Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen sowie an Berufsschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-12-24
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2004-07-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 50
Änderungshistorie JSON API
3.

Klasse (3jg BMS):

5.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

– Krieg und Frieden

– Friedensstifterinnen und Friedensstifter

– Wehrdienst/Zivildienst

– Aggression und Konfliktlösung

– Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit

– Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

– Kulturen und Religionen im Vergleich

– Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen

– Zusammenleben im Alltag

– Gemeinsame Anliegen und Aufgaben

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

– Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung

– Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur

– Wirtschaftsethik

– Verantwortung und Solidarität

– Christliche Soziallehre

6.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Beziehungen wahrnehmen und lebensfördernde Perspektiven entwickeln.

– Partnerschaft, Ehe, Familie

– Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung

– Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung

– Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag

– Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

– Sakramentalität der Kirche

– Entstehung und Struktur der Kirche

– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

– Sakrament der Weihe

– Finanzierung der Kirche

– Christliche Kirchen, Ökumene

– Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten

Anlage 12

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT FÜR DEN LEHRGANG DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Präambel

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf der Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des Kindes im elementarpädagogischen Bereich. Der Lehrplan baut auf die Kompetenzen der bereits absolvierten Bildungsanstalt für Sozialpädagogik auf.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes qualifizieren.

Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der (früh)kindlichen Erziehung zu begreifen.

Er soll Prinzipien und Wege einer christlichen Erziehung vertiefen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Bildungs- und Erziehungsprozesse im elementarpädagogischen Bereich zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

2.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den allgemeinen didaktischen Prinzipien dieses Lehrgangs sowie den religionsdidaktischen und religionspädagogischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet.

Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Aufgaben von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ermöglicht und Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder anleitet.

3.

Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen:

1.

Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension in erzieherischen Prozessen wahrnehmen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen sowie zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.

Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen: Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer Bildungs-Rahmen-Plan

Zusammenarbeit mit dem Träger/Erhalter der elementaren Bildungseinrichtung und der Pfarre

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

Religiöse Feierkultur und Formen der Kinderliturgie in elementaren Bildungseinrichtungen

Sakralraumpädagogik

Kirchenjahr und christliches Brauchtum und deren Rezeption in elementaren Bildungseinrichtungen

Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages

Gebet und Gebetserziehung

Die Schülerinnen und Schüler können, ausgehend von ihrer persönlichen Auseinandersetzung, philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Religiöse Sprachfähigkeit und spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, liebevoll in Beziehung sein, still und ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

Religiöse Entwicklung des Kindes, kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion

Theologisieren mit Kindern

Praktischer Umgang mit biblischen Texten, Kinderbibeln

2.

Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung, Resilienz – Vulnerabilität, Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Heilsame Jesusbegegnungen

Umgang mit Tod und Trauer, Entwicklung der Todesvorstellungen im Kindesalter

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Eltern in ihrer Unterschiedlichkeit hinsichtlich Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

Interreligiöses und interkulturelles Lernen: kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Das Bild des Kindes in den Religionen – Würde des Kindes – Kinderrechte

Anlage 12

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VIERJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

– der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

1.

Klasse (4jg BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

– Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance

– Identität

– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

– Verantwortung für das eigene Leben

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Person und Rollen

– Vorurteile, Feindbilder, Rassismus

– Konfliktkultur

– Begegnung in Familie, Schule, Clique, ....

– Nächstenliebe

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

– Vertrauen/glauben

– Gottesvorstellungen/Gottesbilder

– Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten

– Das Befreiende der Gottesbeziehung

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

– Feste, Feiern, Bräuche

– Feste der Religionen

– Rituale und Symbole

– Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie

– Kirchenjahr

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

– Religiöse Sondergemeinschaften

– Okkulte Phänomene und Praktiken

– Sehnsucht nach Heil

2.

Klasse (4jg BMS):

3.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

– Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte

– Wert und Schutz des Lebens

– Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen

– Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität

– Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit

– Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

– Bibel, das Buch der Bücher

– Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen

– Jesus – der Christus

– Kulturprägende Kraft des Christentums

– Christliche Ethik

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

– Sehnsucht nach Freiheit

– Freiheit zum Ja und Nein

– Verantwortung für sich und andere

– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

– Umgang mit Misserfolg und Scheitern

4.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

– Lieben und geliebt werden

– Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen

– Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen

– Visionen, Träume, christliche Hoffnung

– Hilfe durch Beratung und Krisenintervention

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

– Schöpfungserzählungen

– Umweltschutz/Nachhaltigkeit

– Sanfter Tourismus

– Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört

– Genussfähigkeit und Suchtverhalten

– Ehrfurcht vor dem Leben

3.

Klasse (4jg BMS):

5.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können sich mit der Veränderung ihrer Persönlichkeit auseinander setzen und Zukunftsperspektiven entwickeln.

– Identitätsfindung, Selbstwert, Selbstbewusstsein

– Selbstbild, Fremdbild, Wunschbild, Image

– Frau sein/Mann sein

– Körperkult

– Werden und Wandel des religiösen Urteils

… können unterschiedliche Lebenseinstellungen und Weltanschauungen darstellen und zu diesen kritisch Stellung nehmen.

– Prophetinnen und Propheten

– Biblische Befreiungserzählungen

– Zivilcourage

– Religiös motivierter Widerstand

– Ideologien und Weltanschauungen

– Alternative Lebensstile

– Religion und Politik

… können Chancen und Grenzen der Technik erkennen und beurteilen.

– Mensch und Technik

– Machbarkeit und Verantwortung

– Ethische Herausforderungen

6.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen religiöse Dimensionen wahrnehmen.

– Kunst als Ausdruck des Glaubens

– Baustile, bildende Kunst, Musik, Film, ...

– Ikonographie

– Kreativität

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

– Kulturen und Religionen im Vergleich

– Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen

– Zusammenleben im Alltag

– Gemeinsame Anliegen und Aufgaben

4.

Klasse (4jg BMS):

7.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

– Krieg und Frieden

– Friedensstifterinnen und Friedensstifter

– Wehrdienst/Zivildienst

– Aggression und Konfliktlösung

– Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit

– Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom

... die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

– Sakramentalität der Kirche

– Entstehung und Struktur der Kirche

– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

– Sakrament der Weihe

– Finanzierung der Kirche

– Christliche Kirchen, Ökumene

8.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Partnerschaft, Ehe, Familie

– Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung

– Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung

– Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag

– Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

– Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung

– Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur

– Wirtschaftsethik

– Verantwortung und Solidarität

– Christliche Soziallehre

– Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten

Anlage 13

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE MIT PFLEGEVORBEREITUNG

Präambel

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind ab der zweiten Klasse auf Semester (Kompetenzmodule) aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs – und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Sie dient der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen und auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen und soziale Kompetenz fördern.

Der Religionsunterricht ermöglicht fächerverbindendes Arbeiten und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an.

Religiöse Übungen fördern performatives Lernen und stärken Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und in den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Klassen – bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule im Abschnitt IV geregelt.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten.

Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben

– ihre Praktikumserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden und

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennenzulernen.

3.

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

– können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und aus christlichem Selbstverständnis beschreiben.

– können die Schülerinnen und Schüler ethische Modelle benennen, und für das spätere Berufsleben diskutieren.

– können die Schülerinnen und Schüleraus einer christlichen Haltung Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

– können die Schülerinnen und Schüler die Welt als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.

– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.

– können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.

Im Bereich Jesus der Christus

– können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.

– können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen beschreiben.

– können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe beschreiben und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft wahrnehmen.

– können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen für die persönliche Entwicklung reflektieren und religiöse Feiern mitgestalten.

– können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben.

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

– können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen deuten.

– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung biblische Texte erschließen und in die Begegnung mit Menschen einbringen.

– können die Schülerinnen und Schüler die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

– können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und in der Begegnung mit Menschen einbringen.

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unantastbarkeit begreifen.

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

– können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.

– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren.

– können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

– können die Schülerinnen und Schüler das Religiöse in Alltag, Kunst und Kultur wahrnehmen.

– können die Schülerinnen und Schüler Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben und sich mit ihnen respektvoll auseinandersetzen.

– können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen auseinandersetzen und Ideologien erkennen.

4.

Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)

I. Klasse:

1.

Semester

2.

Semester

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Lebensbedeutsame Werte: meine – deine – unsere Werte

Freiheit von – Freiheit zu

Menschenrechte, Gerechtigkeit

Gott – Mensch – Welt

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder – christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Jesus der Christus

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Der Jude Jesus in seiner Zeit; Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Glaube – Kirche – Feste

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit: Halt – Zuspruch – Heilung

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Offenbarung – Bibel – Tradition

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Heil – Unheil – Erlösung

Sucht/Süchte und Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Judentum – Christentum – Islam

II. Klasse:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung

Ethik und Moral, Normen und Werte

Soziale Verantwortung

Gott – Mensch – Welt

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesus der Christus

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Das Jesusbild in den abrahamitischen Religionen

Glaube – Kirche – Feste

Gottes liebende Zuwendung in den Sakramenten

Die Sprache der Symbole; Begriff „heilig“

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen,...)

4.

Semester – Kompetenzmodul 4

Offenbarung – Bibel – Tradition

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Leben in Fülle – Tod – Würde

Christliche Ethik des Lebens

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Heil – Unheil – Erlösung

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Umgang mit Misserfolg; Scheitern und Wachsen

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung, strukturelle Ungerechtigkeit

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten; Religion – Kunst – Kultur

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus – Buddhismus – Östliche Philosophien

III. Klasse:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Berufsethische Fragestellungen

Resilienz, Leistungsdruck

Gott – Mensch – Welt

Glauben in einer säkularen Welt, Glaubenszweifel

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Jesus der Christus

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik,...

Glaube – Kirche – Feste

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Fasten und Feste feiern in den Religionen

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege

6.

Semester – Kompetenzmodul 6

Offenbarung – Bibel – Tradition

Bibel und die Künste

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Leben in Fülle – Tod – Würde

Heils- und Erlösungslehren, Glaube an die Auferstehung

Empathie und Fürsorge, Nächstenliebe; Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Heil – Unheil – Erlösung

Glück, Erfüllung, Heil

Erfahrung von Schuld und Leid; Theodizee

Die Gottesreich-Botschaft Jesu

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Christliche Kirchen, Ökumene

Religiöse Praxis in einer säkularen und religiös vielfältigen Gesellschaft

Interreligiöses Begegnungslernen

Anlage 13

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Kompetenzen eine Auswahl zu treffen.

1.

Klasse bzw. 1. und 2. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Grundbegriffe von Religion und Religiosität

– Weltreligionen

– Weltanschauungen und religiöse Sondergemeinschaften

– Esoterik, okkulte Phänomene

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

– Entstehung und Struktur der Kirche

– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

– Sakrament der Weihe

– Finanzierung der Kirche

… können Grundfragen des Menschen benennen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.

– Sinnfrage, Streben nach Glück

– Suizid

– Grenzerfahrungen, Leid und Theodizee

– Tod, Jenseitshoffnungen, christlicher Auferstehungsglaube

2.

Klasse bzw. 2. und 3. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und daraus Handlungsimpulse für die Lebensgestaltung entwickeln.

– Christliches Menschenbild, biblische Grundlagen

– Süchte und Abhängigkeiten

– Ethische Fragen der Fortpflanzungsbiologie und Gentechnik

– Abtreibung

– Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Euthanasie

… können die Bedeutung eines Engagements für Frieden und Gerechtigkeit aufzeigen.

– Menschenrechte

– Christliche Soziallehre

– Weltweite Gerechtigkeit

– Krieg und Frieden: Ursachen der Gewalt, Gewaltvermeidung, Konfliktlösungsmodelle

… können den Menschen als Geschöpf und Mitgestalter der Schöpfung beschreiben und verstehen.

– Schöpfung und Schöpfungsauftrag

– Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung

– Umwelt und Technik

– Manipulation

3.

Klasse bzw. 3. und 4. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Symbole in Hinblick auf die Heilsbotschaft deuten und in der Kunst religiöse Dimensionen wahrnehmen.

– Baustile und Kunst im Wandel der Zeit

– Ikonographie

– Feste und Feiern

– Zeichenhandlungen, Sakramente

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Persönlichkeitsbildung, Entwicklungsstufen

– Partnerschaft, Ehe, Familie

– Religiöse Erziehung, Gewissensbildung

– Freizeitkultur

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

– Beruf und Berufung, Theologie der Arbeit

– Berufserfahrungen der Schülerinnen und Schüler

– Angst um den Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit, Mobbing

– Engagement und Solidarität

– Umgang mit Macht, Führungsqualitäten, Kommunikationsmodelle

Anlage 14

LEHRPLAN FÜR EN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG

Präambel

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Im Sinn eines integrativen Ansatzes verbindet der Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für

Pflege und Sozialbetreuung diese Aspekte und versteht sich mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, die jüdisch-christlichen Wurzeln unserer Kultur zu erkennen und zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung persönlicher und gesellschaftlicher Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu sollen die Sprache und Symbolwelt der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz berühren, erschlossen und eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

– Die persönliche biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die zu Verantwortung und Authentizität in der Kommunikation mit anvertrauten Menschen befähigen soll.

– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

– das Erkennen der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens und der Unantastbarkeit seiner Würde.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind im Blick auf die Kompetenzen, denen sie zugeordnet sind, zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

2.1. Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeindidaktischen Grundsätze sind im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung, Abschnitt V geregelt.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Korrelationsdidaktik

– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

– der geschichtlichen Dimension der Themen

– der Ökumene

– des interreligiösen Dialogs

– der Spiritualität

– der religiösen Entwicklung

– des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten

– des biblischen Lernens

– des Lernens durch religiöse Übungen

3.

Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgabe/ Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes Religion rk)

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

– können die Schülerinnen und Schüler lebensrelevante Werte und gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und beschreiben und aus christlichem Selbstverständnis reflektieren.

– können Schülerinnen und Schüler ethische Modelle beschreiben, auf dem Hintergrund christlicher Werthaltungen diskutieren und für das spätere Berufsleben reflektieren.

– können die Schülerinnen und Schüler den christlichen Auftrag für soziale Gerechtigkeit erläutern und Verantwortung für sich und das Miteinander übernehmen.

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

– können die Schülerinnen und Schüler die Welt als Teil des Universums und als von Gott anvertraut sehen und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen.

– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gottesbilder in deren Unterschiedlichkeit und biografischen Entwicklung differenziert wahrnehmen, beschreiben und kommunizieren.

– können Schülerinnen und Schüler den Menschen als Geschöpf Gottes verstehen und in seiner Diversität bejahen.

Im Bereich Jesus der Christus

– können die Schülerinnen und Schüler die Eckpunkte des Lebens und Glaubens des Juden Jesus von Nazaret und seiner Botschaft darstellen.

– können Schülerinnen und Schüler Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi als Hoffnungsbild für Menschen reflektieren.

– können die Schülerinnen und Schüler die Heilsbotschaft Jesu in ihrer vielfältig prägenden Kraft deuten und ins Leben heute übersetzen.

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in unterschiedlichen sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen.

– können die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Alltagsritualen, Gebetsformen und religiösen Feiern für die persönliche Entwicklung reflektieren und mit Menschen aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Herkünften gestalten.

– können die Schülerinnen und Schüler die Sprache der Symbole deuten und die Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes verstehen.

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

– können die Schülerinnen und Schüler die Spuren der Offenbarung Gottes in Leben und Geschichte wahrnehmen und die Bibel als Ausdruck des Weges Gottes mit den Menschen verstehen.

– können die Schülerinnen und Schüler biblische Texte erschließen und ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung in die Arbeit mit Menschen einbringen.

– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der jüdisch-christlichen Jesusbewegung die Entstehung und Praxis kirchlicher Tradition(en) beschreiben.

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

– können die Schülerinnen und Schüler die christliche Botschaft vom „Leben in Fülle“ beschreiben und im beruflichen Kontext in der Begegnung mit Menschen umsetzen.

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Jenseitsvorstellungen beschreiben und Leid, Sterben, Tod und Trauer aus christlicher Perspektive reflektieren.

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Begründungsansätze für Würde diskutieren und das Leben in seiner Unverfügbarkeit und Unantastbarkeit begreifen.

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

– können die Schülerinnen und Schüler Menschen in deren beglückenden wie leidvollen Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft empathisch begleiten.

– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags – wie Krisensituationen der Sinnfrage stellen und vielfältige Sinnangebote diskutieren und bewerten.

– können die Schülerinnen und Schüler Unrechtssituationen wahrnehmen, in ungerechten Strukturen Schuldverstrickungen erkennen und gerechte Lösungsansätze entwickeln.

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

– können die Schülerinnen und Schüler in Kunst und Kultur die religiöse Dimension wahrnehmen und sakrale Bereiche in ihrer Bedeutung für Menschen erschließen.

– können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen aus christlicher Perspektive respektvoll auseinandersetzen.

– können die Schülerinnen und Schüler sich mit verschiedenen Weltanschauungen und Ideologien kritisch auseinandersetzen.

4.

Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen (Lehrstoff)

I. Jahrgang:

1.

Semester

2.

Semester

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Lebensbedeutsame Werte

Abhängigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Spuren Gottes in der Welt – befreiende Gottesbeziehung

Gott – Mensch – Welt

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder

Biblische Gottesbilder

Jesus der Christus

Jesus in biblischen und außerbiblischen Quellen

Jesusbild im Neuen Testament

Der Jude Jesus und die religiösen Strömungen seiner Zeit

Glaube – Kirche – Feste

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit, Gemeinschaft

Entwicklung von Glauben und Spiritualität

Die Sprache der Symbole; Symbolerfahrung – Symboldidaktik; Begriff „heilig“

Offenbarung – Bibel – Tradition

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Väter und Mütter des Glaubens in der Bibel

Leben in Fülle – Tod – Würde

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Sucht – Sehnsucht

Heil – Unheil – Erlösung

Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Abrahamitische Religionen

II. Jahrgang:

3.

Semester (Kompetenzmodul 3)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Ethik und Moral, Normen und Werte

Resilienz, Leistungsdruck, Einsamkeit und Teilhabe

Gott – Mensch – Welt

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität; Laudato si

Christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Jesus der Christus

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Jesus in der jüdischen Tradition: Prophet, Rabbi

Glaube – Kirche – Feste

Anerkennung vor jeder Leistung: Halt – Zuspruch – Heilung

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

4.

Semester (Kompetenzmodul 4)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Entstehung und Charakteristik biblischer Schriften; Bibelübersetzungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Leben in Fülle – Tod – Würde

Christliche Ethik des Lebens

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensanfang

Empathie und Fürsorge; Nächstenliebe

Heil – Unheil – Erlösung

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Religion und Kunst, Kultur und Religion

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus und Buddhismus – Östliche Philosophien

III. Jahrgang:

5.

Semester (Kompetenzmodul 5)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Beziehungsfähigkeit, Selbstentfremdung, Narzissmus

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung und Verantwortung

Menschenrechte, Menschenpflichten, Menschenwürde, Verzweckung des Menschen

Gott – Mensch – Welt

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesus der Christus

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Das Jesusbild in den abrahamitschen Religionen

Jesus der Messias; Messiaserwartungen

Glaube – Kirche – Feste

Feste, Feiern und Fasten in den Religionen

Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie

6.

Semester (Kompetenzmodul 6)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Heils- und Erlösungslehren in den Religionen

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Heil – Unheil – Erlösung

Glaubens- und Selbstzweifel

Scheitern und Wachsen; Umgang mit Misserfolg und Scheitern

Rache, Hass, Krieg – Frieden, Versöhnung, Liebe

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten

Bedeutung von Religion und Glaube für Menschen und Gesellschaft

Weltreligionen im Dialog; Nostra aetate

IV. Jahrgang

7.

Semester (Kompetenzmodul 7)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Angewandte Ethik: aktuelle ethische Fragestellungen

Prinzipien der katholischen Soziallehre

Gott – Mensch – Welt

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Atheismus und Agnostizismus

Jesus der Christus

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Glaube – Kirche – Feste

Leib-Sorge, Seel-Sorge; Salben und Segnen

Sakrament der Krankensalbung

Sakrament der Versöhnung

8.

Semester (Kompetenzmodul 8)

Offenbarung – Bibel – Tradition

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Biblische Texte bei Feiern und Ritualen

Botschaft und Auftrag: Schutz der und Zuwendung zu den Bedürftigen

Leben in Fülle – Tod – Würde

Jenseitsvorstellungen und Bestattungsrituale in verschiedenen Religionen

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensende

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Heil – Unheil – Erlösung

Dimensionen der Sinnfrage

Erfahrung von Schuld und Leid

Strukturelle Ungerechtigkeit

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Christliche Kirchen, Kirchen der Reformation

Kommunikationskultur – Medienethik

Interkulturelles und interreligiöses Begegnungslernen

V. Jahrgang

9.

Semester (Kompetenzmodul 9)

Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Option für die Armen, Schutz von Minderheiten

Berufsethische Fragestellungen

Recht, Gerechtigkeit, Demokratie

Gott – Mensch – Welt

Glauben in einer säkularen Welt

Dialog der Religionen

Politische Dimension von Religion

Jesus der Christus

Heilige und Ordensgemeinschaften in der Nachfolge Jesu

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik

Glaube – Kirche – Feste

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege; Gedenk- und Begräbniskultur

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen, …)

10.

Semester

Offenbarung – Bibel – Tradition

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Bibel und die Künste

Leben in Fülle – Tod – Würde

Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Eschatologie, Glaube an die Auferstehung

Heil – Unheil – Erlösung

Glück, Erfüllung, Heil

Die Reich Gottes – Botschaft Jesu

Theodizee

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Ökumene, Modelle des Dialogs und der Zusammenarbeit

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Ökumenische und interreligiöse Feiern

Anlage 14

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht Lehrgang für Früherziehung

PRÄAMBEL

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser und spiritueller Bildung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes begleiten.

Der Religionsunterricht soll entsprechend dem Allgemeinen Bildungsziel des Lehrgangs qualifizieren, auf Basis der religiösen Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit von Kindern eine religionssensible Haltung zu entwickeln. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes soll er befähigen, religiöse, spirituelle und ethische Bildung im Kleinkindalter zu begleiten und zu unterstützen.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen dieses Lehrgangs sowie den Religionsdidaktischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet. Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren anleitet. Dabei soll die religiöse und spirituelle Bildung Quelle und Brücke in der Begegnung mit anderen Religionen sein.

3.

Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

1.

SEMESTER (KOMPETENZMODUL 1)

Die Absolventinnen und Absolventen können die religiöse und spirituelle Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

– Begriffsklärungen (Glaube, Spiritualität, Religion, Ethik, Kultur, Kirche, Konfession, ...)

– Religiöse und spirituelle Bildung in elementaren Bildungseinrichtungen

– Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

Die Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, können Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität und Spiritualität erkennen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen.

– Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

– Religiöse und spirituelle Lern – und Entwicklungsprozesse

Die Absolventinnen und Absolventen kennen unterschiedliche Modelle der religiösen und spirituellen Entwicklung von Kindern und haben ein Verständnis für die religiösen und spirituellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern.

– Spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, still sein, liebevoll in Beziehung sein, ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

– Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

– Heilsame Jesusbegegnungen

2.

SEMESTER (KOMPETENZMODUL 2)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder und Eltern in ihrer Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

– Feierkultur, Feste des Christentums und anderer Religionen

– Elementare Formen der Kinderliturgie, Sakralraumpädagogik

– Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

– Kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der befreienden Kraft biblischer Texte und der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

– Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens, Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung

– Vulnerabilität, Leiderfahrungen, Tod und Trauer im Leben von Kindern

– Biblische Texte für Kinder

– Aktuelle ethische Fragestellungen (Kinderrechte, Umgang mit der Schöpfung, ...)

Die Absolventinnen und Absolventen können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern situationsadäquat erschließen.

– Achtsamkeit und Spiritualität (Gespür für das Geheimnisvolle der Wirklichkeit, Gefühl für Wertvolles, …)

– Stilleübungen, Gebetsformen und -haltungen

– Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Anlage 15

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

PRÄAMBEL

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VA, § 2 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik

Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an Schulen für Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik – Theorie und Praxis“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

– Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

– Die Unterstützung der zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.

– Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

– Als zentrale religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.

2.

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Jahrgängen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Korrelationsdidaktik

– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

– der geschichtlichen Dimension der Themen

– der Ökumene

– des interreligiösen Dialogs

– der Spiritualität

– der religiösen Entwicklung

– des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

– des biblischen Lernens

– des Lernens durch religiöse Übungen

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten als elementarpädagogische Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den elementarpädagogischen Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

– der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen

– der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion

– der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können

– der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten

– der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen

FÜR INKLUSIVE

– der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes

3.

KOMPETENZEN

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

– können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.