Änderungshistorie

Gesetz vom 5. Oktober 2023 über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Registrierung von Weltraumgegenständen (Weltraumgesetz; WRG)

2 Versionen · 2023-12-06
2026-01-01
Gesetz vom 5 — art. 26

Änderungen vom 2026-01-01

@@ -428,7 +428,7 @@
5) Die Vorteilsabschöpfung kann nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit Beendigung der Zuwiderhandlung und längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren angeordnet werden.
6) Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege.
6) Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes.[^2]
### VIII. Übergangs- und Schlussbestimmungen
@@ -465,3 +465,5 @@
**gez. *Dr. Daniel Risch* Fürstlicher Regierungschef**
[^1]: Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. [40/2023](https://bua.regierung.li/BuA/dynamic_bridge.jsp?buanr=40&buajahr=2023) und [62/2023](https://bua.regierung.li/BuA/dynamic_bridge.jsp?buanr= 62&buajahr=2023)
[^2]: Art. 26 Abs. 6 abgeändert durch [LGBl. 2025 Nr. 375](https://www.gesetze.li/chrono/2025375000).
2024-01-01
Gesetz vom 5
Originalfassung Text zu diesem Datum