Änderungshistorie

Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)

14 Versionen · 2015-06-05

Änderungen vom 2019-06-04

@@ -30,8 +30,6 @@
- d. die Bearbeitung von Daten über Stoffe und Zubereitungen durch die Vollzugsbehörden.
<sup>2</sup> Für Biozidprodukte und deren Wirkstoffe sowie für Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe und Formulierungshilfsstoffe gilt diese Verordnung, soweit in der
###### Fussnoten
[^1]: SR 455
2015-06-05
ChemV
Originalfassung Text zu diesem Datum