Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungsunternehmen, an einer Wertpapierfirma oder an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Eigentümerkontrollverordnung – EKV)
| Anlage Nr.: | Anlage | |
|---|---|---|
| Nachweis über die Identität oder rechtliche Existenz des Anzeigepflichtigen gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 EKV | 1. | ist nicht erforderlich |
| liegt bei | ||
| wird nachgereicht | ||
| Amtlich beglaubigte Kopien der aktuellen Satzung oder des aktuellen Gesellschaftsvertrages gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 EKV | 2. | ist nicht erforderlich |
| liegt bei | ||
| wird nachgereicht | ||
| Angabe/n zu weiteren Erwerbern gemäß Punkt 2 lit d dieses Formulars | 3. | ist nicht erforderlich |
| liegt bei | ||
| wird nachgereicht |
Kontaktperson für Rückfragen:
Datum und Unterschrift(en) des Anzeigepflichtigen
Anhang II
(Anm.: Anhang II ist als PDF dokumentiert.)
Anhang II
Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV
Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen
(Anm.: Anhang II ist als PDF dokumentiert.)
Anhang II
Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV
Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen
(Anm.: Anhang II ist als PDF dokumentiert.
Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 318/2013 lautet: „In … Anhang II Nr. 2 lit. c wird die Wortfolge „Art. 4 Z 1 der Richtlinie 2006/48/EG“ durch die Wortfolge „Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.“. Diese Novellierungsanordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)
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