Änderungshistorie

Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)

85 Versionen · 1995-09-29

Änderungen vom 2004-08-01

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## 1. Titel: Leistungen
### 1. Kapitel: Ärztliche, chiropraktische und pharmazeutische
Leistungen <sup>4</sup>
1. Kapitel: Ärztliche, chiropraktische und pharmazeutische Leistungen <sup>4</sup>
#### 1. Abschnitt: Vergütungspflicht
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<sup>35</sup> a. Untersuchung des Gesundheitszu- – Gemäss dem von der Schweizeristandes und der normalen kindlichen schen Gesellschaft für Pädiatrie her- Entwicklung bei Kindern im Vorausgegebenen Leitfaden «Vorsorgeschulalter untersuchungen» (2. Auflage, Bern, 1993). Total acht Untersuchungen. Bei Neugeborenen. b. Screening auf Phenylketonurie, Galaktosämie, Biotinidasemangel, Adrenogenitales Syndrom, Hypothyreose
<sup>36</sup> c. Gynäkologische Vorsorgeuntersu- Die ersten beiden Untersuchungen inchung inklusive Krebsabstrich klusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen.
<sup>36</sup> c. Gynäkologische Vorsorgeunter- Die ersten beiden Untersuchungen insuchung inklusive Krebsabstrich klusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen.
- d. HIV-Test Bei Neugeborenen HIV-positiver Mütter und bei Personen, die einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, verbunden mit einem Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss.
1995-09-29
KLV
Originalfassung Text zu diesem Datum