Änderungshistorie
Verordnung vom 1. September 1992 über die Unfallversicherung für die Schüler an öffentlichen und privaten Schulen
2 Versionen
· 1992-09-17
2013-01-01
Verordnung vom 1 — art. 3
Änderungen vom 2013-01-01
@@ -36,7 +36,7 @@
- e) während Schulreisen, Exkursionen, Lagern, Konzentrations- und Sportwochen, die unter der Leitung von Lehrern durchgeführt werden, sowie während sonstigen Veranstaltungen (z.B. Theater- und Konzertaufführungen, Ausstellungen, Filmvorführungen), die unter Aufsicht von Lehrern besucht werden;
- f) während Veranstaltungen wie Sportfachkursen, Leistungsprüfungen, Ski- und Ferienlagern, Ferienwanderungen, welche vom Sportbeirat der Regierung oder der Dienststelle für Jugend und Sport durchgeführt werden;
- f) während Veranstaltungen wie Sportfachkursen, Leistungsprüfungen, Ski- und Ferienlagern, Ferienwanderungen, welche vom Sportbeirat der Regierung oder der Stabsstelle für Sport durchgeführt werden;[^1]
- g) während Umzügen und Aufführungen, einschliesslich der Proben zu diesen Veranstaltungen, an welchen die Schule offiziell beteiligt ist;
1992-10-01
Verordnung vom 1
Originalfassung
Text zu diesem Datum