Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2007-12-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API
21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

26.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

26.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

27.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

28.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind; interne Identnummer, sofern unter 350 000 EUR

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

26.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

27.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

28.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

30.

(Anm. Tritt mit 31.12.2009 in Kraft)

31.

Kreditart ("GKE-Kreditart") gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der "Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung" der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind; interne Identnummer, sofern unter 350 000 EUR

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land – Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro

20.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

21.

Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG

24.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

25.

Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres

26.

Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

27.

Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

28.

Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG

29.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

30.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

31.

Kreditart („GKE-Kreditart“) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der „Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung“ der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)

ANLAGE G

Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Versicherungsnehmers

2.

Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO

7.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

8.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

9.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

10.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

11.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

12.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

13.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

14.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

15.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro

ANLAGE G

Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Versicherungsnehmers

2.

Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO

7.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

8.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

9.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

10.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

11.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

12.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

13.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

14.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

15.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

ANLAGE G

Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 4 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Versicherungsnehmers

2.

Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO

7.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

8.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

9.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

10.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

11.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

12.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

13.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

14.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

15.

Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro

16.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

ANLAGE H

Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)

2.

Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

3.

Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO

7.

Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4

16.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

17.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro

19.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE H

Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)

2.

Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

3.

Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO

7.

Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4

16.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

17.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro

19.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE H

Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)

2.

Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

3.

Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO

7.

Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4

16.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

17.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro

19.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE H

Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)

2.

Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

3.

Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO – Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften

4.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO

7.

Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4

16.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

17.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro

19.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

23.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

24.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

18.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

18.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

18.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

19.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

18.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

19.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

20.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

ANLAGE I

Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO

17.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

18.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)

19.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

20.

Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG

21.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) – ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988

ANLAGE J

Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:

1.

Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

2.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

3.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

4.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO

5.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

6.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

7.

Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

8.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

9.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

10.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

11.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

ANLAGE J

Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:

1.

Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

2.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

3.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

4.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO

5.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

6.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

7.

Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

8.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

9.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

10.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

11.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

12.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE J

Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:

1.

Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

2.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

3.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

4.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO

5.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

6.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

7.

Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

8.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

9.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

10.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

11.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

12.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE J

Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:

1.

Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)

2.

Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)

3.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

4.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO

5.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

6.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

7.

Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

8.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

9.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

10.

Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

11.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

12.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

13.

Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet

ANLAGE K

Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAVO:

Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J aufzuzeichnen.

Anlage K

Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 9 KAVO:

Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J sowie L und M aufzuzeichnen.

ANLAGE L

Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners

4.

Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO

8.

Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

13.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

14.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

15.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

16.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

17.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

ANLAGE L

Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners

4.

Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO

8.

Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

13.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

14.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

15.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

16.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

17.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

20.

ISIN; ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer für den abzusichernden Vermögenswert von Z 8

21.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE L

Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners

4.

Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO

8.

Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

13.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

14.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

15.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

16.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

17.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung

20.

ISIN; ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer für den abzusichernden Vermögenswert von Z 8

21.

Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)

ANLAGE L

Rechte aus derivativen Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners

4.

Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO

8.

Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

13.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

14.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

15.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

16.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

17.

Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

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