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Vertrag vom 11. April 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein (mit Vereinb.)

5 Versionen · 2000-04-11

Änderungen vom 2016-01-01

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# Vertrag vom 11. April 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein (mit Vereinb.)
(Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein, eingedenk dessen, dass die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit offenen Grenzen bilden, vom gemeinsamen Willen getragen, in Bezug auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eine einheitliche Regelung, Auslegung und Durchsetzung zu gewährleisten, haben beschlossen, diesen Vertrag abzuschliessen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: (es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die nach Bekanntgabe ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Folgendes vereinbart haben:
(Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein, eingedenk dessen, dass die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit offenen Grenzen bilden, vom gemeinsamen Willen getragen, in Bezug auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eine einheitliche Regelung, Auslegung und Durchsetzung zu gewährleisten, haben beschlossen, diesen Vertrag abzuschliessen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: (es folgen die Namen der Bevollmächtigten) die nach Bekanntgabe ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Folgendes vereinbart haben:
##### **Art. 1**
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###### Fussnoten
[^1]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 11. Dezember 2000 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 18. Dezember 2000 In Kraft getreten am 1. Januar 2001 Bereinigt durch Notenaustausch vom 28. September 2006. Rückwirkend in Kraft getreten am 1. Januar 2006. AS 2001 826; BBl 2000 3727
[^1]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 11. Dezember 2000 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 18. Dezember 2000 In Kraft getreten am 1. Januar 2001 Bereinigt durch Notenaustausch vom 28. September 2006 Rückwirkend in Kraft getreten am 1. Januar 2006 AS 2001 826; BBl 2000 3727
[^1]: AS 2001 825 Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein
[^1]: AS 2001 825
[^2]: SR 0.741.751.4
2000-04-11
Originalfassung Text zu diesem Datum