Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002)
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind; interne Identnummer, sofern unter 350 000 EUR
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß "Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten" vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung "1" bis "5") und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
(Anm. Tritt mit 31.12.2009 in Kraft)
Kreditart ("GKE-Kreditart") gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der "Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung" der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)
ANLAGE F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 EUR an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, Z 4 lit. a und d KAVO beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind; interne Identnummer, sofern unter 350 000 EUR
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, c, e und f und Z 5 lit. d KAVO
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land – Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Zuordnung des Vermögenswertes gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. f KAVO zum Anlagevermögen im Falle einer Bewertung gemäß § 81h Abs. 2 zweiter Satz VAG (ja/nein)
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG am Ende des Geschäftsjahres
Bezeichnung der Ratingagentur (Standard Poor`s, Moodys, FITCH, sonstige Ratingagentur und Eigenrating) und des Ratingergebnisses (auf Basis der Ratingagentur oder des internen Ratings) für Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c, d und f KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Risikoklasse für strukturierten Vermögenswert bei Darlehen und Krediten gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. c und f KAVO gemäß „Leitlinien des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zur Kategorisierung und Bewertung von strukturierten Anlageprodukten“ vom 4. Dezember 2001 (Kennzeichnung „1“ bis „5“) und Kündigungsrecht des Darlehens-/Kreditnehmers (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Private Equity (ja/nein) – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 VAG
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Kreditart („GKE-Kreditart“) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. e und h der Großkreditmeldungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 475/2006, in Verbindung mit der „Richtlinie zur Großkreditevidenzmeldung“ der Oesterreichischen Nationalbank, Ausgabe Juli 2008 (Einmalkredite und Darlehen/titrierte Forderungen)
ANLAGE G
Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Versicherungsnehmers
Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 4 KAVO in Euro
ANLAGE G
Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Versicherungsnehmers
Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
ANLAGE G
Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 4 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Versicherungsnehmers
Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. g und Abs. 5 Z 3 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 2 Abs. 3 der Kapitalanlageverordnung 2002 in Euro
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
ANLAGE H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO
Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ANLAGE H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO
Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO
Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO – Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. a KAVO
Anschaffungs- oder Herstellungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften und liegenschaftsgleichen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 1 Abs. 2 KAVO am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 (sonstige fondsgebundene Lebensversicherung) und Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
ANLAGE I
Guthaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 3 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer, sofern keine OeNB-Identnummer vorhanden ist
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. a und Abs. 5 Z 2 KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern den Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 und 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
Bezeichnung der Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 KAVO – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 VAG
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) – ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988
ANLAGE J
Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:
Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
ANLAGE J
Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:
Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE J
Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:
Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE J
Kassenbestände gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO:
Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 lit. b KAVO
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
Für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4a VAG gewidmet
ANLAGE K
Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAVO:
Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J aufzuzeichnen.
Anlage K
Vermögenswerte gemäß § 2 Abs. 1 Z 9 KAVO:
Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J sowie L und M aufzuzeichnen.
ANLAGE L
Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners
Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO
Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ANLAGE L
Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners
Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO
Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ISIN; ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer für den abzusichernden Vermögenswert von Z 8
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE L
Rechte aus Options- und Termingeschäften gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners
Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO
Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
ISIN; ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer für den abzusichernden Vermögenswert von Z 8
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)
ANLAGE L
Rechte aus derivativen Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
ISIN (ab 23. April 2003); ersatzweise WKN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten/Vertragspartners
Sitz des Emittenten/Vertragspartners (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Vertragswährung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 KAVO
Bezeichnung des abzusichernden Vermögenswertes (Basiswertes) im Falle von Microhedges
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Rechte in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
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