Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstarten (Pflanzgutverordnung)

11 Versionen · 1970-01-01 — 2025-09-29
2025-09-29
Pflanzgutverordnung — art. 6
2023-06-29
Pflanzgutverordnung — art. 5
2020-07-30
Pflanzgutverordnung — art. 12
2020-05-31
Pflanzgutverordnung — art. 3
2020-03-31
Pflanzgutverordnung — art. 1
2018-05-04
Pflanzgutverordnung — art. 1
2006-01-31
Pflanzgutverordnung — art. 14
2001-12-31
Pflanzgutverordnung — art. 12
2000-03-17
Pflanzgutverordnung — art. 1
1997-12-30
Pflanzgutverordnung — art. 0
1970-01-01
Pflanzgutverordnung
Originalfassung Text zu diesem Datum

Änderungen vom 2025-09-29

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2. kontrolliert und seit Beginn des letzten Vegetationszyklus grundsätzlich frei zu sein von den in Z 1 genannten Viren, virusähnlichen Organismen oder Krankheiten.
(10) Edelreiser von Zitrusarten sind auf Unterlagen zu pfropfen, die für Viren und virusähnliche Organismen nicht anfällig sind.
Spezifische Anforderungen an das Pflanzgut von Zierpflanzenarten
§ 6. (1) Pflanzgut von Zierpflanzenarten hat über die im § 5 genannten allgemeinen Anforderungen hinaus die in den Abs. 2 bis 10 genannten Anforderungen zu erfüllen.
(2) Zwiebel und Knollen von Zierpflanzenarten haben unmittelbar von Vermehrungsmaterial zu stammen, das beim Aufwuchs kontrolliert wurde und die Anforderungen des § 5 erfüllt.
(3) Stärke und Größe des Pflanzgutes haben dem Verwendungszweck als Pflanzgut von Zierpflanzenarten zu entsprechen, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wurzeln, Stielen, Stämmen und Blättern sicherzustellen ist.
(4) Saatgut von Zierpflanzenarten hat neben den Anforderungen gemäß § 5 eine ausreichende Keimfähigkeit aufzuweisen.
(5) Das Pflanzgut hat eine ausreichende Echtheit und Reinheit bezüglich der Gattung, Art oder gegebenenfalls der Pflanzengruppe aufzuweisen.
(6) Erfolgt das Inverkehrbringen mit einem Hinweis auf die Sorte, so hat das Pflanzgut ausreichende Sortenechtheit und Sortenreinheit aufzuweisen.
(7) Bei Sorten, für die ein Antrag auf Eintragung gemäß § 12 des Pflanzgutgesetzes 1997 gestellt worden ist, hat der Versorger die dort eingetragene oder beantragte Sortenbezeichnung zu verwenden.
(8) Pflanzgut von Zitrusarten hat
1. von kontrolliertem Vermehrungsmaterial zu stammen, das keine Anzeichen für einen Befall durch die im Anhang der Richtlinie 93/49/EWG angeführten Viren, virusähnlichen Organismen oder Krankheiten aufweist und
2. kontrolliert und seit Beginn des letzten Vegetationszyklus grundsätzlich frei zu sein von den in Z 1 genannten Viren, virusähnlichen Organismen oder Krankheiten.
(9) Edelreiser von Zitrusarten sind auf Unterlagen zu pfropfen, die für Viren und virusähnliche Organismen nicht anfällig sind.
§ 7. (1) Pflanzgut von Gemüsearten hat über die im § 5 genannten allgemeinen Anforderungen hinaus die in den Abs. 2 bis 4 genannten Anforderungen zu erfüllen.
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Bezugnahme auf Richtlinien
§ 12. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:
1. die Richtlinie 1999/66/EG der Kommission vom 28. Juni 1999 zur Festlegung von Anforderungen an das vom Versorger erstellte Etikett oder sonstige Dokument gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates (ABl. Nr. L 164 vom 30. Juni 1999, S 76);
2. die Richtlinie 1999/67/EG der Kommission vom 28. Juni 1999 zur Änderung der Richtlinie 93/49/EWG zur Festlegung der Tabelle mit den Anforderungen an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Zierpflanzenarten gemäß der Richtlinie 91/682/EWG des Rates (ABl. Nr. L 164 vom 30. Juni 1999, S 78) und
3. die Richtlinie 1999/68/EG der Kommission vom 28. Juni 1999 mit zusätzlichen Durchführungsbestimmungen für die von den Versorgern gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates geführten Sortenlisten für Zierpflanzen (ABl. Nr. L 172 vom 8. Juli 1999, S 42);
4. Durchführungsrichtlinie (EU) 2018/484 zur Änderung der Richtlinie 93/49/EWG hinsichtlich der Anforderungen an Vermehrungsmaterial bestimmter Gattungen oder Arten von Palmae im Hinblick auf Rynchophorus ferrugineus (Olivier) (Abl. Nr. L 81 vom 23.3.2018 S 10);
5. Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/1813 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen, hinsichtlich der Farbe des Etiketts für zertifizierte Kategorien von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten und des Inhaltes des Versorgerdokuments, ABl. Nr. L 278 vom 30.10.2019 S 7;
6. Durchführungsrichtlinie (EU) 2020/177 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates, der Richtlinien 93/49/EWG und 93/61/EWG der Kommission sowie der Durchführungsrichtlinien 2014/21/EU und 2014/98/EU in Bezug auf Pflanzenschädlinge an Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial, ABl. Nr. L 41/2020 vom 13.2.2020 S 1;
7. Durchführungsrichtlinie (EU) 2022/2438 zur Änderung der Richtlinie 93/49/EWG und der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU hinsichtlich unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädlinge auf Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen sowie Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, ABl. Nr. L 319 vom 13.12.2022 S. 54;
8. Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/145 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU in Bezug auf die unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge Tobacco ringspot virus, Tomato ringspot virus, Pucciniastrum minimum (Schweinitz) Arthur und Fig mosaic agent und zur Berichtigung dieser Durchführungsrichtlinie hinsichtlich Maßnahmen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider.
Bezugnahme auf Richtlinien
§ 13. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:
1. die Richtlinie 1999/66/EG der Kommission vom 28. Juni 1999 zur Festlegung von Anforderungen an das vom Versorger erstellte Etikett oder sonstige Dokument gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates (ABl. Nr. L 164 vom 30. Juni 1999, S 76);
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(7) Die Pflanzgutverordnung, BGBl. II Nr. 425/1997 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 177/2023 tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.
(8) Bis zum 31. Dezember 2029 darf Saat- und Pflanzgut, das aus Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial, für Basismaterial und für zertifiziertes Material oder aus CAC-Material erzeugt wurde, die bereits vor dem 1. Januar 2017 bestanden und vor dem 31. Dezember 2029 amtlich zertifiziert wurden oder die Bedingungen für die Einstufung als CAC-Material erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Wird das betreffende Material in Verkehr gebracht, so wird es auf dem Etikett oder dem Begleitdokument durch einen Verweis auf Artikel 32 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2022/2438 gekennzeichnet.
In-Kraft-Treten von Novellen
§ 13. (1) § 12 Abs. 5 nebst Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2006 tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
(3) Die §§ 1 und 2 samt Überschriften, die Überschrift zu § 5, § 5 Abs. 1, die Überschriften zu den §§ 6 und 7, die §§ 8 und 9 samt Überschriften, die Bezeichnungen der §§ 10 bis 13, § 11, § 12 Z 4 sowie die Anhänge 1 bis 10 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 91/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten der bisherige § 9 samt Überschrift sowie die Abs. 3 und 4 des bisherigen § 11 außer Kraft.
(4) § 1 Abs. 1 Z 2, Abs. 4, 6, 7, 9, 10 und 12 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2020 treten am 1. April 2020 in Kraft.
(5) § 3 Abs. 1 Z 3, § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 2 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 und § 10 Abs. 2 sowie die Anhänge 2 bis 6 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2020 treten am 1. Juni 2020 in Kraft. Mit gleichem Tage treten die Anhänge 7 bis 9 außer Kraft.
(6) Bis zum 30. Juni 2021 dürfen für CAC- Material Etiketten als Versorgerdokumente verwendet werden, die eine andere Farbe als gelb aufweisen, soferne das Inverkehrbringen dieses Materials ausschließlich im Bundesgebiet erfolgt und diese zum 1. April 2020 bereits in Gebrauch waren.
(7) Die Pflanzgutverordnung, BGBl. II Nr. 425/1997 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 177/2023 tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.
(8) Bis zum 31. Dezember 2029 darf Saat- und Pflanzgut, das aus Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial, für Basismaterial und für zertifiziertes Material oder aus CAC-Material erzeugt wurde, die bereits vor dem 1. Januar 2017 bestanden und vor dem 31. Dezember 2029 amtlich zertifiziert wurden oder die Bedingungen für die Einstufung als CAC-Material erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Wird das betreffende Material in Verkehr gebracht, so wird es auf dem Etikett oder dem Begleitdokument durch einen Verweis auf Artikel 32 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2022/2438 gekennzeichnet.
(9) Die Pflanzgutverordnung, BGBl. II Nr. 425/1997 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 203/2025, tritt am 30. September 2025 in Kraft.
In-Kraft-Treten von Novellen
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– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
Anhang 6
Pflanzengesundheitliche Anforderungen
Abschnitt I: Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und im Zweifelsfall eine Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Buchstaben G und H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B und Anhang 5 Buchstabe D durchgeführt werden müssen
| Gattung oder Art | RNQPs |
| --- | --- |
| *Castanea sativa* Mill. | Pilze und Oomyzeten |
| | *Cryphonectria parasitica* (Murrill) Barr [ENDOPA] |
| | *Mycosphaerella punctiformis* Verkley U. Braun [RAMUEN] |
| | *Phytophthora cambivora* (Petri) Buisman [PHYTCM] |
| | *Phytophthora cinnamomi* Rands [PHYTCN] |
| | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Chestnut mosaic agent |
| *Citrus* L., *Fortunella* Swingle, *Poncirus *Raf. | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora citrophthora* (R.E.Smith E.H.Smith) Leonian [PHYTCO ] |
| | *Phytophthora nicotianae* var. *parasitica* (Dastur) Waterhouse [PHYTNP] |
| | Insekten und Milben |
| | *Aleurothrixus floccosus* Maskell [ALTHFL] |
| | *Parabemisia myricae* Kuwana [PRABMY] |
| | Nematoden |
| | *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| | *Tylenchulus semipenetrans* Cobb [TYLESE] |
| *Corylus avellana* L. | Bakterien |
| | *Pseudomonas avellanae* Janse *et al.* [PSDMAL] |
| | *Xanthomonas arboricola* pv. *Corylina *(Miller, Bollen, Simmons, Gross Barss) Vauterin, Hoste, Kersters Swings [XANTCY] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Armillariella mellea* (Vahl) Kummer [ARMIME] |
| | *Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold [VERTAA] |
| | *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Phytoptus avellanae* Nalepa [ERPHAV] |
| *Cydonia oblonga* Mill. und* Pyrus* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] |
| | *Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow *et al*. [ERWIAM] |
| | *Pseudomonas syringae* pv. *Syringae* van Hall [PSDMSY] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Armillariella mellea* (Vahl) Kummer [ARMIME] |
| | *Chondrostereum purpureum* Pouzar [STERPU] |
| | *Glomerella cingulata* (Stoneman) Spaulding von Schrenk [GLOMCI] |
| | *Neofabraea alba* Desmazières [PEZIAL] |
| | *Neofabraea malicorticis* Jackson [PEZIMA] |
| | *Neonectria ditissima* (Tulasne C. Tulasne) Samuels Rossman [NECTGA] |
| | *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
| | *Sclerophora pallida* Yao Spooner [SKLPPA] |
| | *Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold [VERTAA] |
| | *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Eriosoma lanigerum* Hausmann [ERISLA] |
| | *Psylla* spp. Geoffroy [1PSYLG] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne hapla* Chitwood [MELGHA] |
| | *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] |
| | *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] |
| | *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Ficus carica* L. | Bakterien |
| | *Xanthomonas campestris* pv. *fici *(Cavara) Dye [XANTFI] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Armillariella mellea* (Vahl) Kummer [ARMIME] |
| | Insekten und Milben |
| | *Ceroplastes rusci* Linnaeus [CERPRU] |
| | Nematoden |
| | *Heterodera fici *Kirjanova [HETDFI] |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] |
| | *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] |
| | *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] |
| | *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] |
| | *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Fragaria* L. | Bakterien |
| | *Candidatus *Phlomobacter* fragariae *Zreik, Bové Garnier [PHMBFR] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Podosphaera aphanis* (Wallroth) Braun Takamatsu [PODOAP] |
| | *Rhizoctonia fragariae* Hussain W.E.McKeen [RHIZFR] |
| | *Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold [VERTAA] |
| | *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Chaetosiphon fragaefolii* Cockerell [CHTSFR] |
| | *Phytonemus pallidus* Banks [TARSPA] |
| | Nematoden |
| | *Ditylenchus dipsaci* (Kuehn) Filipjev [DITYDI] |
| | *Meloidogyne hapla* Chitwood [MELGHA] |
| | *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | *Candidatus* Phytoplasma *asteris *Lee *et al*. [PHYPAS] |
| | *Candidatus* Phytoplasma *fragariae *Valiunas, Staniulis Davis [PHYPFG] |
| | *Candidatus* Phytoplasma *pruni *[PHYPPN] |
| | *Candidatus* Phytoplasma *solani *Quaglino *et al*. [PHYPSO] |
| | *Clover phyllody* phytoplasma [PHYP03] |
| | Strawberry multiplier disease phytoplasma [PHYP75] |
| *Juglans regia* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] |
| | *Xanthomonas arboricola* pv. *Juglandi* (Pierce) Vauterin *et al.* [XANTJU] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Armillariella mellea* (Vahl) Kummer [ARMIME] |
| | *Chondrostereum purpureum* Pouzar [STERPU] |
| | *Neonectria ditissima* (Tulasne C. Tulasne) Samuels Rossman [NECTGA] *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
| | Insekten und Milben |
| | *Epidiaspis leperii* Signoret [EPIDBE] |
| | *Pseudaulacaspis pentagona* Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
| | *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] |
| *Malus* Mill. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] |
| | *Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow *et al*. [ERWIAM] |
| | *Pseudomonas syringae* pv. *Syringae* van Hall [PSDMSY] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Armillariella mellea* (Vahl) Kummer [ARMIME] |
| | *Chondrostereum purpureum* Pouzar [STERPU] |
| | *Glomerella cingulata* (Stoneman) Spaulding von Schrenk [GLOMCI] |
| | *Neofabraea alba* Desmazières [PEZIAL] |
| | *Neofabraea malicorticis* Jackson [PEZIMA] *Neonectria ditissima* (Tulasne C. Tulasne) Samuels Rossman [NECTGA] *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] *Sclerophora pallida* Yao Spooner [SKLPPA] *Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold [VERTAA] *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Eriosoma lanigerum* Hausmann [ERISLA] *Psylla* spp. Geoffroy [1PSYLG] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne hapla* Chitwood [MELGHA] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Olea europaea* L. | Bakterien |
| | *Pseudomonas savastanoi *pv.* savastanoi* (Smith) Gardan *et al.* [PSDMSA] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Olive leaf yellowing-associated virus [OLYAV0] Olive vein yellowing-associated virus [OVYAV0] Olive yellow mottling and decline associated virus [OYMDAV] |
| *Pistacia vera* L. | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora cambivora* (Petri) Buisman [PHYTCM] *Phytophthora cryptogea* Pethybridge Lafferty [PHYTCR] *Rosellinia necatrix* Prillieux [ROSLNE] *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Nematoden |
| | *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Prunus domestica* L. und* Prunus dulcis* (Miller) Webb | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] *Pseudomonas syringae* pv. *morsprunorum *(Wormald) Young, Dye Wilkie [PSDMMP] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Pseudaulacaspis pentagona* Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
| | *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Prunus armeniaca* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] *Pseudomonas syringae* pv. *morsprunorum* (Wormald) Young, Dye Wilkie [PSDMMP] *Pseudomonas syringae* pv. *Syringae* van Hall [PSDMSY] *Pseudomonas viridiflava *(Burkholder) Dowson [PSDMVF] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
| | *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Pseudaulacaspis pentagona* Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
| | *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Prunus avium* L. und *Prunus cerasus* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] |
| | *Pseudomonas syringae* pv. *morsprunorum *(Wormald) Young, Dye Wilkie [PSDMMP] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
| | Insekten und Milben |
| | *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Prunus persica* (L.) Batsch und *Prunus salicina* Lindley | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] *Pseudomonas syringae* pv. *morsprunorum *(Wormald) Young, Dye Wilkie [PSDMMP] *Pseudomonas syringae* pv. *persicae *(Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie [PSDMPE] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J.Schröter [PHYTCC] *Verticillium dahliae *Kleb [VERTDA] |
| | Insekten und Milben |
| | *Pseudaulacaspis pentagona* Targioni-Tozzetti [PSEAPE] *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] |
| | Nematoden |
| | *Meloidogyne arenaria* Chitwood [MELGAR] *Meloidogyne incognita *(Kofold White) Chitwood [MELGIN] *Meloidogyne javanica* Chitwood [MELGJA] *Pratylenchus penetrans *(Cobb) Filipjev Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] *Pratylenchus vulnus *Allen Jensen [PRATVU] |
| *Ribes* L. | Pilze und Oomyzeten |
| | *Diaporthe strumella* (Fries) Fuckel [DIAPST] *Microsphaera grossulariae* (Wallroth) Léveillé [MCRSGR] *Podosphaera mors-uvae* (Schweinitz) Braun Takamatsu [SPHRMU] |
| | Insekten und Milben |
| | *Cecidophyopsis ribis* Westwood [ERPHRI] *Dasineura tetensi *Rübsaamen [DASYTE] *Pseudaulacaspis pentagona* Targioni-Tozzetti [PSEAPE] *Quadraspidiotus perniciosus* Comstock [QUADPE] *Tetranychus urticae* Koch [TETRUR] |
| | Nematoden |
| | *Aphelenchoides ritzemabosi *(Schwartz) Steiner Buhrer [APLORI] *Ditylenchus dipsaci* (Kuehn) Filipjev [DITYDI] |
| | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Aucuba mosaic agent und blackcurrant yellows agent in Kombination |
| *Rubus* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium* spp. Conn [1AGRBG] *Rhodococcus fascians* Tilford [CORBFA] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Peronospora rubi* Rabenhorst [PERORU] |
| | Insekten und Milben |
| | *Resseliella theobaldi* Barnes [THOMTE] |
| *Vaccinium* L. | Bakterien |
| | *Agrobacterium tumefaciens *(Smith Townsend) Conn [AGRBTU] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Diaporthe vaccinii* Shear [DIAPVA] *Exobasidium vaccinii* (Fuckel) Woronin [EXOBVA] *Godronia cassandrae* (anamorph Topospora myrtilli) Peck [GODRCA] *Pucciniastrum minimum* Sydow P. Sydow [THEKMI] |
| | |
Abschnitt II: Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und gegebenenfalls eine Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Buchstaben G und H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B, Anhang 5 Buchstabe D und Anhang 6 Abschnitt IV durchgeführt werden müssen
| Gattung oder Art | RNQPs |
| --- | --- |
| *Castanea sativa* Mill. | Pilze und Oomyceten |
| | *Phytophthora ramorum* (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld [PHYTRA] |
| *Citrus* L., *Fortunella* Swingle und *Poncirus *Raf. | Bakterien |
| | *Spiroplasma citri* Saglio *et al.* [SPIRCI] |
| | Pilze und Oomyzeten |
| | *Plenodomus tracheiphilus* (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley [DEUTTR] |
| | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | *Citrus cristacortis* agent [CSCC00] *Citrus* *exocortis* viroid [CEVD00] *Citrus impietratura* agent [CSI000] *Citrus* leaf blotch virus [CLBV00] *Citrus* *psorosis* virus [CPSV00] *Citrus* *tristeza* virus (EU-Isolate) [CTV000] *Citrus* variegation virus [CVV000] Hop stunt viroid [HSVD00] |
| *Corylus avellana* L. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Apple mosaic virus [APMV00] |
| *Cydonia oblonga* Mill. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] Pear bark necrosis agent [PRBN00] Pear bark split agent [PRBS00] Pear blister canker viroid [PBCVD0] Pear rough bark agent [PRRB00] Quince yellow blotch agent [ARW000] |
| *Fragaria* L. | Bakterien |
| | *Xanthomonas fragariae *Kennedy King [XANTFR] Pilze und Oomyzeten *Colletotrichum acutatum* Simmonds [COLLAC] *Phytophthora cactorum* (Lebert Cohn) J. Schröter [PHYTCC] *Phytophthora fragariae* C.J. Hickman [PHYTFR] Nematoden *Aphelenchoides besseyi* Christie [APLOBE] *Aphelenchoides blastophthorus* Franklin [APLOBL] *Aphelenchoides fragariae *(Ritzema Bos) Christie [APLOFR] *Aphelenchoides ritzemabosi *(Schwartz) Steiner Buhrer [APLORI] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen *Arabis* mosaic virus [ARMV00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry crinkle virus [SCRV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Strawberry mild yellow edge virus [SMYEV0] Strawberry mottle virus [SMOV00] Strawberry vein banding virus [SVBV00] Tomato black ring virus [TBRV00] |
| *Juglans regia* L. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
| | Cherry leaf roll virus [CLRV00] |
| *Malus* Mill. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple dimple fruit viroid [ADFVD0] Apple flat limb agent [AFL000] Apple mosaic virus [APMV00] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple scar skin viroid [ASSVD0] Apple star crack agent [APHW00] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider [PHYPMA] Fruit disorders: chat fruit [APCF00], green crinkle [APGC00], bumpy fruit of Ben Davis, rough skin [APRSK0], star crack, russet ring [APLP00], russet wart Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Olea europaea *L. | Pilze und Oomyzeten *Verticillium dahliae* Kleb [VERTDA] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen *Arabis* mosaic virus [ARMV00] Cherry leaf roll virus [CLRV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] |
| *Prunus dulcis* (Miller) Webb | Bakterien *Xanthomonas arboricola* pv. *pruni* (Smith) Vauterin *et al.* [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] *Candidatus* Phytoplasma *prunorum *Seemüller Schneider [PHYPPR] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] *Prunus* necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Prunus armeniaca* L. | Bakterien *Xanthomonas arboricola* pv. *pruni* (Smith) Vauterin *et al.* [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Apricot latent virus [ALV000] *Candidatus* Phytoplasma *prunorum *Seemüller Schneider [PHYPPR] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] *Prunus* necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Prunus avium* L. und *Prunus cerasus* L. | Bakterien *Xanthomonas arboricola* pv. *pruni *(Smith) Vauterin *et al.* [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] *Arabis* mosaic virus [ARMV00] *Candidatus* Phytoplasma *prunorum *Seemüller Schneider [PHYPPR] Cherry green ring mottle virus [CGRMV0] Cherry leaf roll virus [CLRV00] Cherry mottle leaf virus [CMLV00] Cherry necrotic rusty mottle virus [CRNRM0] Little cherry virus 1 und 2 [LCHV10], [LCHV20] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] *Prunus* necrotic ringspot virus [PNRSV0] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Tomato black ring virus [TBRV00] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Prunus domestica* L.,* Prunus salicina* Lindley und andere Arten von *Prunus *L., die als *Prunus *L.-Hybriden anfällig sind für Plum pox virus | Bakterien *Xanthomonas arboricola* pv. *pruni* (Smith) Vauterin *et al.* [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] *Candidatus* Phytoplasma *prunorum *Seemüller Schneider [PHYPPR] Myrobalan latent ringspot virus [MLRSV0] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] *Prunus* necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Prunus persica* (L.) Batsch | Bakterien *Xanthomonas arboricola* pv. *pruni* (Smith) Vauterin *et al.* [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Apricot latent virus [ALV000] *Candidatus* Phytoplasma *prunorum *Seemüller Schneider [PHYPPR] Peach latent mosaic viroid [PLMVD0] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] *Prunus* necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Pyrus* L. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] *Candidatus* Phytoplasma *pyri *Seemüller Schneider [PHYPPY] Pear bark necrosis agent [PRBN00] Pear bark split agent [PRBS00] Pear blister canker viroid [PBCVD0] Pear rough bark agent [PRRB00] Quince yellow blotch agent [ARW000] |
| *Ribes* L. | Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen *Arabis* mosaic virus [ARMV00] Blackcurrant reversion virus [BRAV00] Cucumber mosaic virus [CMV000] Gooseberry vein banding associated virus [GOVB00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] |
| *Rubus* L. | Pilze und Oomyzeten *Phytophthora* spp. de Bary [1PHYTG] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple mosaic virus [APMV00] *Arabis* mosaic virus [ARMV00] Black raspberry necrosis virus [BRNV00] *Candidatus* Phytoplasma *rubi* Malembic-Maher *et al*. [PHYPRU] Cucumber mosaic virus [CMV000] Raspberry bushy dwarf virus [RBDV00] Raspberry leaf mottle virus [RLMV00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Raspberry vein chlorosis virus [RVCV00] Raspberry yellow spot [RYS000] *Rubus* yellow net virus [RYNV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Tomato black ring virus [TBRV00] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| *Vaccinium* L. | Pilze und Oomyceten *Phytophthora ramorum* (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld [PHYTRA] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Blueberry mosaic associated ophiovirus [BLMAV0] Blueberry red ringspot virus [BRRV00] Blueberry scorch virus [BLSCV0] Blueberry shock virus [BLSHV0] Blueberry shoestring virus [BSSV00] *Candidatus* Phytoplasma *asteris *Lee *et al*. [PHYPAS] *Candidatus* Phytoplasma *pruni* [PHYPPN] *Candidatus* Phytoplasma *solani* Quaglino *et al.* [PHYPSO] Cranberry false blossom phytoplasma [PHYPFB] Tobacco ringspot virus [TRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
| | |
Abschnitt III: Liste der RNQPs, deren Vorhandensein im Boden in Anhang 2 Buchstabe I, Anhang 3 Buchstabe C sowie Anhang 4 Buchstabe C geregelt ist
| Gattung oder Art | RNQPs |
| --- | --- |
| *Fragaria* L. | Nematoden |
| | *Longidorus attenuatus* Hooper [LONGAT] *Longidorus elongatus* (de Man) Thorne Swanger [LONGEL] *Longidorus macrosoma* Hooper [LONGMA] *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Juglans regia* L. | Nematoden |
| | *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Olea europaea* L. | Nematoden |
| | *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Pistacia vera* L. | Nematoden |
| | *Xiphinema index* Thorne Allen [XIPHIN] |
| *Prunus avium* L. und *Prunus cerasus* L. | Nematoden |
| | *Longidorus attenuatus* Hooper [LONGAT] *Longidorus elongatus* (de Man) Thorne Swanger [LONGEL] *Longidorus macrosoma* Hooper [LONGMA] *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Prunus domestica* L., *Prunus persica* (L.) Batsch und *Prunus salicina* Lindley | Nematoden |
| | *Longidorus attenuatus* Hooper [LONGAT] *Longidorus elongatus* (de Man) Thorne Swanger [LONGEL] *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Ribes* L. | Nematoden |
| | *Longidorus elongatus* (de Man) Thorne Swanger [LONGEL] *Longidorus macrosoma* Hooper [LONGMA] *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| *Rubus *L. | Nematoden |
| | *Longidorus attenuatus* Hooper [LONGAT] *Longidorus elongatus* (de Man) Thorne Swanger [LONGEL] *Longidorus macrosoma* Hooper [LONGMA] *Xiphinema diversicaudatum* (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
| | |
Abschnitt IV: Anforderungen in Bezug auf Maßnahmen nach Gattung oder Art und Kategorie gemäß Anhang 2 Buchstabe H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B und Anhang 5 Buchstabe D
Das Vermehrungsmaterial muss den Anforderungen in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge und Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge genügen, die in den gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Durchführungsrechtsakten und den nach Artikel 30 Absatz 1 der genannten Verordnung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind.
Außerdem muss das Material je nach Gattung oder Art und Kategorie folgenden Anforderungen genügen:
1. *Castanea sativa* Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Vorstufenmaterial
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf
i) Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial festgestellt;
ii) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial festgestellt.
c) Basismaterial
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt;
ii) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt.
d) Zertifiziertes und CAC-Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material festgestellt, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material mit Symptomen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr werden entfernt, der verbleibende Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten wird wöchentlich kontrolliert, und mindestens innerhalb der letzten drei Wochen vor dem Versand werden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome festgestellt;
ii) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material festgestellt, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material auf der Vermehrungsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde, und
– für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:
– Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld durchgeführt, und
– nach dieser Dreimonatsfrist gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt, oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wird getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden, und
– für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Vermehrungsfläche gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt, oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
2. *Citrus* L., *Fortunella* Swingle und *Poncirus *Raf.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird jährlich im Hinblick auf das Vorhandensein von *Spiroplasma citri *Saglio *et al.* beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 3 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 3-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) und *Spiroplasma citri *Saglio *et al.* beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate),* Spiroplasma citri *Saglio* et al.* und* Plenodomus tracheiphilus *(Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate),* Spiroplasma citri *Saglio* et al.* und* Plenodomus tracheiphilus *(Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Im Fall von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jede dieser Mutterpflanzen alle 3 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Alle 3 Jahre wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial auf das Vorhandensein von *Spiroplasma citri *Saglio *et al.* beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) und *Spiroplasma citri *Saglio* et al.* beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 2-Jahres-Intervall untersucht werden. Wenn die Untersuchung auf *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für Basismaterial auf der Vermehrungsfläche beprobt und untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) und *Spiroplasma citri *Saglio* et al.* beprobt und untersucht.
c) Zertifiziertes Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate),* Spiroplasma citri *Saglio* et al. *und* Plenodomus tracheiphilus *(Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate),* Spiroplasma citri *Saglio* et al. *und* Plenodomus tracheiphilus *(Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 4 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) durchgeführt, sodass alle Mutterpflanzen in einem 8-Jahres-Intervall untersucht werden.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 3-Jahres-Intervall untersucht werden. Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird bei bestehendem Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten Schädlinge außer *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht.
Wenn die Untersuchung auf *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche beprobt und untersucht.
d) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley; oder
ii) an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig beprobt und im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) untersucht; oder
iii) an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, festgestellt, und ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
iv) bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Plenodomus tracheiphilus ( Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, oder Spiroplasma citri Saglio et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; und
– ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
e) CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Obstbäume der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, die aufgrund visueller Kontrolle, Beprobung und Untersuchung als frei von den in Abschnitt II aufgeführten RNQPs befunden wurde.
Wenn die identifizierte Materialquelle in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 8 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Wenn die identifizierte Materialquelle nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von *Citrus tristeza* virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley; oder
ii) an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
iii) an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
iv) bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp Verkley, festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; und
– ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
3. *Corylus avellana* L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
4. *Cydonia oblonga* Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden visuelle Kontrollen im Hinblick auf *Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow* et al. *durchgeführt. In Bezug auf alle RNQPs außer *Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow* et al. *werden visuelle Kontrollen einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
ii) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
ii) Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
5. *Ficus carica* L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
6. *Fragaria* L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Das Laub von *Fragaria* L. wird visuell auf das Vorhandensein von *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman kontrolliert.
Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt werden und die weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach einmal in jeder Vegetationsperiode im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von *Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) – Phytophthora fragariae C.J. Hickman
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an Blättern von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem das nicht befallene Vermehrungsmaterial und die nicht befallenen Pflanzen von Obstarten und Pflanzen geerntet worden waren;
– Xanthomonas fragariae Kennedy King
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy King; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy King an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) – Phytophthora fragariae C.J. Hickman
– eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten; oder
– die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Vermehrungsfläche wird protokolliert;
– Xanthomonas fragariae Kennedy King
– eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;
iii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
– 0,05 % bei:
*Aphelenchoides besseyi;*
– 0,1 % bei:
Strawberry multiplier disease phytoplasma;
– 0,2 % bei:
*Candidatus *Phytoplasma *asteris *Lee* et al.;*
*Candidatus* Phytoplasma *pruni;*
*Candidatus* Phytoplasma *solani *Quaglino* et al.;*
*Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold;
*Verticillium dahliae* Kleb;
– 0,5 % bei:
*Chaetosiphon fragaefolii* Cockerell;
*Ditylenchus dipsaci* (Kuehn) Filipjev;
*Meloidogyne hapla* Chitwood;
*Podosphaera aphanis *(Wallroth) Braun Takamatsu;
– 1 % bei Pratylenchus vulnus Allen Jensen; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet; und
– bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;
iv) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) – Phytophthora fragariae C.J. Hickman
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem nicht befallene Pflanzen geerntet worden waren;
– Xanthomonas fragariae Kennedy King
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy King; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) – Phytophthora fragariae C.J. Hickman
– eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten; oder
– die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Vermehrungsfläche wird protokolliert;
– Xanthomonas fragariae Kennedy King
– eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;
iii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
– 0,1 % bei:
*Phytonemus pallidus* Banks;
– 0,5 % bei:
*Aphelenchoides besseyi* Christie;
Strawberry multiplier disease phytoplasma;
– 1 % bei:
*Aphelenchoides fragariae* (Ritzema Bos) Christie;
*Candidatus Phlomobacter fragariae* Zreik, Bové Garnier;
*Candidatus *Phytoplasma* asteris* Lee *et al.*;
*Candidatus *Phytoplasma* fragariae* Valiunas, Staniulis Davis;
*Candidatus* Phytoplasma *pruni*;
*Candidatus* Phytoplasma *solani *Quaglino *et al*.;
*Chaetosiphon fragaefolii* Cockerell;
Clover phyllody phytoplasma;
*Ditylenchus dipsaci* (Kuehn) Filipjev;
*Meloidogyne hapla* Chitwood Chitwood;
*Podosphaera aphanis *(Wallroth) Braun Takamatsu;
*Pratylenchus vulnus* Allen Jensen;
*Rhizoctonia fragariae* Hussain W.E. McKeen;
– 2 % bei:
*Verticillium albo-atrum* Reinke Berthold;
*Verticillium* *dahliae *Kleb; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet; und
– bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;
iv) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren
Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von *Phytophthora fragariae *C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, *Phytophthora fragariae* C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) – Phytophthora fragariae C.J. Hickman
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem der nicht befallene Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten geerntet worden war;
– Xanthomonas fragariae Kennedy King
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy King; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy King an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 5 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii) Anforderungen im Hinblick auf Viren:
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
7. *Juglans regia* L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
8. *Malus *Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten in Bezug auf *Candidatus *Phytoplasma* mali *Seemüller Schneider,* Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow* et al.*und Tomato ringspot virus folgende Anforderungen:
i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
iii) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus* Phytoplasma *mali *Seemüller Schneider und außer Tomato ringspot virus, den virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Mutterpflanzen für Basismaterial werden alle 20 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. ; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und, soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufweisen, werden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
iii) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus* Phytoplasma *mali* Seemüller Schneider und außer Tomato ringspot virus, den virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Mutterpflanzen für zertifiziertes Material werden alle 20 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider befunden;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. , oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und, soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufweisen, werden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet;
iii) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider;
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller Schneider befunden.
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
iii) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von ToRSV an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und die Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
9. *Olea europaea* L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden („Saatgut-Mutterpflanzen“), wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden. Von anderen Mutterpflanzen, die nicht als Saatgut-Mutterpflanzen verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
10. *Pistacia vera* L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
11. *Prunus armeniaca* L., *Prunus avium* L., *Prunus cerasifera* Ehrh., *Prunus cerasus* L., *Prunus domestica* L., *Prunus dulcis* (Miller) Webb, *Prunus persica* (L.) Batsch und *Prunus salicina* Lindley
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider, Plum pox virus,* Xanthomonas arboricola *pv*. pruni *(Smith) Vauterin* et al.* und* Pseudomonas syringae *pv.* persicae *(Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie (*Prunus persica* (L.) Batsch und *Prunus salicina *Lindley) durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider, Plum pox virus,* Xanthomonas arboricola *pv*. pruni *(Smith) Vauterin* et al.* und* Pseudomonas syringae *pv.* persicae *(Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten für Vorstufenmaterial von *Prunus armeniaca *L.*, Prunus avium *L.*, Prunus cerasus *L., *Prunus domestica* L. und *Prunus dulcis *(Miller) Webb stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden.
Unterlagen für Vorstufenmaterial von *Prunus cerasifera *Ehrh*.* und *Prunus domestica* L. stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden. Unterlagen für Vorstufenmaterial von *Prunus cerasifera *Ehrh*. *und *Prunus domestica* L. stammen von Mutterpflanzen, die in den vorangegangenen fünf Vegetationsperioden untersucht und als frei von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider befunden wurden.
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf Prune dwarf virus und *Prunus* necrotic ringspot virus beprobt und untersucht. Bei *Prunus persica* wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und im Hinblick auf Peach latent mosaic viroid untersucht.
Jeder Baum, der gezielt zur Bestäubung gepflanzt wird, und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden im Hinblick auf Prune dwarf virus und *Prunus* necrotic ringspot virus beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider und Plum pox virus untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach in 10-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf die in Abschnitt II aufgeführten, für die Art relevanten RNQPs außer Prune dwarf virus, Plum pox virus und *Prunus* necrotic ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen. Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von *Xanthomonas arboricola *pv*. pruni *(Smith) Vauterin* et al*. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/925 der Kommission ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten in Bezug auf *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider, Plum pox virus,* Xanthomonas arboricola *pv.* pruni *(Smith) Vauterin* et al*.,* Pseudomonas syringae *pv.* persicae *(Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie und Tomato ringspot virus folgende Anforderungen:
i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Vermehrungsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, dem Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;
ii) Plum pox virus
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Vermehrungsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, vom Vorhandensein von Plum pox virus in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;
iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
iv) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
v) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al .; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al . an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Eine visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
(i) Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Von Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, *Prunus* necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider untersucht.
(ii) Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, soweit sie nicht für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 10-Jahres-Intervall untersucht werden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial von *Prunus domestica* L., die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von *Xanthomonas arboricola *pv.* pruni *(Smith) Vauterin* et al*. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 20 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider, Prune dwarf virus, *Prunus* necrotic ringspot virus, Plum pox virus und Tomato ringspot virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Blühende Mutterpflanzen
– Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.
– Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Peach latent mosaic viroid untersucht.
– Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.
Nichtblühende Mutterpflanzen
– Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen alle 3 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider beprobt und untersucht .
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
i) Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, *Prunus* necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider untersucht.
ii) Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre beprobt und auf Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material von *Prunus cerasifera *Ehrh*. *und *Prunus domestica* L., die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von *Xanthomonas arboricola *pv.* pruni *(Smith) Vauterin* et al.* bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 20 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider, Prune dwarf virus, *Prunus* necrotic ringspot virus, Plum pox virus und Tomato ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Blühende Mutterpflanzen
Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht. Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Peach latent mosaic viroid untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.
Nichtblühende Mutterpflanzen
Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Pflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider befunden;
ii) Plum pox virus
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;
iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
iv) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
v) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al .; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al . an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an höchstens 2% des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten drei Vegetationsperioden ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Plum pox virus befunden wurde.
Unterlagen für CAC-Material von *Prunus cerasifera *Ehrh. und *Prunus domestica* L. stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider und Plum pox virus befunden wurde.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von *Xanthomonas arboricola *pv.* pruni *(Smith) Vauterin* et al.* bestehen, wird ein repräsentativer Anteil von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die bei visueller Kontrolle keine Symptome von Plum pox virus aufweisen, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen von Obstarten im Hinblick auf diesen RNQP und bei in unmittelbarer Nähe vorhandenen Pflanzen mit Symptomen beprobt und untersucht.
Wenn bei visueller Kontrolle auf der Vermehrungsfläche Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material gefunden werden, die Symptome von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider aufweisen, wird ein repräsentativer Anteil des symptomfreien CAC-Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden wurden, beprobt und auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider untersucht.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* prunorum *Seemüller Schneider und Plum pox virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller Schneider befunden.
ii) Plum pox virus
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;
iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti Gardan) Young, Dye Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti . Gardan) Young, Dye Wilkie an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
iv) Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von ToRSV an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und diese Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet;
v) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al .; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al . an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die diese Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
12. *Pyrus* L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/92 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider und *Erwinia amylovora *(Burrill) Winslow* et al.*:
i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider befunden wurden; oder
– während der letzten drei Vegetationsperioden wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von zertifizierten Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der zertifizierten Mutterpflanzen wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer *Candidatus *Phytoplasma* pyri *Seemüller Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
13. *Ribes* L.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
VisuelleKontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von *Aphelenchoides ritzemabosi *(Schwartz) Steiner Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,05 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
d) Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von *Aphelenchoides ritzemabosi *(Schwartz) Steiner Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,5 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
14. *Rubus* L.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten RNQPs an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Wenn Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten auf dem Feld oder in Töpfen angezogen werden, werden zweimal jährlich visuelle Kontrollen durchgeführt.
Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,1 % bei:
*Agrobacterium* spp. Conn.; und
*Rhodococcus* *fascians *Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
iii) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II aufgeführten Viren an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren an höchstens 0,25 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
c) Zertifiziertes Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,5 % bei Resseliella theobaldi Barnes;
– 0,1 % bei:
*Agrobacterium *spp. Conn.; und
*Rhodococcus fascians *Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
iii) Anforderungen in Bezug auf alle Viren:
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II aufgeführten Viren an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren an höchstens 0,5 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
d) CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von* Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer *Arabis* mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitten I und II für Rubus L. aufgeführten RNQPs sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in den Abschnitten I und II für Rubus L. aufgeführten RNQPs an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; und
– im Fall von Symptomen von ToRSV wurden diese während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und diese Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; und
– bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten unverzüglich entfernt und vernichtet.
15. *Vaccinium *L.
a) Vorstufenmaterial
VisuelleKontrolle
VisuelleKontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn
– Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn festgestellt;
ii) Diaporthe vaccinii Shear
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
– während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
iii) Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,1 % bei Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck;
– 0,5 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
iv) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt.
v) Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
c) Zertifiziertes und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
– 0,5 % bei:
*Agrobacterium tumefaciens* (Smith Townsend) Conn;
*Godronia cassandrae* (Anamorph *Topospora myrtilli*) Peck;
– 1 % bei:
*Exobasidium vaccinii *(Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
ii) Diaporthe vaccinii Shear
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
iii) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material festgestellt; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde; und
– für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:
– Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld durchgeführt; und
– nach dieser Dreimonatsfrist gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden; und
– für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Vermehrungsfläche gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
iv) Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
e) CAC-Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
i) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material festgestellt; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde; und
– für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:
– Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld durchgeführt; und
– nach dieser Dreimonatsfrist gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden; und
– für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Vermehrungsfläche gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
ii) Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von TRSV und ToRSV an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und diese Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
Anhang 7
Liste der Schadorganismen, auf deren Vorhandensein gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 26 Absätze 1 und 4 eine visuelle Kontrolle und in besonderen Fällen eine Beprobung und Untersuchung durchgeführt werden muss
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Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Anhang 10
Maximal zulässige Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial gemäß Artikel 19 Absatz 1, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten
*Castanea sativa* Mill.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
*Citrus *L.*, Fortunella *Swingle und *Poncirus *Raf.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
*Corylus avellana* L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
*Cydonia oblonga *Mill.*, Malus *Mill. und *Pyrus *L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
*Ficus carica* L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
*Fragaria* L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 5 Generationen multipliziert werden.
*Juglans regia* L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
*Olea europaea* L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
*Prunus armeniaca* L., *Prunus domestica* L., *Prunus dulcis* (Mill.) D. A. Webb, *Prunus persica* (L.) Batsch und *Prunus salicina* Lindl.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
*Prunus avium* und *P. cerasus*
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
*Ribes *L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Mutterpflanzen dürfen maximal 6 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
*Rubus *L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden. Die Mutterpflanzen der einzelnen Generationen dürfen maximal 4 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
*Vaccinium *L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.