Änderungshistorie
Organisationsverordnung vom 28. Juni 2000 für das Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI)
16 Versionen
· 2000-06-28
2019-01-01
2017-05-01
2014-01-01
2013-01-15
2013-01-01
Änderungen vom 2013-01-01
@@ -16,7 +16,7 @@
- a. das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz fördern und dafür sorgen, dass sie vor Gefahren für ihre Gesundheit und vor sozialen Risiken geschützt sind;
- b. eine hohe Qualität von Forschung und Lehre in der Schweiz fördern und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) deren Wettbewerbsfähigkeit stärken;
<sup>3</sup> b. …
- c. Daten und Informationen zum besseren Verständnis der Gesellschaft bereitstellen;
@@ -26,7 +26,9 @@
- f. Diskriminierungen bekämpfen und die Chancengleichheit fördern;
- g. das Wohl der Kinder, der Jugendlichen und der Familien fördern.
- g. das Wohl der Kinder, der Jugendlichen und der Familien fördern;
<sup>4</sup> die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere gewährleisten. h.
##### **Art. 2** Grundsätze der Departementstätigkeit
@@ -44,7 +46,7 @@
#### 1. Abschnitt: Das Generalsekretariat
<sup>3</sup> Art. <sup>3</sup> Funktionen
<sup>5</sup> Art. 3 Funktionen
<sup>1</sup> Das Generalsekretariat übt die Funktionen nach Artikel 42 RVOG aus und nimmt auf Departementsstufe folgende Kernfunktionen wahr:
@@ -64,11 +66,11 @@
- b. Es instruiert Beschwerden gegen Verfügungen von Ämtern des Departements.
<sup>4</sup> c. Es führt die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.
<sup>5</sup> Art. 3 a Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erfüllt die Aufgaben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember
<sup>6</sup> <sup>7</sup> 2002 und der Behindertengleichstellungsverordnung vom 19. November 2003 .
<sup>6</sup> c. Es führt die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.
<sup>7</sup> Art. 3 a Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erfüllt die Aufgaben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember
<sup>8</sup> <sup>9</sup> 2002 und der Behindertengleichstellungsverordnung vom 19. November 2003 .
#### 2. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen für die Ämter
@@ -106,7 +108,7 @@
- a. Es prüft Gesuche um Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz vom
<sup>8</sup> und überwacht die Durchführung der Förderungspro- 24. März 1995 gramme.
<sup>10</sup> 24. März 1995 und überwacht die Durchführung der Förderungsprogramme.
- b. Es pflegt den Informationsaustausch mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen.
@@ -130,13 +132,13 @@
- c. Es ist vorbereitend und mitwirkend tätig bei der Erarbeitung der Erlasse im Kulturbereich und beaufsichtigt und koordiniert ihren Vollzug.
<sup>9</sup> Es regelt den Kulturgütertransfer und führt die Fachstelle. d.
<sup>11</sup> d. Es regelt den Kulturgütertransfer und führt die Fachstelle.
- e. Es betreibt und fördert Institutionen, welche der Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von Kulturgut dienen.
<sup>4</sup> Darüber hinaus erfüllt das BAK folgende besonderen Aufgaben:
<sup>10</sup> a. …
<sup>12</sup> a. …
- b. Es fördert die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und -schweizer.
@@ -192,7 +194,7 @@
<sup>1</sup> Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die Fachbehörde für die menschliche Gesundheit, für die nationale Gesundheitspolitik, für die Mitarbeit der Schweiz in der internationalen Gesundheitspolitik, für die soziale Sicherheit in den Bereichen Krankheit und Unfall sowie für die ihm übertragenen Bereiche des Konsumenten-
<sup>11</sup> schutzes.
<sup>13</sup> schutzes.
<sup>2</sup> Das BAG verfolgt insbesondere folgende Ziele:
@@ -200,30 +202,30 @@
- b. neue Bedrohungen für die Gesundheit früh erkennen und zur wirksamen Bewältigung von Krisen jederzeit bereit sein;
- c. die Bevölkerung und die im Gesundheitsbereich tätigen Kreise mit den nötigen Informationen über Fragen der Gesundheit und der gesundheitlichen Entwicklung versorgen;
- d. die Konsumentinnen und Konsumenten in seinem Tätigkeitsbereich vor Täuschung schützen;
###### Fussnoten
[^1]: SR 172.010
[^2]: SR 172.010.1
[^3]: Eingefügt durch Anhang 2 Ziff. 2 der Behindertengleichstellungsverordnung vom 19. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4501).
[^4]: Fassung gemäss Art. 13 Abs. 2 der V vom 14. Okt. 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5327).
[^3]: Aufgehoben durch Ziff. I 4 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), mit Wirkung seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
[^4]: Eingefügt durch Ziff. I 4 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
[^5]: Eingefügt durch Anhang 2 Ziff. 2 der Behindertengleichstellungsverordnung vom 19. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4501).
[^6]: SR 151.3
[^7]: SR 151.31
[^8]: SR 151.1
[^9]: Fassung gemäss Art. 28 der Kulturgütertransferverordnung vom 13. April 2005, in Kraft seit 1. Juni 2005 (AS 2005 1883).
[^10]: Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 10. Dez. 2004 (AS 2004 5255).
[^11]: Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Dez. 2003 (AS 2003 5009).
[^6]: Fassung gemäss Art. 13 Abs. 2 der V vom 14. Okt. 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5327).
[^7]: Eingefügt durch Anhang 2 Ziff. 2 der Behindertengleichstellungsverordnung vom 19. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4501).
[^8]: SR 151.3
[^9]: SR 151.31
[^10]: SR 151.1
[^11]: Fassung gemäss Art. 28 der Kulturgütertransferverordnung vom 13. April 2005, in Kraft seit 1. Juni 2005 (AS 2005 1883).
[^12]: Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 10. Dez. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 5255).
[^13]: Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Dez. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 5009).
2011-08-01
2010-08-01
2010-01-01
2005-07-01
2005-06-01
2005-01-01
2004-01-01
2003-07-01
2002-01-01
2000-08-01
2000-06-28
OV-EDI
Originalfassung
Text zu diesem Datum