Änderungshistorie

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile

3 Versionen · 2005-02-25
2016-09-01
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile
2010-10-01
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile

Änderungen vom 2010-10-01

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[^10]: Für die Zwecke dieses Kapitels ist eine Norm ein durch ein anerkanntes Gremium gebilligtes Dokument, das für die gemeinsame und wiederholte Nutzung Regeln, Richtlinien oder Merkmale für Waren oder Dienstleistungen oder die damit zusammenhängenden Verfahren und Herstellungsmethoden angibt, deren Erfüllung nicht verbindlich ist. Es kann auch oder ausschliesslich Auflagen bezüglich Terminologie, Symbole, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung umfassen, die für eine Ware, eine Dienstleistung, ein Verfahren oder eine Herstellungsmethode anzuwenden sind.
[^11]: Für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet "Waren" die in den Kapiteln 1 bis 97 des HS klassifizierten Waren.
[^12]: Im Sinne dieses Artikels bedeutet "Sektor" für den Warenverkehr die in den Kapiteln 1 bis 97 des HS klassifizierten Waren.
[^13]: Die Anhänge zu diesem Abkommen, ausgenommen die nachfolgenden Anhänge IX und X App. 3, 6 und 7, werden im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht publiziert. Sie können beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden.
[^11]: Für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet «Waren» die in den Kapiteln 1 bis 97 des HS klassifizierten Waren.
[^12]: Im Sinne dieses Artikels bedeutet «Sektor» für den Warenverkehr die in den Kapiteln 1 bis 97 des HS klassifizierten Waren.
[^13]: Die Anhänge zu diesem Abkommen, ausgenommen die nachfolgenden Anhänge IX und X App. 3, 6 und 7, werden im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht publiziert (siehe [LGBl. 2011 Nr. 340](https://www.gesetze.li/chrono/2011340000) und [LGBl. 2020 Nr. 31](https://www.gesetze.li/chrono/2020031000), Beschlüsse des Gemischten Ausschusses EFTA-Chile Nr. 1/2008 und 2/2008). Sie können beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden und sind in in englischer Originalsprache auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates zu finden: [http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/chile.aspx](http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/chile.aspx)
[^14]: Rundfunk- und Fernsehübertragung ist definiert als die ununterbrochene Übertragungskette, die für die Ausstrahlung von Fernseh- und Radioprogrammsignalen an die allgemeine Öffentlichkeit erforderlich ist, umfasst jedoch nicht die Zuspielleitungen ("contribution links") zwischen Anbietern.
2004-12-01
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile
Originalfassung Text zu diesem Datum