Änderungshistorie

Verordnung der Bundesministerin für Inneres zum Schutz grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden (Polizeizeichenschutzverordnung – PZSV)

6 Versionen · 2013-04-05 — 2020-12-31
2020-12-31
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 6
2019-08-27
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 1
2016-07-31
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 1
2016-07-14
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 8
2013-04-05
Polizeizeichenschutzverordnung — art. 5
2013-04-05
Polizeizeichenschutzverordnung
Originalfassung Text zu diesem Datum

Änderungen vom 2016-07-31

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Aufgrund des § 83b Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 50/2012 idF der Kundmachung BGBl. I Nr. 53/2012 (DFB) und BGBl. I Nr. 87/2012, wird verordnet:
§ 1. Diese Verordnung bezeichnet in den Anhängen A1 bis A3, B1 und B2, C, D, E1 bis E4 die grafischen Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden, deren unbefugte Verwendung gemäß § 83b Abs. 1 SPG verboten ist.
Abkürzung
PZSV
§ 1. Diese Verordnung bezeichnet in den Anhängen A1 bis A3, B1 und B2, C, D, E1 bis E6 die grafischen Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden, deren unbefugte Verwendung gemäß § 83b Abs. 1 SPG verboten ist.
§ 2. Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.
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PZSV
§ 4. Anhang C enthält die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Worte und Wortfolgen:
1. „BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG (.BAK)“,
2. „BUNDESKRIMINALAMT (.BK)“,
3. „BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKÄMPFUNG (.BVT)“,
4. „SICHERHEITSAKADEMIE (.SIAK)“,
5. „STAATLICHES KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT (.SKKM)“.
Abkürzung
PZSV
§ 5. Anhang D enthält die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „LANDESPOLIZEIDIREKTION“, wobei das Wort „BUNDESLAND“ als Muster-Spezifikation für alle Bundesländer Österreichs steht.
§ 6. Die Anhänge E1 bis E4 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst- und Funktionsabzeichen:
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3. Funktionsabzeichen „Alpinpolizei“, „Ausgleichsmaßnahmen“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeimusik“, „Sanitätsdienst“, „Polizeiarzt“, „Schiffsführer“, „Strahlenspürer“ sowie
4. folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, „WEGA“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „Aufarbeitungskontingent“.
Abkürzung
PZSV
§ 6. Die Anhänge E1 bis E6 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst-, Funktions- und Sprachenabzeichen:
1. Dienstabzeichen „Bundespolizei“ und „Bundespolizei Kriminaldienst“;
2. Funktionsabzeichen „Exekutivdienstabzeichen“;
3. Funktionsabzeichen „Alpinpolizei“, „Ausgleichsmaßnahmen“, „Bereitschaftseinheit“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeiarzt“, „Polizeimusik“, „Sanitätsdienst“, „Schiffsführer“ und „Strahlenspürer“;
4. Funktionsabzeichen „Polizei-Alpinist“, „Polizei-Hochalpinist“, „Polizei-Bergführer“ in Silber, „Polizei-Bergführer“ in Gold, „Polizei-Einsatzpilot“, „Polizei-Flugtechniker“, „Polizei-Fluglehrer“, „Polizei-Schiffsführer“ und „Polizei-Strahlenspürer“;
5. folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, „WEGA“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „Einsatzkontingent Delphin 500“;
5a. Funktionsabzeichen „Ordnungsdiensteinheit“ und „Aufarbeitungskontingent“;
6. Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.
Abkürzung
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*(Anm.: Anhänge E1 bis E4 sind als PDF dokumentiert.)*
Abkürzung
PZSV
Anhang E
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Gestaltungsvarianten – Dienstabzeichen
Gestaltungsvarianten – Funktionsanzeichen
Gestaltungsvarianten – Sprachenabzeichen
*(Anm.: Anhänge E1 bis E6 als PDF dokumentiert)*