Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Evidenz der Studierenden (Universitäts- Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-07-16
Letzte Aktualisierung 2017-06-01
Status Aufgehoben · 2008-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 55
Änderungshistorie JSON API

5 Vorschreibung Studienbeitrag

```


```

6 Vorschreibung Studierendenbeitrag

```


```

7 Vorschreibung Sonderbeitrag

```


```

8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

9 Nachforderung Studienbeitrag

```


```

10 Nachforderung Studierendenbeitrag

```


```

11 Nachforderung Sonderbeitrag

```


```

12 Valutadatum der Nachforderung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

13 Druckauftrag für Erlagschein

```


```

14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

```


```

15 Ist-Betrag

```


```

16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

```


```

17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und

Kontonummer

```


```

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Bezugssemester

```


```

4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6

```


```

5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)

```


```

6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

9 zweite Universität codiert (§ 5)

```


```

10 Antrags-, Zulassungs- oder

Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7

```


```

11 Zulassungsstatus 3.8

```


```

12 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9

```


```

13 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9

```


```

14 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10

```


```

15 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

```


```

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personaldatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 8 und 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z.B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Auf Grund von § 91 des Universitätsgesetzes 2002 ist mit jeder Staatsangehörigkeit ein Beitragsstatus verbunden. Hiebei entsprechen Beitragsstatus I (Inländer/in) und G (Inländer/inne/n gleichgestellt) § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus B entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 und Beitragsstatus D entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus A (Ausländer/in) gilt für die übrigen Fälle von § 91 Abs. 2 des Universitätsgesetzes 2002.

Der Beitragsstatus A, B, D, G oder I ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zu ersetzen durch:

M bei Erlass des Studienbeitrages infolge Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm;

S bei Erlass des Studienbeitrages infolge Auslandsstudiums gemäß Verpflichtung durch das Curriculum;

C bei Erlass des Studienbeitrages auf Gegenseitigkeit;

K bei Erlass des Studienbeitrages für einen Konventionsflüchtling;

E bei Erlass des Studienbeitrages aus einem anderen Grund gemäß § 92 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002;

F bei Erlass des Studienbeitrages für die Inhaberin oder den Inhaber eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung (§ 10 Opferfürsorgegesetz);

L sofern die oder der Studierende ausschließlich an einem Universitätslehrgang oder einem Vorbereitungslehrgang teilnimmt;

U sofern die oder der Studierende im betreffenden Semester beurlaubt ist.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

3 beurlaubt

4 befreit, Lehrgang

5 befreit, im Ausland

6 befreit

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung

(§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

V Antrag auf Zulassung

B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

X Studienzulassung ist erloschen

Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z.B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen.

Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts)Fach.

Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium oder einem kombinationspflichtigen Studium (§ 80 Abs. 2 UniStG) sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes (Unterrichts)Fach gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bakkalaureatsstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Daten für den Datenverbund der Universitäten

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Vollübermittlung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personal- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personal-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personal- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basisübermittlung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personal-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basisübermittlung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der übermittelnden Universität aufweisen.

2 Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem

Personaldatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz

und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personaldatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Familienname

```


```

4 Vorname/n

```


```

5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)

```


```

6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)

```


```

7 Geschlecht M, W

```


```

8 Schulform der allgemeinen

Universitätsreife codiert (§ 5)

```


```

9 Datum der allgemeinen

Universitätsreife 3.1

```


```

10 akademische/r Grad/e vor dem Namen

```


```

11 akademische/r Grad/e nach dem Namen

```


```

12 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)

```


```

13 Postleitzahl der Anschrift am

Heimatort

```


```

14 Heimatort

```


```

15 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

16 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)

```


```

17 Postleitzahl der Zustelladresse

```


```

18 Ort der Zustelladresse

```


```

19 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

20 C/O-Name

```


```

21 Sozialversicherungsnummer/

Ersatzkennzeichen

```


```

22 Bezugssemester

```


```

23 Kennzeichnung für die Personenzählung

PE/PN 3.2

```


```

24 Kennzeichnung für die

Personenzählung PO 3.3

```


```

25 Beitragsstatus 3.4

```


```

26 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5)

```


```

27 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)

```


```

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Beitragssemester

```


```

4 Bezahlungsstatus 3.5

```


```

5 Vorschreibung Studienbeitrag

```


```

6 Vorschreibung Studierendenbeitrag

```


```

7 Vorschreibung Sonderbeitrag

```


```

8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

9 Nachforderung Studienbeitrag

```


```

10 Nachforderung Studierendenbeitrag

```


```

11 Nachforderung Sonderbeitrag

```


```

12 Valutadatum der Nachforderung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

13 Druckauftrag für Erlagschein

```


```

14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

```


```

15 Ist-Betrag

```


```

16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

```


```

17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und

Kontonummer

```


```

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Bezugssemester

```


```

4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6

```


```

5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)

```


```

6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

9 zweite Universität codiert (§ 5)

```


```

10 Antrags-, Zulassungs- oder

Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7

```


```

11 Zulassungsstatus 3.8

```


```

12 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9

```


```

13 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9

```


```

14 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10

```


```

15 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

```


```

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personaldatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z.B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Auf Grund von § 91 des Universitätsgesetzes 2002 ist mit jeder Staatsangehörigkeit ein Beitragsstatus verbunden. Hiebei entsprechen Beitragsstatus I (Inländer/in) und G (Inländer/inne/n gleichgestellt) § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus B entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 und Beitragsstatus D entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus A (Ausländer/in) gilt für die übrigen Fälle von § 91 Abs. 2 des Universitätsgesetzes 2002.

Der Beitragsstatus A, B, D, G oder I ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zu ersetzen durch:

M bei Erlass des Studienbeitrages infolge Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm;

S bei Erlass des Studienbeitrages infolge Auslandsstudiums gemäß Verpflichtung durch das Curriculum;

C bei Erlass des Studienbeitrages auf Gegenseitigkeit;

K bei Erlass des Studienbeitrages für einen Konventionsflüchtling;

E bei Erlass des Studienbeitrages aus einem anderen Grund gemäß § 92 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002;

F bei Erlass des Studienbeitrages für die Inhaberin oder den Inhaber eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung (§ 10 Opferfürsorgegesetz);

L sofern die oder der Studierende ausschließlich an einem Universitätslehrgang oder einem Vorbereitungslehrgang teilnimmt;

U sofern die oder der Studierende im betreffenden Semester beurlaubt ist.

Im Fall einer Fortsetzungsmeldung auf Grund der Zulassung an einer anderen Universität (Mitbelegung gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 3) ist der Beitragsstatus mit „0“ (null) anzugeben.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

3 beurlaubt

4 befreit, Lehrgang

5 befreit, im Ausland

6 befreit

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung

(§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

V Antrag auf Zulassung

B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

X Studienzulassung ist erloschen

Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z.B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen.

Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts)Fach.

Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium oder einem kombinationspflichtigen Studium (§ 80 Abs. 2 UniStG) sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes (Unterrichts)Fach gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bakkalaureatsstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der überlassenden Universität aufweisen.

2 Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem

Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz

und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Familienname

```


```

4 Vorname/n

```


```

5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)

```


```

6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)

```


```

7 Geschlecht M, W

```


```

8 Schulform der allgemeinen

Universitätsreife codiert (§ 5)

```


```

9 Datum der allgemeinen

Universitätsreife 3.1

```


```

10 akademische/r Grad/e vor dem Namen

```


```

11 akademische/r Grad/e nach dem Namen

```


```

12 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)

```


```

13 Postleitzahl der Anschrift am

Heimatort

```


```

14 Heimatort

```


```

15 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

16 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)

```


```

17 Postleitzahl der Zustelladresse

```


```

18 Ort der Zustelladresse

```


```

19 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

20 C/O-Name

```


```

21 Sozialversicherungsnummer/

Ersatzkennzeichen

```


```

22 Bezugssemester

```


```

23 Kennzeichnung für die Personenzählung

PE/PN 3.2

```


```

24 Kennzeichnung für die

Personenzählung PO 3.3

```


```

25 Beitragsstatus 3.4

```


```

26 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5)

```


```

27 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)

```


```

28 / E-Mail-Adresse

```


```

29 / bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

```


```

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Beitragssemester

```


```

4 Bezahlungsstatus 3.5

```


```

5 Vorschreibung Studienbeitrag

```


```

6 Vorschreibung Studierendenbeitrag

```


```

7 Vorschreibung Sonderbeitrag

```


```

8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

9 Nachforderung Studienbeitrag

```


```

10 Nachforderung Studierendenbeitrag

```


```

11 Nachforderung Sonderbeitrag

```


```

12 Valutadatum der Nachforderung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

13 Druckauftrag für Erlagschein

```


```

14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

```


```

15 Ist-Betrag

```


```

16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

```


```

17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und

Kontonummer

```


```

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Bezugssemester

```


```

4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6

```


```

5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)

```


```

6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

9 zweite Universität codiert (§ 5)

```


```

10 Antrags-, Zulassungs- oder

Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7

```


```

11 Zulassungsstatus 3.8

```


```

12 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9

```


```

13 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9

```


```

14 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10

```


```

15 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

```


```

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z.B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Auf Grund von § 91 des Universitätsgesetzes 2002 ist mit jeder Staatsangehörigkeit ein Beitragsstatus verbunden. Hiebei entsprechen Beitragsstatus I (Inländer/in) und G (Inländer/inne/n gleichgestellt) § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus B entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 und Beitragsstatus D entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus A (Ausländer/in) gilt für die übrigen Fälle von § 91 Abs. 2 des Universitätsgesetzes 2002.

Der Beitragsstatus A, B, D, G oder I ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zu ersetzen durch:

M bei Erlass des Studienbeitrages infolge Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm;

S bei Erlass des Studienbeitrages infolge Auslandsstudiums gemäß Verpflichtung durch das Curriculum;

C bei Erlass des Studienbeitrages auf Gegenseitigkeit;

K bei Erlass des Studienbeitrages für einen Konventionsflüchtling;

E bei Erlass des Studienbeitrages aus einem anderen Grund gemäß § 92 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002;

F bei Erlass des Studienbeitrages für die Inhaberin oder den Inhaber eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung (§ 10 Opferfürsorgegesetz);

L sofern die oder der Studierende ausschließlich an einem Universitätslehrgang oder einem Vorbereitungslehrgang teilnimmt;

U sofern die oder der Studierende im betreffenden Semester beurlaubt ist.

Im Fall einer Fortsetzungsmeldung auf Grund der Zulassung an einer anderen Universität (Mitbelegung gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 3) ist der Beitragsstatus mit „0“ (null) anzugeben.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

3 beurlaubt

4 befreit, Lehrgang

5 befreit, im Ausland

6 befreit

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung

(§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

V Antrag auf Zulassung

B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

X Studienzulassung ist erloschen

Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z.B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen.

Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts)Fach.

Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium oder einem kombinationspflichtigen Studium (§ 80 Abs. 2 UniStG) sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes (Unterrichts)Fach gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der überlassenden Universität aufweisen.

2 Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem

Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz

und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Familienname

```


```

4 Vorname/n

```


```

5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)

```


```

6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)

```


```

7 Geschlecht M, W

```


```

8 Schulform der allgemeinen

Universitätsreife codiert (§ 5)

```


```

9 Datum der allgemeinen

Universitätsreife 3.1

```


```

10 akademische/r Grad/e vor dem Namen

```


```

11 akademische/r Grad/e nach dem Namen

```


```

12 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)

```


```

13 Postleitzahl der Anschrift am

Heimatort

```


```

14 Heimatort

```


```

15 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

16 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)

```


```

17 Postleitzahl der Zustelladresse

```


```

18 Ort der Zustelladresse

```


```

19 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/

Tür-Nr.

```


```

20 C/O-Name

```


```

21 Sozialversicherungsnummer/

Ersatzkennzeichen

```


```

22 Bezugssemester

```


```

23 Kennzeichnung für die Personenzählung

PE/PN 3.2

```


```

24 Kennzeichnung für die

Personenzählung PO 3.3

```


```

25 Beitragsstatus 3.4

```


```

26 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5)

```


```

27 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)

```


```

28 / E-Mail-Adresse

```


```

29 / bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

```


```

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Beitragssemester

```


```

4 Bezahlungsstatus 3.5

```


```

5 Vorschreibung Studienbeitrag

```


```

6 Vorschreibung Studierendenbeitrag

```


```

7 Vorschreibung Sonderbeitrag

```


```

8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

9 Nachforderung Studienbeitrag

```


```

10 Nachforderung Studierendenbeitrag

```


```

11 Nachforderung Sonderbeitrag

```


```

12 Valutadatum der Nachforderung entspricht

Zahlungsfrist auf

Erlagschein

```


```

13 Druckauftrag für Erlagschein

```


```

14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

```


```

15 Ist-Betrag

```


```

16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

```


```

17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und

Kontonummer

```


```

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Bezugssemester

```


```

4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6

```


```

5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)

```


```

6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

9 zweite Universität codiert (§ 5)

```


```

10 Antrags-, Zulassungs- oder

Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7

```


```

11 Zulassungsstatus 3.8

```


```

12 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9

```


```

13 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9

```


```

14 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10

```


```

15 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

```


```

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z. B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Auf Grund des § 91 des Universitätsgesetzes 2002 ist mit jeder Staatsangehörigkeit ein Beitragsstatus verbunden. Hiebei entsprechen Beitragsstatus I (Inländer/in) und G (Inländer/inne/n gleichgestellt) § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus B entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 und Beitragsstatus D entspricht § 91 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 92 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002. Beitragsstatus A (Ausländer/in) gilt für die übrigen Fälle von § 91 Abs. 2 des Universitätsgesetzes 2002.

Der Beitragsstatus A, B, D, G oder I ist bei Vorliegen der

entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zu ersetzen durch:

M bei Erlass des Studienbeitrages infolge Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm;

S bei Erlass des Studienbeitrages infolge Auslandsstudiums gemäß Verpflichtung durch das Curriculum;

C bei Erlass des Studienbeitrages auf Gegenseitigkeit;

E bei Erlass des Studienbeitrages aus einem anderen Grund gemäß § 92 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002;

F bei Erlass des Studienbeitrages für die Inhaberin oder den Inhaber eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung (§ 10 Opferfürsorgegesetz);

L sofern die oder der Studierende ausschließlich an einem Universitätslehrgang oder einem Vorbereitungslehrgang teilnimmt;

U sofern die oder der Studierende im betreffenden Semester beurlaubt ist;

J bei Einhaltung der vorgesehenen Studienzeit im Sinne von § 91 Abs. 1 erster Satz des Universitätsgesetzes 2002;

P bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes;

Z bei mehr als zweimonatiger Studienhinderung durch Krankheit oder Schwangerschaft;

V bei überwiegender Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt;

T bei einem Jahreseinkommen ab dem 14-fachen Betrag gemäß § 5 Abs. 2 ASVG;

H bei Behinderung im Ausmaß von mindestens 50%.

Im Fall einer Fortsetzungsmeldung auf Grund der Zulassung an einer

anderen Universität (Mitbelegung gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 3) ist der Beitragsstatus mit „0“ (null) anzugeben.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

3 beurlaubt

4 befreit, Lehrgang

5 befreit, im Ausland

6 befreit

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung

(§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

V Antrag auf Zulassung

B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

X Studienzulassung ist erloschen

Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z. B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen.

Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts)Fach.

Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium oder einem kombinationspflichtigen Studium (§ 80 Abs. 2 UniStG) sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes (Unterrichts)Fach gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der überlassenden Universität aufweisen.

2.

Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

LfdNr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Familienname
4 Vorname/n
5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)
6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)
7 Geschlecht M, W
8 Schulform der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 5)
9 Datum der allgemeinen Universitätsreife 3.1
10 akademische/r Grad/e vor dem Namen
11 akademische/r Grad/e nach dem Namen
12 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)
13 Postleitzahl der Anschrift am Heimatort
14 Heimatort
15 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.
16 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)
17 Postleitzahl der Zustelladresse
18 Ort der Zustelladresse
19 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.
20 C/O-Name
21 Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen
22 Bezugssemester
23 Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN 3.2
24 Kennzeichnung für die Personenzählung PO 3.3
25 Studienbeitragsstatus codiert (§ 5)
26 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5); 3.4
27 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)
28 / E-Mail-Adresse
29 / bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

Lfd.Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Beitragssemester
4 Bezahlungsstatus 3.5
5 Vorschreibung Studienbeitrag
6 Vorschreibung Studierendenbeitrag
7 Vorschreibung Sonderbeitrag
8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
9 Nachforderung Studienbeitrag
10 Nachforderung Studierendenbeitrag
11 Nachforderung Sonderbeitrag
12 Valutadatum der Nachforderung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
13 Druckauftrag für Erlagschein
14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)
15 Ist-Betrag
16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)
17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und Kontonummer

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

LfdNr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Bezugssemester
4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6
5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)
6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)
7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)
8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)
9 zweite Universität codiert (§ 5)
10 Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7
11 Zulassungsstatus 3.8
12 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9
13 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9
14 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10
15 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 9, 12, 14, 16 bis 19, 21, 22 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 13 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6, 10 und 11 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z. B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen. Die Meldung der Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm, die keinen Erlass des Studienbeitrages zur Folge hat, für mehr als ein Semester ist ab einer Mindestdauer von fünf Monaten zulässig.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts )Fach.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 3

zu § 7 Abs. 3

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt, oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der überlassenden Universität aufweisen.

2.

Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Familienname
4 Vorname/n
5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)
6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)
7 Geschlecht M, W
8 akademische/r Grad/e vor dem Namen
9 akademische/r Grad/e nach dem Namen
10 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)
11 Postleitzahl der Anschrift am Heimatort
12 Heimatort
13 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.
14 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)
15 Postleitzahl der Zustelladresse
16 Ort der Zustelladresse
17 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.
18 C/O-Name
19 Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen
20 Bezugssemester
21 Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN 3.2
22 Kennzeichnung für die Personenzählung PO 3.3
23 Studienbeitragsstatus codiert (§ 5)
24 E-Mail-Adresse

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

Lfd.Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Beitragssemester
4 Bezahlungsstatus 3.5
5 Vorschreibung Studienbeitrag
6 Vorschreibung Studierendenbeitrag
7 Vorschreibung Sonderbeitrag
8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
9 Nachforderung Studienbeitrag
10 Nachforderung Studierendenbeitrag
11 Nachforderung Sonderbeitrag
12 Valutadatum der Nachforderung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
13 Druckauftrag für Erlagschein
14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)
15 Ist-Betrag
16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)
17 Studienbeitragskonto der Universität Bankleitzahl und Kontonummer

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Bezugssemester
4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6
5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)
6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)
7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)
8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)
9 zweite Universität codiert (§ 5)
10 Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7
11 Form der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 5)
12 Datum der allgemeinen Universitätsreife 3.1
13 Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 5)
14 Zulassungsstatus 3.8
15 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9
16 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9
17 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10
18 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5); 3.4
19 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)
20 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 7, 10, 12, 14 bis 17, 19, 20 und 23 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 11 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6 und 10 bis 14 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Das Feld ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, z. B. „200206“. Bei den Schulformen-Codes „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, beim Schulformen-Code „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen. Die Meldung der Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm, die keinen Erlass des Studienbeitrages zur Folge hat, für mehr als ein Semester ist ab einer Mindestdauer von fünf Monaten zulässig.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an andere Universität

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums oder der gewählten Sprache bei Romanistik oder Slawistik; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten (Unterrichts )Fach.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit “A” zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Abkürzung

UniStEV 2004

Anlage 3

zu § 7 Abs. 2

Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

1.

Auswahl aus der Evidenz der Studierenden der Universität

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Datenverbund) sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.

1.2 Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze zu enthalten.

1.3 Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität aufweisen.

2.

Aufbau der Datensätze

Die Daten einer oder eines Studierenden bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen.

2.1 Aufbau der Personendatensätze

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Familien- oder Nachname(n)
4 Vorname/n
5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)
6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)
7 Geschlecht M, W
8 akademische/r Grad/e vor dem Namen
9 akademische/r Grad/e nach dem Namen
10 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 5)
11 Postleitzahl der Anschrift am Heimatort
12 Heimatort
13 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.
14 Staat der Zustelladresse codiert (§ 5)
15 Postleitzahl der Zustelladresse
16 Ort der Zustelladresse
17 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.
18 c/o-Name
19 Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen
20 Bezugssemester
21 Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN 3.2
22 Kennzeichnung für die Personenzählung PO 3.3
23 Studienbeitragsstatus codiert (§ 5)
24 E-Mail-Adresse

2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Beitragssemester
4 Bezahlungsstatus 3.5
5 Vorschreibung Studienbeitrag
6 Vorschreibung Studierendenbeitrag
7 Vorschreibung Sonderbeitrag
8 Valutadatum der Vorschreibung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
9 Nachforderung Studienbeitrag
10 Nachforderung Studierendenbeitrag
11 Nachforderung Sonderbeitrag
12 Valutadatum der Nachforderung entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein
13 Druckauftrag für Erlagschein
14 Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)
15 Ist-Betrag
16 letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)
17 Studienbeitragskonto der Universität BIC und IBAN

2.3 Aufbau der Studiendatensätze

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Bezugssemester
4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.6
5 Universität der Zulassung bzw. bei gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien (§ 3a) Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung codiert (§ 5)
6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)
7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)
8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)
9 zweite Universität oder Lehrverbund codiert (§ 5)
10 Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT) 3.7
11 Form der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 5)
12 Datum der allgemeinen Universitätsreife (JJJJMM) 3.1
13 Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 5)
14 Zulassungsstatus 3.8
15 Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 3.9
16 Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 3.9
17 Meldung der Fortsetzung des Studiums 3.10
18 Mobilitätsprogramm codiert (§ 5); 3.4
19 Gastland des Auslandsaufenthaltes codiert (§ 5)
20 Beendigungsdatum (JJJJMMTT) 3.11

3 Feldinhalt

Die Felder 1 bis 7, 10, 12, 14 bis 17, 19, 20 und 23 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 11 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 6 und 10 bis 14 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

3.1 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen.

3.2 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß Anlage 5), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.3 Wenn die Person erstmals an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß Anlage 5), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.

3.4 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.

3.5 Zu verwenden sind die Codes

0 vorgeschrieben

1 Betrag nicht ordnungsgemäß

2 zu spät bezahlt

7 bezahlt „so gut wie“

8 bezahlt an anderer Bildungseinrichtung

9 ordnungsgemäß bezahlt

3.6 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Lehramtsstudien (§ 3a) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.

3.7 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§§ 63 und 70 des Universitätsgesetzes 2002) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

3.8 Zu verwenden sind die Codes

V Antrag auf Zulassung

B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

X Studienzulassung ist erloschen

Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z. B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Universität ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus mit „F“ anzugeben, sofern nicht im gleichen Semester die Schließung erfolgt. In diesem Fall ist der Zulassungsstatus „X“ zu melden.

3.9 „Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums; „Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.

Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Unterrichtsfach bzw. die gewählte Spezialisierung gesondert zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zu einer Studienrichtung oder zu einem Studienzweig gleicher Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen. Bei Zulassung zu einem dreijährigen Doktoratsstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen im Fall früherer Zulassung zu einem fachgleichen Doktoratsstudium mit kürzerer gesetzlicher Studiendauer.

3.10 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 92 Abs. 1 Z 1 oder 2 des Universitätsgesetzes 2002 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

3.11 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung (§§ 68 und 71 des Universitätsgesetzes 2002), jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

Anlage 4

zu § 8 Abs. 2

Daten für die Gesamtevidenz der Studierenden

```

1.

Aufbau der Datensätze für Prüfungen in ordentlichen Studien

```

und Universitätslehrgängen

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 Matrikelnummer

```


```

2 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

3 Kennzeichnung Studiengesetz 2.1

```


```

4 Universität der Zulassung codiert (§ 5)

```


```

5 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

6 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

7 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)

```


```

8 zweite Universität codiert (§ 5)

```


```

9 Studienabschnitt (Fach-1) 2.2 bis 2.6

```


```

10 Studienabschnitt (Fach-2) 2.2 bis 2.6

```


```

11 Abschlussdatum (JJJJMMTT)

```

1.

Abschnitt (Fach-1) 2.2 bis 2.5

```

```


```

12 Abschlussdatum (JJJJMMTT)

```

1.

Abschnitt (Fach-2) oder

```

```

2.

Abschnitt (Fach-1) 2.2 bis 2.5

```

```


```

13 Abschlussdatum (JJJJMMTT) letzter

Abschnitt (Fach-1) 2.2 bis 2.5

```


```

14 Abschlussdatum (JJJJMMTT) letzter

Abschnitt (Fach-2) 2.2 bis 2.5

```


```

15 Abschlussdatum (JJJJMMTT) Doktorat

oder sonstiger Abschluss 2.2 bis 2.5

```


```

```

2.

Feldinhalt

```

Die Felder 1 bis 5, 9 oder 10 und zumindest eines der

Felder 11 bis 15 dürfen nicht leer übergeben werden.

2.1 Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von

Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß

Universitätsgesetz 2002 sind mit „U“, ordentliche Studien nach

Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG

sind mit „A“ zu kennzeichnen.

2.2 Die Besetzung der Felder 9 bis 15 steht in direktem Zusammenhang. Der Zusammenhang wird im so genannten Prüfungsvektor, einem Feld mit fünf Positionen, abgebildet. Der Prüfungsvektor für ein bestimmtes Studium wird aus der Datei der Studienkennzahlen gebildet. Dabei ist die Reihenfolge der Bildungsregeln einzuhalten:

2.2.1 Bildungsregel-1: Ist die erste Kennzahl ein Kopfcode oder bezeichnet sie ein nicht kombinationspflichtiges Studium, so ist der Prüfungsvektor ident mit dem Feld „Abschluss-Codes“; das gilt für die folgenden „Gruppenkennzeichen“: A, B, C, G, H, J, N, O, P, Q, R, U, V, Y, Z oder blank.

2.2.2 Bildungsregel-2: In den übrigen Fällen wird der Prüfungsvektor positionsgetreu aus den Werten an den Positionen 1, 3 und 5 der „Abschluss-Codes“ der ersten Kennzahl und den Werten an den Positionen 2 und 4 der „Abschluss-Codes“ der zweiten Kennzahl zusammengesetzt.

2.3 Für die Besetzung der Felder 9 und 10 sind nur jene Werte aus Z 2.6 zulässig, die im Prüfungsvektor ermittelt wurden. Wurde dieser nach Bildungsregel-2 ermittelt, so besteht ein strikter Zusammenhang zwischen den Werten in den Positionen 1, 3 und 5 mit Feld 9 und den Werten in den Positionen 2 und 4 mit Feld 10. Bei Ermittlung nach Bildungsregel-1 darf nur das Feld 9 besetzt sein.

2.4 Für kombinationspflichtige Studien, die an zwei Universitäten betrieben werden, gilt für Z 2.2 und

2.3 die Einschränkung, dass für die Bildung des Prüfungsvektors und für die Besetzung der Felder 9 und 10 von jeder der beteiligten Universitäten nur jenes Fach (und damit jene Position) heranzuziehen ist, die dem eigenen Studienangebot entspricht. Die Felder, die der anderen Universität zuzuordnen sind, bleiben grundsätzlich leer.

2.5 Unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen den Studienkennzahlen und den korrespondierenden Positionen im Prüfungsvektor (Bildungsregel-2) ergibt sich für jeden Abschnittscode eindeutig die Position jenes Feldes, in welchem das Datum einer konkreten studienabschnittsabschließenden Prüfung zu setzen ist.

Die Datumsfelder der studienabschnittsabschließenden Prüfungen werden entsprechend dem Studienfortschritt besetzt, bis die Zulassung zu diesem Studium erloschen ist; Prüfungsdaten, die bereits in früheren Semestern übermittelt wurden, sind auch bei weiteren Meldungen in den Daten anzuführen. Ist die Position 5 im Prüfungsvektor besetzt, so ist das Datum in Feld 15 das Abschlussdatum des Studiums; ansonsten wird das Studium mit der Angabe des Datums in Feld 13 abgeschlossen.

2.6 Für die Felder 9 und 10 sind folgende Werte mit den angegeben

Bedeutungen vorgesehen:

leer: noch keine studienabschnittsabschließende Prüfung oder

(bei Feld 10) für dieses Studium keine Angabe erlaubt

R den 1. Studienabschnitt abschließende Prüfung eines

ordentlichen Studiums mit mehreren Abschnitten (z.B.

```

1.

Diplomprüfung, 1. Rigorosum)

```

W den 2. Studienabschnitt abschließende Prüfung eines

ordentlichen Studiums mit drei Abschnitten (z.B.

```

2.

Diplomprüfung, 2. Rigorosum)

```

S abschließende Prüfung eines ordentlichen Studiums,

unabhängig von der Zahl der Abschnitte (letzte

Diplomprüfung, letztes Rigorosum, Bakkalaureats- oder

Magisterprüfung)

P (abschließendes) Rigorosum eines Doktoratsstudiums

U Abschlussprüfung eines Universitäts- oder

Vorbereitungslehrganges, Abschluss eines Studiums für

die Gleichwertigkeit, Diplomprüfung eines Kurzstudiums

(auslaufend)

Bei den Codes R, W und S überschreibt der im Studienverlauf

jeweils höherwertige den niedrigerwertigen.

```

3.

Aufbau der Datensätze für Studienberechtigungsprüfungen

```

```


```

Lfd. Feldinhalt Anmerkungen

Nr.

```


```

1 laufende Nummer des

Studienberechtigungsfalles an der

Universität

```


```

2 Matrikelnummer 4.1

```


```

3 meldende Universität codiert (§ 5)

```


```

4 Sozialversicherungsnummer/

Ersatzkennzeichnung

```


```

5 Geburtsdatum (JJJJMMTT)

```


```

6 Geschlecht M, W

```


```

```


```

7 Staatsangehörigkeit codiert (§ 5)

```


```

8 Kennzahl-1 des beantragten Studiums codiert (§ 5)

```


```

9 Kennzahl-2 des beantragten Studiums codiert (§ 5)

```


```

10 Kennzahl 3 des beantragten Studiums codiert (§ 5)

```


```

11 Datum des Antrages auf Zulassung zur

Studienberechtigungsprüfung

(JJJJMMTT)

```


```

12 Datum der Studienberechtigungsprüfung

(JJJJMMTT)

```


```

```

4.

Feldinhalt

```

Die Felder 1 bis 8 und 11 dürfen nicht leer übergeben werden.

4.1 Besitzt die Bewerberin (Kandidatin) oder der Bewerber

(Kandidat) keine Matrikelnummer, ist „0000000“ anzugeben.

Anlage 4

zu § 7 Abs. 3

Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten

Die Prüfungsdaten für den Datenverbund der Universitäten umfassen

1.1 Datensätze über die Prüfungsaktivität, welche Stundenmengen abgelegter Prüfungen, Stundenmengen abgelegter Prüfungen mit positiver Beurteilung und Mengen von ECTS-Anrechnungspunkten enthalten, die den ordentlichen Studierenden auf Grund positiver Beurteilung von Prüfungen und von wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten zuerkannt wurden, und

1.2 Datensätze über vollständig erfolgreich abgelegte Prüfungen, die ein ordentliches Studium, einen Studienabschnitt eines Diplomstudiums, einen Universitätslehrgang oder Vorbereitungslehrgang abschließen.

2.

Aufbau der Datensätze

2.1 Aufbau des Datensatzes zur Prüfungsaktivität:

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Berichtssemester
4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.1
5 Kennzeichnung des Studiums Kennzeichnung gemäß § 5 Abs. 4
6 Semesterzahl Fach-1 (§ 9 Abs. 3) 3.2
7 Semesterzahl Fach-2 (§ 9 Abs. 3) 3.2
8 Semesterstundenzahl Fach-1 3.3.1, 3.3.3
9 Semesterstundenzahl Fach-2 3.3.2
10 Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-1 3.3.1, 3.3.3
11 Semesterstundenzahl mit positiver Beurteilung Fach-2 3.3.2
12 ECTS-Punkte Fach-1 3.3.1, 3.3.3
13 ECTS-Punkte Fach-2 3.3.2

2.2 Aufbau des Datensatzes zu abschließenden Prüfungen

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer
2 meldende Universität codiert (§ 5)
3 Berichtssemester
4 Kennzeichnung Studiengesetz 3.1
5 Universität der Zulassung codiert (§ 5)
6 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 5)
7 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 5)
8 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 5)
9 zweite Universität codiert (§ 5)
10 Studienabschnitt (Fach-1) 3.4 bis 3.8
11 Studienabschnitt (Fach-2) 3.4 bis 3.8
12 Abschlussdatum (JJJJMMTT) 1. Abschnitt (Fach-1) 3.4 bis 3.7
13 Abschlussdatum (JJJJMMTT) 1. Abschnitt (Fach-2) oder 2. Abschnitt (Fach-1) 3.4 bis 3.7
14 Abschlussdatum (JJJJMMTT) letzter Abschnitt (Fach-1) 3.4 bis 3.7
15 Abschlussdatum (JJJJMMTT) letzter Abschnitt (Fach-2) 3.4 bis 3.7
16 Abschlussdatum (JJJJMMTT) Doktorat oder sonstiger Abschluss 3.4 bis 3.7
3.

Feldinhalt

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