Änderungshistorie

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

53 Versionen · 1995-06-27

Änderungen vom 2005-07-01

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# Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
<sup>1</sup> über den gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG),
<sup>1</sup> gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG),
<sup>2</sup> auf Artikel 96 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Gesetz/KVG) und
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<sup>6</sup> a. Ausländer und Ausländerinnen mit einer Aufenthaltsbewilligung nach Arti-
<sup>7</sup> kel 5 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), die mindestens drei Monate gültig ist;
<sup>7</sup> über Aufenthalt und Niederkel 5 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 lassung der Ausländer (ANAG), die mindestens drei Monate gültig ist;
- b. unselbständig erwerbstätige Ausländer und Ausländerinnen, deren Aufenthaltsbewilligung weniger als drei Monate gültig ist, sofern sie für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen;
<sup>8</sup> c. Personen, die ein Asylgesuch in der Schweiz nach Artikel 18 des Asylgeset-
<sup>8</sup> Personen, die ein Asylgesuch in der Schweiz nach Artikel 18 des Asylgesetc.
<sup>9</sup> zes vom 26. Juni 1998 (Asylgesetz) gestellt haben, und Personen, welchen nach Artikel 66 des Asylgesetzes vorübergehender Schutz gewährt wurde, sowie Personen, für welche die vorläufige Aufnahme nach Artikel 14 a ANAG verfügt worden ist;
<sup>9</sup> (Asylgesetz) gestellt haben, und Personen, welchen zes vom 26. Juni 1998 nach Artikel 66 des Asylgesetzes vorübergehender Schutz gewährt wurde, sowie Personen, für welche die vorläufige Aufnahme nach Artikel 14 a ANAG verfügt worden ist;
<sup>10</sup> d. Personen, welche in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen und nach dem in Artikel 95 a Buchstabe a des Gesetzes genannten
1995-06-27
KVV
Originalfassung Text zu diesem Datum