Änderungshistorie

Verordnung vom 11. November 2015 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

16 Versionen · 2015-11-11

Änderungen vom 2018-04-24

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- b. Dienstleistungen jeder Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, der Gewährung von Finanzmitteln sowie Investitionen, Beteiligungen und Joint Ventures, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Instandhaltung, der Herstellung oder der Verwendung von Gütern, Technologie und Software nach Anhang 2;
- c. die Beschaffung, die Einfuhr, die Durchfuhr, die Beförderung und die Vermittlung von Nukleargütern, doppelt verwendbaren Gütern, Technologie und Software nach Anhang 2 aus dem Iran.
###### Fussnoten
[^1]: SR 946.231
2015-11-11
Originalfassung Text zu diesem Datum