Änderungshistorie
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. März 2008
6 Versionen
· 2008-05-05
2026-01-01
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13 — arts. 67, 70, 26, 27
2023-06-01
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13 — arts. 51, 55, 61 y 3 más
2018-08-11
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13 — arts. 26, 41, 55, 65
Änderungen vom 2018-08-11
@@ -338,7 +338,7 @@
2) Die Qualifikationsverfahren für die nicht formalisierten Bildungen orientieren sich an den entsprechenden Bildungsverordnungen.
3) Die Bildungsverordnungen werden in vereinfachter Form im Sinne von Art. 11 des Kundmachungsgesetzes im Landesgesetzblatt kundgemacht.
3) Aufgehoben[^1]
##### Art. 27
@@ -562,7 +562,7 @@
2) Die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt können der Regierung Vorschläge zur Regelung der Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel unterbreiten. Sie berücksichtigen hierbei die anschliessenden Bildungsgänge.
3) Die Regierung erlässt entsprechend den in Abs. 2 an sie gelangten Vorschlägen Verordnungen, die in vereinfachter Form im Sinne von Art. 11 des Kundmachungsgesetzes im Landesgesetzblatt kundgemacht werden.
3) Die Regierung erlässt entsprechend den in Abs. 2 an sie gelangten Vorschlägen Verordnungen.[^2]
##### Art. 42
@@ -718,7 +718,7 @@
1) Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung führt Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen durch.
2) Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt folgende in Liechtenstein wohnhafte Personen bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn:[^1]
2) Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt folgende in Liechtenstein wohnhafte Personen bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn:[^3]
- a) Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr;
@@ -944,7 +944,7 @@
5) Die Mitglieder des Berufsbildungsbeirates sind verpflichtet, über Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen und deren Geheimhaltung im Interesse der Beteiligten oder des Staates gelegen ist, Stillschweigen zu bewahren.
6) Die nichtamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsbeirates erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung. Die Entschädigung richtet sich nach dem Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter.[^2]
6) Die nichtamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsbeirates erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung. Die Entschädigung richtet sich nach dem Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter.[^4]
##### Art. 66
@@ -1086,12 +1086,16 @@
...
Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens[^3] dieses Gesetzes bereits laufende Berufs-, Studien- oder Laufbahnberatungen findet das bisherige Recht Anwendung.
Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens[^5] dieses Gesetzes bereits laufende Berufs-, Studien- oder Laufbahnberatungen findet das bisherige Recht Anwendung.
...
[^1]: Art. 55 Abs. 2 abgeändert durch [LGBl. 2015 Nr. 12](https://www.gesetze.li/chrono/2015012000).
[^2]: Art. 65 Abs. 6 abgeändert durch [LGBl. 2014 Nr. 347](https://www.gesetze.li/chrono/2014347000).
[^3]: Inkrafttreten: 1. Februar 2015.
[^1]: Art. 26 Abs. 3 aufgehoben durch [LGBl. 2018 Nr. 160](https://www.gesetze.li/chrono/2018160000).
[^2]: Art. 41 Abs. 3 abgeändert durch [LGBl. 2018 Nr. 160](https://www.gesetze.li/chrono/2018160000).
[^3]: Art. 55 Abs. 2 abgeändert durch [LGBl. 2015 Nr. 12](https://www.gesetze.li/chrono/2015012000).
[^4]: Art. 65 Abs. 6 abgeändert durch [LGBl. 2014 Nr. 347](https://www.gesetze.li/chrono/2014347000).
[^5]: Inkrafttreten: 1. Februar 2015.
2015-02-01
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13 — arts. 55, 65, 22 y 3 más
2015-01-01
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13 — art. 65
2008-08-01
Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13
Originalfassung
Text zu diesem Datum