Änderungshistorie
Gesetz vom 10. Mai 2019 zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/1129 und (EU) 2023/2631 im Bereich des Wertpapierprospektrechts (EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz; EWR-WPPDG)
4 Versionen
· 2019-06-28
2026-01-01
Gesetz vom 10 — arts. 1, 2, 4 y 8 más
2025-01-01
Gesetz vom 10 — arts. 17, 18
Änderungen vom 2025-01-01
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**Vorteilsabschöpfung**
1) Wird eine Übertretung nach Art. 13 Abs. 2 begangen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, ordnet die FMA die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils an und verpflichtet den Begünstigten zur Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages.
1) Wird eine Übertretung nach Art. 13 Abs. 2 begangen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, kann die FMA die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen. Sie verpflichtet den Begünstigten sodann zur Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages.[^3]
2) Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn der wirtschaftliche Vorteil durch Schadenersatz- oder sonstige Leistungen ausgeglichen ist. Soweit der Begünstigte solche Leistungen erst nach der Vorteilsabschöpfung erbringt, ist der bezahlte Geldbetrag in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden.
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##### Art. 18
**Veröffentlichung von Strafen und Verwaltungsmassnahmen**
1) Die FMA veröffentlicht rechtskräftige Entscheidungen über verhängte Strafen und Verwaltungsmassnahmen nach Art. 13 und 14 auf ihrer Internetseite, unverzüglich nachdem die von der Entscheidung betroffene Person darüber informiert wurde; dies gilt nicht für Massnahmen mit Ermittlungscharakter. Die Veröffentlichung umfasst mindestens Art und Wesen des Verstosses und die Identität der verantwortlichen Person.
**Veröffentlichung von Bussen und Verwaltungsmassnahmen[^4]**
1) Die FMA veröffentlicht rechtskräftige Entscheidungen über verhängte Bussen wegen Verwaltungsübertretungen nach Art. 13 Abs. 2 und Verwaltungsmassnahmen wegen Verstössen nach Art. 14 auf ihrer Internetseite, unverzüglich nachdem die von der Entscheidung betroffene Person darüber informiert wurde; dies gilt nicht für Massnahmen mit Ermittlungscharakter. Die Veröffentlichung umfasst mindestens Art und Wesen des Verstosses sowie die Identität der verantwortlichen Person.[^5]
2) Die FMA kann die Veröffentlichung von Entscheidungen aufschieben, diese Entscheidungen in anonymisierter Form veröffentlichen oder, soweit eine Aufschiebung oder Anonymisierung nicht ausreicht, auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn die Veröffentlichung der Identität der betroffenen Person zufolge einer einzelfallbezogenen Verhältnismässigkeitsprüfung:
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3) Die FMA hat die Veröffentlichung nach Abs. 1 mindestens fünf Jahre auf ihrer Internetseite zugänglich zu machen. Die in der Veröffentlichung enthaltenen personenbezogenen Daten werden nur so lange auf der Internetseite geführt, wie dies nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung zulässig ist.
4) Die FMA meldet der ESMA nach Art. 43 der Verordnung (EU) 2017/1129 alle nach Art. 13 und 14 verhängten Strafen und Verwaltungsmassnahmen.
4) Die FMA meldet der ESMA nach Art. 43 der Verordnung (EU) 2017/1129 alle nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 14 verhängten Bussen und Verwaltungsmassnahmen.[^6]
##### Art. 19
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[^1]: Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. [12/2019](https://bua.regierung.li/BuA/dynamic_bridge.jsp?buanr=12&buajahr=2019) und [28/2019](https://bua.regierung.li/BuA/dynamic_bridge.jsp?buanr= 28&buajahr=2019)
[^2]: Art. 13 Abs. 1 Bst. c eingefügt durch [LGBl. 2022 Nr. 293](https://www.gesetze.li/chrono/2022293000).
[^3]: Art. 17 Abs. 1 abgeändert durch [LGBl. 2024 Nr. 446](https://www.gesetze.li/chrono/2024446000).
[^4]: Art. 18 Sachüberschrift abgeändert durch [LGBl. 2024 Nr. 446](https://www.gesetze.li/chrono/2024446000).
[^5]: Art. 18 Abs. 1 abgeändert durch [LGBl. 2024 Nr. 446](https://www.gesetze.li/chrono/2024446000).
[^6]: Art. 18 Abs. 4 abgeändert durch [LGBl. 2024 Nr. 446](https://www.gesetze.li/chrono/2024446000).
2022-11-01
Gesetz vom 10 — art. 13
2019-07-21
Gesetz vom 10
Originalfassung
Text zu diesem Datum