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Übereinkommen Nr. 144 vom 21. Juni 1976 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen

9 Versionen · 1976-06-21

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# Übereinkommen Nr. 144 vom 21. Juni 1976 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen
Übereinkommen Nr. 144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen (Stand am 8. August 2018) Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, Die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 2. Juni 1976 zu ihrer einundsechzigsten Tagung zusammengetreten ist; Verweist auf die Bestimmungen bestehender internationaler Arbeitsübereinkommen und Empfehlungen – insbesondere das Übereinkommen über die Vereinigungsfrei-
Übereinkommen Nr. 144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen (Stand am 29. Oktober 2019) Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, Die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 2. Juni 1976 zu ihrer einundsechzigsten Tagung zusammengetreten ist; Verweist auf die Bestimmungen bestehender internationaler Arbeitsübereinkommen und Empfehlungen – insbesondere das Übereinkommen über die Vereinigungsfrei-
<sup>2</sup> heit und den Schutz des Vereinigungsrechtes , 1948, das Übereinkommen über das
1976-06-21
Originalfassung Text zu diesem Datum