Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2007-12-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API
11.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO

12.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

13.

Nominale oder Stücke am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Nominale oder Stücke des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Nominale oder Stücke am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

16.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

17.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale oder Stücke in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

18.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

19.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

20.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

21.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

22.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

23.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

24.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

25.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

26.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

27.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. d und e KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

28.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

29.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

32.

Asset Backed Security/ABS (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

33.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

34.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

35.

(Anm.: Tritt mit 31.12.2009 in Kraft)

36.

Kreditart ("GKE-Kreditart") gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der "Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung" der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE B

Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Geld- und Kapitalmarktpapiere gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

5.

Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

gesetzlich geregelter fundierter Vermögenswert eines Kreditinstitutes/nicht gesetzlich geregelter fundierter Vermögenswert; Pfand- und Kommunalbriefe sind jedenfalls als gesetzlich geregelte fundierte Vermögenswerte eines Kreditinstitutes zu kennzeichnen

8.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

9.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

10.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

11.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO

12.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

13.

Nominale oder Stücke am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Nominale oder Stücke des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Nominale oder Stücke am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

16.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

17.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale oder Stücke in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

18.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

19.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

20.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

21.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

22.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

23.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

24.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

25.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

26.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

27.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. d und e KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

28.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

29.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert gemäß “Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten” vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung “1” bis “5”) und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

32.

Asset Backed Security/ABS (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

33.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

34.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

35.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO mit Ausnahme der gesetzlich geregelten fundierten Vermögenswerte eines Kreditinstitutes sowie der Pfand- und Kommunalbriefe – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

36.

Kreditart (“GKE-Kreditart”) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der “Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung” der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE B

Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Geld- und Kapitalmarktpapiere gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

5.

Sitz des Emittenten (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code

7.

gesetzlich geregelter fundierter Vermögenswert eines Kreditinstitutes/nicht gesetzlich geregelter fundierter Vermögenswert; Pfand- und Kommunalbriefe sind jedenfalls als gesetzlich geregelte fundierte Vermögenswerte eines Kreditinstitutes zu kennzeichnen

8.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

9.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

10.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

11.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b bis e KAVO

12.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) – ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

13.

Nominale oder Stücke am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

14.

Nominale oder Stücke des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

15.

Nominale oder Stücke am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

16.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

17.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale oder Stücke in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

18.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

19.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

20.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

21.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

22.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und vom Börsenkurs bzw. sonstigen Kurs abweichender Modellkurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und vom Börsenkurs bzw. sonstigen Kurs abweichender Modellkurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

23.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert und vom Börsenwert oder sonstigen Kurswert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

24.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

25.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

26.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

27.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. d und e KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

28.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

29.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

32.

Asset Backed Security/ABS (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

33.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

34.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

35.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO mit Ausnahme der gesetzlich geregelten fundierten Vermögenswerte eines Kreditinstitutes sowie der Pfand- und Kommunalbriefe – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

36.

Kreditart („GKE-Kreditart“) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der „Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung“ der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein)

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

28.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

(Anm.: Tritt mit 1.7.2007 in Kraft)

30.

(Anm.: Tritt mit 1.7.2007 in Kraft)

31.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

32.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

33.

Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro

34.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro

35.

Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

28.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

30.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

32.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

33.

Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro

34.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro

35.

Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

28.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

30.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

32.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

33.

Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro

34.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro

35.

Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

36.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

28.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO gemäß “Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten” vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung “1” bis “5”) und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

30.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

32.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

33.

Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro

34.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro

35.

Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

36.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

37.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

ANLAGE C

Aktien, andere Anteilsrechte und Forderungen mit Eigenmittelcharakter gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG sowie Anteils- und verbriefte Genussrechte und Kommanditeinlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und c KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2002); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code

7.

Notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a bis d und Z 5 lit. b und c KAVO

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) – ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

12.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien- und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien und Wertpapiere über Partizipationskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und vom Börsenkurs bzw. sonstigen Kurs abweichender Modellkurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und vom Börsenkurs bzw. sonstigen Kurs abweichender Modellkurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert und vom Börsenwert oder sonstigen Kurswert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

26.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

27.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

28.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Wertpapieren gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und d KAVO gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Emittenten (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

30.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

31.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

32.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

33.

Wert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro

34.

Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro

35.

Für die Wertermittlung der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

36.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

37.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis d und Abs. 5 Z 1 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis d und Abs. 5 Z 1 KAVO gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

d)

Immobilienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d KAVO

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 und 3 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes des Anteiles an Schuldverschreibungen, bei denen vom Emittenten die Rückzahlung des Nominalkapitals garantiert ist und Guthaben von gemischten Fonds sowie von derartigen Werten in gemischten Subfonds von Dachfonds in Euro nach Maßgabe § 3 Abs. 1 Z 3 letzter Halbsatz KAVO - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 und 3

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes von gemischten Fonds sowie von gemischten Subfonds von Dachfonds abzüglich Wert von Ziffer 22

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis d und Abs. 5 Z 1 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis d und Abs. 5 Z 1 KAVO gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c KAVO

d)

Immobilienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d KAVO

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 und 3 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes des Anteiles an Schuldverschreibungen, bei denen vom Emittenten die Rückzahlung des Nominalkapitals garantiert ist und Guthaben von gemischten Fonds sowie von derartigen Werten in gemischten Subfonds von Dachfonds in Euro nach Maßgabe § 3 Abs. 1 Z 3 letzter Halbsatz KAVO - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes von gemischten Fonds sowie von gemischten Subfonds von Dachfonds abzüglich Wert von Ziffer 22

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.