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Europäisches Übereinkommen vom 5. März 1996 über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen

7 Versionen · 1996-03-05

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# Europäisches Übereinkommen vom 5. März 1996 über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen
<sup>1</sup> Übersetzung Europäisches Übereinkommen über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen (Stand am 3. Mai 2005) Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, im Hinblick auf die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum
<sup>1</sup> Übersetzung Europäisches Übereinkommen über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen (Stand am 3. März 2009) Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, im Hinblick auf die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum
<sup>3</sup> Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als «Konvention» bezeichnet); im Hinblick auf das am 6. Mai 1969 in London unterzeichnete Europäische Übereinkommen über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem
1996-03-05
Originalfassung Text zu diesem Datum