Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. April 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker erlassen wird
8 Versionen
· 1974-05-14 — 2026-04-09
2026-04-09
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
2014-09-01
Aufhebung
1976-07-20
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
1974-05-14
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
2003-05-27
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
1992-08-21
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
1976-07-20
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
1974-05-14
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf
1974-05-14
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrber
Originalfassung
Text zu diesem Datum
Änderungen vom 1992-08-21
@@ -130,6 +130,12 @@
(2) Für die Zusatzprüfung gilt § 2 sinngemäß.
Zusatzprüfung
§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugmechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände,Prüfarbeit' im Umfang des § 2 Abs. 1 lit. b und,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1.
(2) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände,Prüfarbeit' und,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1.
zum Bezugszeitraum vgl. § 16, BGBl. II Nr. 408/2008
Schlußbestimmungen