Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 und 3 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2, 3 und 3a VAG
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 ("Subfondsanteil alternativer Investments") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG ("Subfondsanteil Immobilien-Investmentfonds") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 ("Aktienrisikoanteil") in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 bis 5 VAG
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 ("Rentenanteil") bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2008 (“Subfondsanteil alternativer Investments”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 (“Aktienrisikoanteil”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 (“Rentenanteil”) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert und vom Börsenwert oder errechneten Wert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 des Investmentfondsgesetzes – InvFG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2008 (“Subfondsanteil alternativer Investments”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20a Abs. 1 Z 4 InvFG (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 (“Aktienrisikoanteil”) in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 (“Rentenanteil”) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
ANLAGE D
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und anderen gemeinschaftlichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 und gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c und Abs. 5 Z 1 der Kapitalanlageverordnung 2002 gegliedert nach Fondstyp
Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Rentenfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
gemischter Fonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Kapitalanlageverordnung 2002
Immobilien-Investmentfonds und Immobilien-Investmentspezialfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. c der Kapitalanlageverordnung 2002
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert und vom Börsenkurs bzw. errechneten Wert abweichender Modellkurs je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert und vom Börsenwert oder errechneten Wert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen
- Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c sowie Z 2 lit. b und d der Kapitalanlageverordnung 2002
- Anteile an Kapitalanlagefonds, die solche Schuldverschreibungen enthalten und
- liquiden Mittel
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77 („Subfondsanteil alternativer Investments“) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Zuordnung des Vermögenswertes zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 4 InvFG 2011 (Subfondsanteil Immobilien-Investment(spezial)fonds) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der gemischten Kapitalanlagefonds abzüglich Werte von Z 22, 23 und 27 („Aktienrisikoanteil“) in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Höhe des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos in Prozent des Fondsvermögens gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. a der Kapitalanlageverordnung 2002 zum jeweiligen Bilanzstichtag – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und internes Rating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Rentenfonds und für den Wert von Z 22 („Rentenanteil“) bei gemischten Kapitalanlagefonds – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Höhe des Buch- bzw. Bilanzwertes der in Rentenfonds und in gemischten Kapitalanlagefonds enthaltenen Asset Backed Securities/ABS – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 5 VAG
Bewertung gemäß § 81h Abs. 2a VAG bei Rentenfonds und gemischten Kapitalanlagefonds (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG
OeNB-Identnummer der Kapitalanlagegesellschaft; bei ausländischen Kapitalanlagegesellschaften interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
(Anm.: Tritt mit 31.12.2009 in Kraft)
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners; bei ausländischen Darlehens- oder Kreditschuldnern interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
Kreditart ("GKE-Kreditart") gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der "Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung" der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)
ANLAGE E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a und d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land – Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a KAVO gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners; bei ausländischen Darlehens- oder Kreditschuldnern interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
Kreditart („GKE-Kreditart“) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der „Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung“ der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG mit Ausnahme der Abteilung indexgebundene Lebensversicherung bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 Euro an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.