Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen sowie an Berufsschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-12-24
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2004-07-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 50
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Der Lehrplan ist für vier Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre konzipiert. In Schulformen, in denen Religion nicht in diesem Ausmaß unterrichtet wird, sind die Kompetenzen in einer der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Aufbauend auf den bereits besuchten Religionsunterricht und bedingt durch das mitunter sehr geringe Stundenausmaß wird das Prinzip des exemplarischen Lernens ausdrücklich betont.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Als Unterrichtsgegenstand der Berufsschule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:

– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

– Gesundheitserziehung

– Lese- und Sprecherziehung

– Medienerziehung

– Sexualerziehung

– Erziehung zu Konfliktfähigkeit

– Friedenserziehung

– Umwelterziehung

– Politische Bildung

– Verkehrserziehung

– Lernerziehung und Lernmotivation

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien zu beachten:

– die Lebens- und Berufserfahrung berücksichtigen

– wirtschaftsethische Fragen mitbedenken

– Glaubenserfahrungen reflektieren

– durch die Bibel lernen

– zu einem Leben aus dem Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft hinführen

– die Feste des Kirchenjahres einbeziehen

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog fördern

– die Bilder- und Symbolsprache erschließen

– musisch-kreativen Ausdrucksformen Raum bieten

Diese Prinzipien sollen in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, wobei inhaltliche Querverbindungen und gemeinsame Kompetenzbereiche genutzt werden können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, außerschulische Fachleute heranzuziehen. Für die Umsetzung bieten sich auch projektorientierter Unterricht und Projekte an.

3.

Kompetenzen und Themen:

1.

Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihrem Eintritt in die Berufswelt auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und entwickeln aus einer christlichen Orientierung lebensförderliche Perspektiven.

Themen:

– Neue private und berufliche Beziehungen und Rollenerwartungen

– Verantwortung in neuer Lebensumgebung

– Beruf und Freizeit

– Konsumverhalten

– Wert des Sonntags und der Feiertage

Die Schülerinnen und Schüler deuten den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen und beschreiben sich selbst als Teil einer Gemeinschaft.

Themen:

– Jüdisch-christliches Menschenbild

– Interreligiöser Dialog, Ökumene

– Ringen um Identität

– Freundschaft, Liebe, Sexualität

– Ängste und die befreienden Antworten der Bibel

2.

Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Sinnfrage in unterschiedlichen Lebenserfahrungen wahr und setzen sie in Beziehung zu den Antworten des christlichen Glaubens.

Themen:

– Krankheit, Leid, Tod und Auferstehung

– Sucht – Sehnsucht – Glück

– Schuld und Versöhnung

– Verzweiflung, Suizid – christliche Hoffnungsperspektiven

– Okkulte Phänomene

Die Schülerinnen und Schüler sehen die Chancen und Gefahren der modernen Medien- und Kommunikationswelt, können diese vor dem Hintergrund christlicher Werte diskutieren und Perspektiven eines sinnvollen Umgangs entwickeln.

Themen:

– Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus

– Religion in der Werbung

– Faszination Gewalt

– Manipulation

– Religion in Film und Musik

3.

Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Frage nach Gott auseinander, kennen zentrale christliche Glaubensinhalte und -vollzüge und können diese in Beziehung zu ihrem Leben setzen.

Themen:

– Wege der Gotteserfahrungen

– Person Jesu

– Sakramente – Symbole – Rituale

– Gebet und Liturgie

– Erfahrungen der Nähe Gottes in biblischer Zeit und in der Geschichte der Kirche

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Einstellungen und Haltungen, die ihr Leben und unsere Gesellschaft bestimmen und entwickeln Handlungsimpulse auf der Grundlage christlicher Werte.

Themen:

– Dekalog, Bergpredigt

– Menschenwürde – Menschenrechte

– Gewissen

– Friedenserziehung

– Lebensmodelle – Heilige als Vorbilder

4.

Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahr und setzen sich mit christlichem Engagement für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung auseinander.

Themen:

– Schwerpunkte der Katholischen Soziallehre

– Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz

– Arbeit – Arbeitslosigkeit

– Caritatives Engagement der Kirche

– Entwicklungspolitik

Die Schülerinnen und Schüler erkennen im christlichen Glauben eine tragfähige Basis für private und berufliche Lebensgestaltung.

Themen:

– Berufliche und familiäre Zukunftsvorstellungen

– Partnerschaft – Sakrament der Ehe

– Mann sein – Frau sein

– Kirche, ihre Aufgaben und Ämter

– Kirchenbeitrag

Klassen- bzw. semesterweises In-Kraft-Treten (§ 2 Z 5)

Anlage 9

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN

DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

1.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 5.

2.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 5.

3.

Lehrstoff:

Grundlegende Themenfelder

Siehe Anlage 5.

Ziele und Themen

Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler

sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Zielen und Themen eine Auswahl zu treffen.

1.

Klasse bzw. 1. und 2. Semester:

Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ...

... das Phänomen Religion reflektieren.

... sich mit Grundfragen des Menschen auseinander setzen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.

2.

Klasse bzw. 2. und 3. Semester:

Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ...

... den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und

respektieren.

- Christliches Menschenbild, biblische Grundlagen

- Süchte und Abhängigkeiten

- Ethische Fragen der Fortpflanzungsbiologie und Gentechnik

- Abtreibung

- Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Euthanasie

... sich für Gerechtigkeit und Frieden einsetzen.

- Menschenrechte

- Christliche Soziallehre

- Weltweite Gerechtigkeit

- Krieg und Frieden: Ursachen der Gewalt, Gewaltvermeidung,

Konfliktlösungsmodelle

... sich als Geschöpf und als Mitgestalterinnen und Mitgestalter der

Schöpfung verstehen.

- Schöpfung und Schöpfungsauftrag

- Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung

- Umwelt und Technik

- Manipulation

```

3.

Klasse bzw. 3. und 4. Semester:

```

Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen

und Schüler ...

... in Symbolen und in der Kunst religiöse Heilsbotschaften erahnen.

- Baustile und Kunst im Wandel der Zeit

- Ikonographie

- Feste und Feiern

- Zeichenhandlungen, Sakramente

... ihr Leben in den sozialen Beziehungen lebensfördernd gestalten.

- Persönlichkeitsbildung, Entwicklungsstufen

- Partnerschaft, Ehe, Familie

- Religiöse Erziehung, Gewissensbildung

- Freizeitkultur

... sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt

verstehen.

Anlage 9

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERFORMEN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Kompetenzen eine Auswahl zu treffen.

1.

Klasse bzw. 1. und 2. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Grundbegriffe von Religion und Religiosität

– Weltreligionen

– Weltanschauungen und religiöse Sondergemeinschaften

– Esoterik, okkulte Phänomene

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

– Entstehung und Struktur der Kirche

– Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche

– Sakrament der Weihe

– Finanzierung der Kirche

… können Grundfragen des Menschen benennen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.

– Sinnfrage, Streben nach Glück

– Suizid

– Grenzerfahrungen, Leid und Theodizee

– Tod, Jenseitshoffnungen, christlicher Auferstehungsglaube

2.

Klasse bzw. 2. und 3. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und daraus Handlungsimpulse für die Lebensgestaltung entwickeln.

– Christliches Menschenbild, biblische Grundlagen

– Süchte und Abhängigkeiten

– Ethische Fragen der Fortpflanzungsbiologie und Gentechnik

– Abtreibung

– Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Euthanasie

… können die Bedeutung eines Engagements für Frieden und Gerechtigkeit aufzeigen.

– Menschenrechte

– Christliche Soziallehre

– Weltweite Gerechtigkeit

– Krieg und Frieden: Ursachen der Gewalt, Gewaltvermeidung, Konfliktlösungsmodelle

… können den Menschen als Geschöpf und Mitgestalter der Schöpfung beschreiben und verstehen.

– Schöpfung und Schöpfungsauftrag

– Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung

– Umwelt und Technik

– Manipulation

3.

Klasse bzw. 3. und 4. Semester (Sonderformen BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Symbole in Hinblick auf die Heilsbotschaft deuten und in der Kunst religiöse Dimensionen wahrnehmen.

– Baustile und Kunst im Wandel der Zeit

– Ikonographie

– Feste und Feiern

– Zeichenhandlungen, Sakramente

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Persönlichkeitsbildung, Entwicklungsstufen

– Partnerschaft, Ehe, Familie

– Religiöse Erziehung, Gewissensbildung

– Freizeitkultur

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

– Beruf und Berufung, Theologie der Arbeit

– Berufserfahrungen der Schülerinnen und Schüler

– Angst um den Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit, Mobbing

– Engagement und Solidarität

– Umgang mit Macht, Führungsqualitäten, Kommunikationsmodelle

Anlage 9

LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht aN EINJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

– Grundbedürfnisse

– Persönlichkeitsentwicklung

– Sinnsuche – Sinn erleben

– Gottes Ja zu jedem Menschen

– Menschwerdung Gottes in Jesus Christus

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde

– Familie

– Partnerschaft

– Jugendkulturen

– Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag

– Konfliktkultur

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

– Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi

– Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente

– Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche

– Kirchliche und soziale Aktivitäten

– Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

– Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur

– Verschiedene Lebensentwürfe

– Träume und Visionen

– Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube

– Beruf/Arbeit

– Umwelt/Nachhaltigkeit

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

– Religiöse Sondergemeinschaften

– Okkulte Phänomene und Praktiken

– Sehnsucht nach Heil

Anlage 10

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

(Anm.: Die Anlage 10 wird mit der nächsten Novelle kundgemacht.)

Anlage 10

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht Lehrgang für Früherziehung

PRÄAMBEL

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser und spiritueller Bildung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes begleiten.

Der Religionsunterricht soll entsprechend dem Allgemeinen Bildungsziel des Lehrgangs qualifizieren, auf Basis der religiösen Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit von Kindern eine religionssensible Haltung zu entwickeln. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes soll er befähigen, religiöse, spirituelle und ethische Bildung im Kleinkindalter zu begleiten und zu unterstützen.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen dieses Lehrgangs sowie den Religionsdidaktischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet. Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren anleitet. Dabei soll die religiöse und spirituelle Bildung Quelle und Brücke in der Begegnung mit anderen Religionen sein.

3.

Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

1.

SEMESTER (KOMPETENZMODUL 1)

Die Absolventinnen und Absolventen können die religiöse und spirituelle Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

– Begriffsklärungen (Glaube, Spiritualität, Religion, Ethik, Kultur, Kirche, Konfession, ...)

– Religiöse und spirituelle Bildung in elementaren Bildungseinrichtungen

– Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

Die Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, können Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität und Spiritualität erkennen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen.

– Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

– Religiöse und spirituelle Lern – und Entwicklungsprozesse

Die Absolventinnen und Absolventen kennen unterschiedliche Modelle der religiösen und spirituellen Entwicklung von Kindern und haben ein Verständnis für die religiösen und spirituellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern.

– Spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, still sein, liebevoll in Beziehung sein, ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

– Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

– Heilsame Jesusbegegnungen

2.

SEMESTER (KOMPETENZMODUL 2)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder und Eltern in ihrer Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

– Feierkultur, Feste des Christentums und anderer Religionen

– Elementare Formen der Kinderliturgie, Sakralraumpädagogik

– Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

– Kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der befreienden Kraft biblischer Texte und der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

– Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens, Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung

– Vulnerabilität, Leiderfahrungen, Tod und Trauer im Leben von Kindern

– Biblische Texte für Kinder

– Aktuelle ethische Fragestellungen (Kinderrechte, Umgang mit der Schöpfung, ...)

Die Absolventinnen und Absolventen können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern situationsadäquat erschließen.

– Achtsamkeit und Spiritualität (Gespür für das Geheimnisvolle der Wirklichkeit, Gefühl für Wertvolles, …)

– Stilleübungen, Gebetsformen und -haltungen

– Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Anlage 10

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN ZWEIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

1.

Klasse (2jg BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

– Grundbedürfnisse

– Persönlichkeitsentwicklung

– Sinnsuche – Sinn erleben

– Gottes Ja zu jedem Menschen

– Menschwerdung Gottes in Jesus Christus

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Klasse/Schule/Freundinnen und Freunde

– Familie

– Partnerschaft

– Jugendkulturen

– Begegnung mit anderen Kulturen im Alltag

– Konfliktkultur

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

– Befreiende und erlösende Botschaft Jesu Christi

– Rhythmus des Lebens/Kirchenjahr/Sakramente

– Persönlicher Glaube – Glaubensgeschichten in der Bibel – Glaube der Kirche

– Kirchliche und soziale Aktivitäten

– Begegnung mit anderen Religionen und Konfessionen im Alltag

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

– Gesellschaft/Politik/Wirtschaft/Kultur

– Verschiedene Lebensentwürfe

– Träume und Visionen

– Leben: Zukunft über den Tod hinaus, christlicher Auferstehungsglaube

– Beruf/Arbeit

– Umwelt/Nachhaltigkeit

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

– Religiöse Sondergemeinschaften

– Okkulte Phänomene und Praktiken

– Sehnsucht nach Heil

2.

Klasse (2jg BMS):

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

– Sehnsucht nach Freiheit

– Freiheit zum Ja und Nein

– Verantwortung für das eigene Leben und das Leben anderer

– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

– Umgang mit Misserfolg und Scheitern

… können sich kritisch mit dem Weltgeschehen auseinander setzen und die Bedeutung von persönlichem Engagement herausarbeiten.

– Menschenrechte

– Grundzüge der christlichen Soziallehre

– Globale Vernetzung/Eine Welt

– Genderaspekt, Sexismus

– Rassismus

– Krieg und Frieden

… können den Wert von gegenseitiger Unterstützung und Hilfe erkennen und darlegen.

– Nächstenliebe

– Lokale und überregionale Beratungsstellen und Kriseninterventionszentren

– Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Caritas

– Einübung in die Solidarität nach dem Vorbild Jesu Christi

… kennen christliche Orientierungshilfen und können diese mit ihrem Leben in Beziehung setzen.

– Gewissen

– Bibel: Dekalog, Bergpredigt, …

– Vorbilder/Leitbilder/Idole/Heiligmäßige Menschen

– Religiöse Erziehung und Bildung

– Lebensideale, Wertvorstellungen

… können christliche Spiritualität als Kraftquelle des Lebens erschließen.

– Gebetsformen

– Meditation/Stille

– Symbole und Riten

– Eucharistie

– Gottesdienstgestaltung

Anlage 11

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

PRÄAMBEL

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VA, § 2 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik

Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an Schulen für Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik – Theorie und Praxis“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

– Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

– Die Unterstützung der zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.

– Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

– Als zentrale religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.

2.

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Jahrgängen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Korrelationsdidaktik

– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

– der geschichtlichen Dimension der Themen

– der Ökumene

– des interreligiösen Dialogs

– der Spiritualität

– der religiösen Entwicklung

– des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

– des biblischen Lernens

– des Lernens durch religiöse Übungen

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten als elementarpädagogische Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den elementarpädagogischen Einrichtungen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

– der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen

– der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion

– der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können

– der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten

– der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen

FÜR INKLUSIVE

– der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes

3.

KOMPETENZEN

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

– können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln

– können die Schülerinnen und Schüler über die Fragestellungen der Werte- und Gewissensbildung im elementaren Bereich und das Verständnis von Gut und Böse bei Kindern Auskunft geben sowie Kinder in ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer Empathiefähigkeit unterstützen

Im Bereich Gott – Gottesfrage

– können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten konstruktiv auseinandersetzen, sie kommunizieren sowie ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen

– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst-, Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen

– können die Schülerinnen und Schüler mit Kindern Rituale und religiöse Feste gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten

Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

– können die Schülerinnen und Schüler das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten

– können die Schülerinnen und Schüler den Einfluss marktwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf das Leben von Kindern aufzeigen, in ihrer Arbeit mit den Kindern berücksichtigen und sich im Blick auf die prophetische Praxis Jesu positionieren

Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente

– können die Schülerinnen und Schüler die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension interpretieren

– können die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie in seiner Kultur vielfältig prägenden Kraft deuten

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Formen von Spiritualität Ausdruck verleihen

– können die Schülerinnen und Schüler Alltagsrituale, Gebetsformen, Stilleübungen usw. gestalten und deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren

– können die Schülerinnen und Schüler Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes beschreiben und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern erschließen

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen

– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod benennen und bewerten

– sind die Schülerinnen und Schüler mit der erlösenden Verheißung des Christentums vertraut

– können die Schülerinnen und Schüler Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten

Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit

– können die Schülerinnen und Schüler den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und für die Schöpfung Sorge tragen

– können die Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen, stärken und ihnen einen geschlechterbewussten, Diversität bejahenden Umgang aufzeigen

Im Bereich Bibel – Tradition

– können sich Schülerinnen und Schüler mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung auseinandersetzen

– können Schülerinnen und Schüler die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern umsetzen

Im Bereich Kultur – Religion – Religionen

– können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen im Geiste Jesu und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch auseinandersetzen

– können die Schülerinnen und Schüler können die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie ihre religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich ihrer Herkunftsfamilie und ihrer religiösen Kulturen wahr- und ernst nehmen

– können die Schülerinnen und Schüler angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle der Förderung gegenseitiger Anerkennung umsetzen

4.

THEMENBEREICHE UND AN KOMPETENZEN ORIENTIERTE EINZELTHEMEN

I. Jahrgang:

1.

Semester (Kompetenzmodul 1)

Freiheit und Verantwortung

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit

Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik – Moral

Erziehung zum mündigen Christen, zur mündigen Christin

Gott – Gottesfrage

Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte

Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Unterwegs sein – Wallfahrten

Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Jesus Christus, Sohn Gottes

Die Abba-Beziehung Jesu

Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem

Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen

Symbole – Rituale – Sakramente

Sakrament der Taufe und der Firmung

Sakrament der Versöhnung

Sakrament der Krankensalbung

Liturgische Riten – Liturgieverständnis

Sakralraumpädagogik

Kinder im Gottesdienst

2.

Semester (Kompetenzmodul 2)

Heil – Unheil – Erlösung

Erfahrung von Schuld und Leid, Vulnerabilität und Fragilität menschlichen Lebens

Mit Kindern Versöhnung feiern

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Individualität – Identität – Würde des Menschen

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer

In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung

Pädagogik der Langsamkeit

Bibel – Tradition

Grundzüge biblischer Ethik

Paulus und die neutestamentlichen Briefe

Erzeltern des Glaubens – Abraham und Sara

Mose und die Exoduserzählung

Kultur – Religion – Religionen

Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

II. Jahrgang:

3.

Semester (Kompetenzmodul 3)

Freiheit und Verantwortung

Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik

Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben

Gott – Gottesfrage

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott

Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches

Glaube – Kirche – Feste

Geschichte der Kirche

Vielfalt der Kirchenbilder

Kunst und Kirche

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments

Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche

Symbole – Rituale – Sakramente

Kräfteschulung

Ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik, religionssensibles Lernen

Symbolgeschichten und Symbolgestalten

Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung

4.

Semester (Kompetenzmodul 4)

Heil – Unheil – Erlösung

Die Passion Jesu

Tod und Auferstehung in der Liturgie

Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung

Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein

Vielfalt sexueller Orientierungen

Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit

Sakrament der Ehe

Bibel – Tradition

Literarische Gattungen

Psalmen

Biblische Geschichten

Biblisches Erzählen – Narrative Theologie

Kultur – Religion – Religionen

Weltreligionen im Dialog

Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale

Interkulturelles und interreligiöses Lernen

Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion

Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen

III. Jahrgang:

5.

Semester (Kompetenzmodul 5)

Freiheit und Verantwortung

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote

Berufsethik

Beruf – Berufung

Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern

Gott – Gottesfrage

Gottesfrage in den Religionen

Radikale Lebens- und Gottsuche

Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Glaube – Kirche – Feste

Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia

Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer

Kinder im Gottesdienst

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe

Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft

Feministische Theologie

Symbole – Rituale – Sakramente

Theologie und Feier der Sakramente

Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen

Formen der Marienverehrung – Maria

6.

Semester (Kompetenzmodul 6)

Heil – Unheil – Erlösung

Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte

Theodizee

Befreiende Antworten aus der Bibel

Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Schöpfung und Evaluation – religiöse und philosophische Zugänge

Schöpfung mit Kindern erleben und feiern

Bibel – Tradition

Bibel und Literatur

Kinderbibeln – Auswahlkriterien

Kultur – Religion – Religionen

Religionskritik

Erscheinungsformen des Atheismus

Aufbruchsbewegungen in der Kirche

Anlage 11

LEHRPLAN FÜR DEN Katholischen Religionsunterricht an DREIJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

– die Selbsttätigkeit,

– die Kommunikations- und Teamfähigkeit,

– die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie

– die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

– der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler,

– die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt),

– die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie

– die Berufsbezogenheit des Unterrichts

besonders berücksichtigt werden.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

– die Lebens- und Glaubenserfahrung,

– das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres,

– die spirituelle Dimension sowie

– den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

– ihre Berufserfahrungen zu reflektieren,

– im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden,

– die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und

– sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

3.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Grundlegende Themenfelder

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Kompetenzen und Themen

1.

Klasse (3jg BMS):

Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

– Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance

– Identität

– Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes

– Verantwortung für das eigene Leben

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

– Person und Rollen

– Vorurteile, Feindbilder, Rassismus

– Konfliktkultur

– Begegnung in Familie, Schule, Clique, ...

– Nächstenliebe

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

– Vertrauen/glauben

– Gottesvorstellungen/Gottesbilder

– Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten

– Das Befreiende der Gottesbeziehung

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

– Feste, Feiern, Bräuche

– Feste der Religionen

– Rituale und Symbole

– Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie

– Kirchenjahr

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

– Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ...

– Religiöse Sondergemeinschaften

– Okkulte Phänomene und Praktiken

– Sehnsucht nach Heil

2.

Klasse (3jg BMS):

3.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

– Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte

– Wert und Schutz des Lebens

– Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen

– Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität

– Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit

– Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

– Bibel, das Buch der Bücher

– Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen

– Jesus – der Christus

– Kulturprägende Kraft des Christentums

– Christliche Ethik

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

– Sehnsucht nach Freiheit

– Freiheit zum Ja und Nein

– Verantwortung für sich und andere

– Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung

– Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße

– Umgang mit Misserfolg und Scheitern

4.

Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

– Lieben und geliebt werden

– Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen

– Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen

– Visionen, Träume, christliche Hoffnung

– Hilfe durch Beratung und Krisenintervention

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

– Schöpfungserzählungen

– Umweltschutz/Nachhaltigkeit

– Sanfter Tourismus

– Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört

– Genussfähigkeit und Suchtverhalten

– Ehrfurcht vor dem Leben

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