Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2007-12-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API
25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 und 3 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 ("Rentenanteil") bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2008 (“Subfondsanteil alternativer Investments”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 (“Aktienrisikoanteil”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 (“Rentenanteil”) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

31.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

32.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

33.

Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

34.

OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert und vom Börsenwert oder errechneten Wert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2008 (“Subfondsanteil alternativer Investments”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 (“Aktienrisikoanteil”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 (“Rentenanteil”) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

31.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

32.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

33.

Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

34.

OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

ANLAGE D

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code

6.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp

a)

Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

b)

Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

c)

gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002

d)

Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002

9.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

10.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

11.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder errechneter Wert und vom Börsenwert oder errechneten Wert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen

23.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77 („Subfondsanteil alternativer Investments“) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

24.

Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

26.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

27.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 4 InvFG 2011 (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

28.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 („Aktienrisikoanteil“) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

29.

Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

30.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 („Rentenanteil“) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

31.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

32.

Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG

33.

Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG

34.

OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

22.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

22.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

23.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

22.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

23.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

24.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

25.

(Anm.: Tritt mit 31.12.2009 in Kraft)

26.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners; bei ausländischen Darlehens- oder Kreditschuldnern interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

27.

Kreditart ("GKE-Kreditart") gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der "Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung" der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land – Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

17.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

19.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

20.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

21.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

22.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

23.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

24.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

25.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

26.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners; bei ausländischen Darlehens- oder Kreditschuldnern interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

27.

Kreditart („GKE-Kreditart“) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der „Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung“ der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG mit Ausnahme der Abteilung indexgebundene Lebensversicherung bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 Euro an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.