Änderungshistorie

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)

11 Versionen · 2006-12-31 — 2021-12-31
2021-12-31
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 6
2021-03-08
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 8
2020-12-30
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 7
2020-07-21
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 8
2018-07-31
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 8
2016-12-16
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 8
2015-10-07
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 6
2014-12-11
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 3
2010-03-18
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — arts. 2, 2, 2 y 3 más
2006-12-31
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung — art. 7
2006-12-31
Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung
Originalfassung Text zu diesem Datum

Änderungen vom 2020-12-30

@@ -77,6 +77,14 @@
Ist auf Meldungen zu einem nach dem 31. Dezember 2007 endenden Geschäftsjahr anzuwenden (vgl. § 8).
§ 7. (1) Sofern in den Anlagen nicht anders angegeben, sind Beträge in Tausend Euro und Prozentsätze auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden, von fünf bis neun aufzurunden.
(2) Fremdwährungspositionen sind unter Zugrundelegung des EuroReferenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Meldestichtag in Euro umzurechnen. Ist für eine Währung kein EuroReferenzkurs der EZB verfügbar, so sind die Devisenmittelkurse zum Meldestichtag heranzuziehen.
Abkürzung
JKAB-V
§ 7. (1) Sofern in den Anlagen nicht anders angegeben, sind Beträge in Eurocent und Prozentsätze auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden, von fünf bis neun aufzurunden.
(2) Fremdwährungspositionen sind unter Zugrundelegung des EuroReferenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Meldestichtag in Euro umzurechnen. Ist für eine Währung kein EuroReferenzkurs der EZB verfügbar, so sind die Devisenmittelkurse zum Meldestichtag heranzuziehen.