Änderungshistorie
Verordnung der Bundesministerin für Inneres zum Schutz grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden (Polizeizeichenschutzverordnung – PZSV)
6 Versionen
· 2013-04-05 — 2020-12-31
2020-12-31
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 6
2019-08-27
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 1
2016-07-31
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 1
2016-07-14
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 8
2013-04-05
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 5
2013-04-05
Polizeizeichenschutzverordnung
Originalfassung
Text zu diesem Datum
Änderungen vom 2020-12-31
@@ -178,6 +178,46 @@
PZSV
§ 6. Die Anhänge E1 bis E6 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst-, Funktions- und Sprachenabzeichen:
1. Dienstabzeichen „Bundespolizei“ und „Bundespolizei Kriminaldienst“;
2. Funktionsabzeichen „Exekutivdienstabzeichen“;
3. Funktionsabzeichen „Alpinpolizei“, „Ausgleichsmaßnahmen“, „Bereitschaftseinheit“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeiarzt“, „Polizeimusik“, „Sanitätsdienst“, „Schiffsführer“ und „Strahlenspürer“;
4. Funktionsabzeichen „Polizei-Alpinist“, „Polizei-Hochalpinist“, „Polizei-Bergführer“ in Silber, „Polizei-Bergführer“ in Gold, „Polizei-Einsatzpilot“, „Polizei-Flugtechniker“, „Polizei-Fluglehrer“, „Polizei-Schiffsführer“ und „Polizei-Strahlenspürer“;
5. folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, „WEGA“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „Einsatzkontingent Delphin 500“;
*(Anm.: Z 5a tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft)*
6. Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.
Abkürzung
PZSV
§ 6. Die Anhänge E1 bis E6 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst-, Funktions- und Sprachenabzeichen:
1. Dienstabzeichen „Bundespolizei“ und „Bundespolizei Kriminaldienst“;
2. Funktionsabzeichen „Basisabzeichen“, „Exekutivdienstabzeichen“;
3. Funktionsabzeichen „Alpinpolizei“, , „Bereitschaftseinheit“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeiarzt“, „Polizeimusik“, „PUMA“, „Sanitätsdienst“, „Schiffsführer“ und „Strahlenspürer“;
4. Funktionsabzeichen „Polizei-Alpinist“, „Polizei-Hochalpinist“, „Polizei-Bergführer“ in Silber, „Polizei-Bergführer“ in Gold, „Polizei-Einsatzpilot“, „Polizei-Flugtechniker“, „Polizei-Fluglehrer“, „Polizei-Schiffsführer“ und „Polizei-Strahlenspürer“;
5. folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, , „Einsatzkontingent Delfin 500“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „WEGA“;
*(Anm.: Z 5a mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft)*
6. Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.
Abkürzung
PZSV
§ 7. Die in den §§ 4 bis 5 angeführten Begriffe und Schriftzüge sind auch in den in den Anhängen B1 und B2 abgebildeten Darstellungsvarianten des Begriffs „BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES“, etwa in der Darstellungsform einzeilig oder zweizeilig, dreizeilig mit Link, dreizeilig mit Spezifikation, schwarz-weiß negativ oder schwarz-weiß positiv, geschützt.
§ 8. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
@@ -340,3 +380,35 @@
*(Anm.: Anhänge E1 bis E6 als PDF dokumentiert)*
Abkürzung
PZSV
Anhang E
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Gestaltungsvarianten – Dienstabzeichen
Gestaltungsvarianten – Funktionsanzeichen
Gestaltungsvarianten – Sprachenabzeichen
*(Anm.: Anhänge E1 bis E6 als PDF dokumentiert)*
Abkürzung
PZSV
Anhang E
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Gestaltungsvarianten – Dienstabzeichen
Gestaltungsvarianten – Funktionsanzeichen
Gestaltungsvarianten – Sprachenabzeichen
*(Anm.: Anhänge E1 bis E6 als PDF dokumentiert)*