundstück Nr. 107 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 939/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 134 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 137 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 142 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 145 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 147 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 147 und dem inneren Grundstück Nr. 12/mit einer Länge von zirka 45 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 148 und dem inneren Grundstück Nr. 12/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 148 und dem inneren Grundstück Nr. 11/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 151 und dem inneren Grundstück Nr. 11/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 151 und dem inneren Grundstück Nr. 6/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 6/mit einer Länge von zirka 3 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 5/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 158 und dem inneren Grundstück Nr. 5 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 158, 690/1 und 5/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 158, 690/1 und 5 mit einer Länge von zirka 13 m quer über Grundstück Nr. 690/1 und 691/1 bis zum Grenzpunkt 215/von Grenzpunkt 215 mit einer Länge von zirka 153 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 (KG Baumgarten bei Reidling) mit der KG-Grenze Reidling
Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Reidling
von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 (KG Baumgarten bei Reidling) mit der KG-Grenze Baumgarten bei Reidling in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 626 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 360/5, 483 und 348/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 360/5, 483 und 348/1 mit dem östlichen Rand der „Schulgasse“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 173 m entlang des östlichen Randes der „Schulgasse“ bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der „Schulgasse“ mit dem südlichen Rand der „Anton-Keiblinger-Straße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 197 m entlang des südlichen Randes der „Anton-Keiblinger-Straße“ bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Randes der „Anton-Keiblinger-Straße“ mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 5009, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 333 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 5009 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 5009 mit der Verlängerung des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 74 m entlang des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der KG-Grenze Sitzenberg
Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Sitzenberg
von dem Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der KG-Grenze Reidling mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der Verlängerung des südlichen Randes der „Neustiftgasse“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 587 m entlang des südlichen Randes der „Neustiftgasse“ bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Randes der „Neustiftgasse“ mit dem westlichen Rand der „Karl-Fischer-Straße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 122 m entlang des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ mit dem nördlichen Rand der „Thallerner Ortsstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung
Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Thallern
von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ mit dem nördlichen Rand der „Thallerner Ortsstraße“ in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 465 m entlang des nördlichen Randes der „Thallerner Ortsstraße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Thallerner Ortsstraße“ mit dem südöstlichen Wegrand Grundstück Nr. 499, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 228 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 499 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 499 mit der KG-Grenze Sitzenberg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 408 m entlang der KG-Grenze Sitzenberg bis zum Schnittpunkt der KG Thallern, Ahrenberg und Sitzenberg
Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Ahrenberg
von dem Schnittpunkt der KG Thallern, Ahrenberg und Sitzenberg in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 167 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 39, 38/1 und 36 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 36, 34 und 29/16/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 142 m quer über die Grundstücke Nr. 34 und 31 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 31, 8 und 507/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 77 m quer über die Grundstücke Nr. 507/2, 507/1, 27/1, 5 und 6 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 6 und 25 mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Gemeinlebarn
von dem Schnittpunkt (wie vorher) in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 894 m entlang der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg mit der KG Hilpersdorf
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Hilpersdorf
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Gemeinlebarn mit der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 559 m entlang des nördlichen Randes der „Ahrenberger Kellergasse“ Grundstück Nr. 374 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nordöstlichen Randes der „Ahrenberger Kellergasse“ Grundstück Nr. 374 mit der KG-Grenze Frauendorf
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Frauendorf
von dem Schnittpunkt (wie vorher) in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 693 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 745/3 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 745/3 mit der KG-Grenze Stollhofen, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 147 m entlang der KG-Grenze Stollhofen bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1972 (KG-Stollhofen), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Stollhofen
von dem Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 mit der KG-Grenze Frauendorf in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 375 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1971/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 33 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1978/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1978/1 mit einer Länge von zirka 666 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1978/1 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1405, 1798/1 und 1396/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1405, 1798/1 und 1396 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1396 und dem inneren Grundstück Nr. 1405/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1397 und dem inneren Grundstück Nr. 1405/mit einer Länge von zirka 199 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 1397 bis zum Grenzpunkt 2301/von Grenzpunkt 2301 mit einer Länge von zirka 10 m quer über das Grundstück Nr. 1979/1 bis zum Grenzpunkt 2448 (KG Traismauer)/von Grenzpunkt 2448 (KG Traismauer) mit einer Länge von zirka 576 m entlang der KG-Grenze Traismauer bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Traismauer mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1437 (KG Traismauer)
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Traismauer
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1437 in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 846 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1437 und 1410/1 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1410/1 mit dem östlichen Rand Grundstück Nr. 1403/4/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 88 m entlang des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ Grundstück Nr. 1403/4 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ mit dem südlichen Rand der ÖBB (St. Pölten-Tulln)/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ Grundstück Nr. 1403/4 mit dem südlichen Rand der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit einer Länge von zirka 307 m entlang
des südlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit dem östlichen Traisenufer
(3) Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, nördliches Tullnerfeld Ost:
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf
von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zeiselmauer mit einer Länge von zirka 1 277 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Wipfing
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wipfing
von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf mit einer Länge von zirka 633 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Unteraigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen
von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wipfing mit einer Länge von zirka 1 748 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Oberaigen
von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen mit einer Länge von zirka 2 093 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Tulln
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln
von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen mit einer Länge von zirka 4 339 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Neuaigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Neuaigen
von der KG-Grenze Tulln mit einer Länge von zirka 692 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2400, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 2400 mit einer Länge von zirka 4 m quer über das Grundstück Nr. 684 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2371/von Grenzpunkt 2371 mit einer Länge von zirka 36 m quer über das Grundstück Nr. 683 (Hochwasserschutzdamm) und 427/2 bis zum Grenzpunkt 2456/von Grenzpunkt 2456 mit einer Länge von zirka 696 m quer über Grundstück Nr. 393, 394, 395 und 396 bis zum Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396/von dem Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396 mit einer Länge von zirka 44 m quer über das Grundstück Nr. 396 (Weg) bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 396, 370 und 397/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 372 m quer über Grundstücke Nr. 397, 365 (Entenboden), 363 und 349/2 bis zum Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 348, 349/2 und 349/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 776 m quer über die Grundstücke Nr. 348/2 (Weg), 349/2, 352, 351, 350, 348/1 und 345 bis zum nordöstlichsten Eckpunkt des Grundstücks Nr. 345 (Sauboden), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Eckpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 755 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 mit der KG-Grenze Tulln
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln
von dem Schnittpunkt (wie vorher) in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 910 m quer über Grundstück Nr. 2815, 2805, 2816, 2813, 2843, 2842, 2866 und 2845/1 bis zum Grenzpunkt 19760/von Grenzpunkt 19760 mit einer Länge von zirka 80 m quer über Grundstück Nr. 3967, 2943/6, 2943/4 und 2969/6 („Tullner Straße“) bis zum Grenzpunkt 23691/von Grenzpunkt 23691 mit einer Länge von zirka 164 m entlang des südlichen Randes des Grundstücks Nr. 2943/5 bis zum Grenzpunkt 23692/von Grenzpunkt 23692 mit einer Länge von zirka 814 m quer über Grundstück Nr. 2943/4 und 2971 bis zum Grenzpunkt 30468 (östliches Ufer der Schmida)/von Grenzpunkt 30468 auf der PG-Grenze Hausleithen mit einer Länge von zirka 2 008 m entlang des östlichen Ufers der Schmida (Grundstück Nr. 2971, 2988 und 2990) bis zum Schnittpunkt des nördlichen Ufers der Schmida mit der PG-Grenze Hausleithen KG Zaina
Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Zaina
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 261 m entlang der PG-Grenze Tulln KG Tulln in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Tulln KG Tulln mit dem südlichen Schmidaufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 793 m entlang des südlichen Ufers der Schmida bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Schmida mit der KG-Grenze Schmida
Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Schmida
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 843 m entlang der KG-Grenze Zaina in östlicher Richtung bis zum Punkt auf der KG-Grenze, der vom südwestlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 in einer Entfernung von 184 m liegt und vom östlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 302 m entfernt liegt, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 154 m quer über Grundstück Nr. 320, 283, 318, 317, 313, 312 und 308/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 308/2, 867 und 869
Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Schmida
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 141 m entlang des nördlichen Randes Grundstück Nr. 867 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 869 und 867 mit der PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Unteraigen
Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 57 m entlang der PG-Grenze Hausleithen KG Schmida in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Hausleithen KG Schmida mit dem südlichen Hechtengrabenufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 599 m entlang des südlichen Ufers des Hechtengrabens bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers des Hechtengrabens/Alte Naufahrt mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Muckendorf
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Alten Naufahrt mit der KG-Grenze Zeiselmauer
Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer
von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 293 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in nordöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1311 (Gewässer), 25/1 und 10/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 50 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 10 und dem inneren Grundstück Nr. 25/1/mit einer Länge von zirka 471 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 24/1 und dem inneren Grundstück Nr. 25/1 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/1 und 24/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 85 m quer über Grundstück Nr. 1310/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/2 und 24/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 135 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 24/2 und dem inneren Grundstück Nr. 25/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 25/2, 24/2 und 25/3 (Weg)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 21 m in exakt südlicher Richtung bis zum Verschnitt mit dem nördlichen Donauufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 98 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf
Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, nördliches Tullnerfeld West:
Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Jettsdorf
von dem Schnittpunkt nördliches Donauufer mit der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 372 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Grenzpunkt 4362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 4362 mit einer Länge von zirka 4 m quer über Grundstück Nr. 906 bis zum Grenzpunkt 4293/von Grenzpunkt 4293 mit einer Länge von zirka 87 m quer über Grundstück Nr. 902 und 1019/5 (Krems) bis zum Grenzpunkt 4296/von Grenzpunkt 4296 mit einer Länge von zirka 92 m quer über das Grundstück Nr. 913/3 (Hochwasserabflussgerinne) und Grundstück Nr. 1019/4 bis zum Grenzpunkt 4266/von Grenzpunkt 4266 mit einer Länge von zirka 121 m quer über Grundstück Nr. 894/4 bis zum Grenzpunkt 3230/von Grenzpunkt 3230 mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 1019/3/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 915 bis zum Grenzpunkt 3227/von Grenzpunkt 3227 mit einer Länge von zirka 54 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 921/mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 922 bis zum Grenzpunkt 3028/von Grenzpunkt 3028 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 923/1 bis zum Grenzpunkt 3029/von Grenzpunkt 3029 mit einer Länge von zirka 17 m quer über den Hochwasserdamm auf Grundstück Nr. 1029 bis zum Grenzpunkt 3031/von Grenzpunkt 3031 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1413 bis zum Grenzpunkt 3221/von Grenzpunkt 3221 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1423 bis zum Grenzpunkt 3220/von Grenzpunkt 3220 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1423 bis zum Grenzpunkt 3219/von Grenzpunkt 3219 mit einer Länge von zirka 219 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1362 mit einer Länge von zirka 2 120 m entlang der südlichen Grenze des Weges Grundstück Nr. 1362 bzw. 1331 bis zum Schnittpunkt der geradlinigen Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1331 mit dem östlichen Rand des Weges, der von Ried Untere Kammerwiesen in nördlicher Richtung nach Jettsdorf führt (laut ÖK 50), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 202 m entlang des östlichen Wegrandes von Ried Untere Kammerwiesen (laut ÖK 50) nach Jettsdorf bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes (wie vorher) mit dem südlichen Kampufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 147 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth
Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Grafenwörth
von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Jettsdorf in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 735 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer/von dem Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 260 m quer über Grundstück Nr. 1719 und 2284/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1 mit einer Länge von zirka 222 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1715 und dem inneren Grundstück Nr. 1718/1 entlang der südlichen Grenze Grundstück Nr. 1715 bis zum nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1/von dem nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1 mit einer Länge von zirka 474 m quer über Grundstück Nr. 1719 und 1713 bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2/von dem Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2 mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1712 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2/mit einer Länge von zirka 349 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1711 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2 bis zum Schnittpunkt des westlichen Kampufers mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2 entlang des westlichen Kampufers/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2275 entlang des westlichen Kampufers/ mit einer Länge von zirka 64 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2277/2 entlang des westlichen Kampufers bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278 mit einer Länge von zirka 333 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze St. Johann
Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: St. Johann
von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 396 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer mit einer Länge von zirka 105 m quer über die Krems in exakt südlicher Richtung bis zum Verschnitt mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 429 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Grafenwörth mit dem nördlichen Donauufer
Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Grafenwörth
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze St. Johann mit dem nördlichen Donauufer in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 341 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit dem nördlichen Donauufer
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee
von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Grafenwörth KG Grafenwörth mit dem nördlichen Donauufer in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 166 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Traismauer KG Stollhofen mit dem nördlichen Donauufer
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Stollhofen
von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit dem nördlichen Donauufer in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 803 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze St. Georgen bei Wagram mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: St. Georgen bei Wagram
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 519 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Wagram an der Traisen mit dem nördlichen Donauufer
Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Wagram an der Traisen
von dem Schnittpunkt der KG-Grenze St. Georgen bei Wagram mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 262 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß
Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Theiß
von dem Schnittpunkt der PG-GrenzeTraismauer KG Wagraman der Traisen mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 471 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Grafenwörth KG Jettsdorf mit dem nördlichen Donauufer
Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, südliches Tullnerfeld:
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee
von dem Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 227 m entlang des südlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Altenwörth, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung
Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Altenwörth
von dem Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 948 m entlang des südlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit dem südwestlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/ von dem Schnittpunkt südöstlichen Traisenufers mit dem südwestlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 400 m entlang des westlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der KG-Grenze Winkl
Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Winkl
von dem Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der KG-Grenze Altenwörth in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 429 m entlang des westlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Zwentendorf
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf
von dem Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Winkl in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 4 399 m entlang des südwestlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kleinschönbichl
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kleinschönbichl
von dem Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zwentendorf in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 998 m entlang des südwestlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Pischelsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung
Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Pischelsdorf
von dem Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kleinschönbichl in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 276 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa
Politische Gemeinde: Königsbrunn am Wagram, Katastralgemeinde: Utzenlaa
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Pischelsdorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 311 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Langenrohr KG Langenschönbichl
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Langenschönbichl
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 907 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kronau
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau
von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenschönbichl in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 273 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem westlichen Tullnufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem westlichen Tullnufer mit einer Länge von zirka 772 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit der KG-Grenze Asparn, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Asparn
von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit der KG-Grenze Kronau in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 289 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 517 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit einer Länge von zirka 904 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 bzw. 626/1 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit der KG-Grenze Kronau, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung
Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau
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