Änderungshistorie
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24. Oktober 2007
11 Versionen
· 2007-12-21
2026-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 1, 2, 7 y 24 más
2020-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 7, 9, 10 y 13 más
2019-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 10, 23, 30 y 2 más
2017-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — art. 34
2016-01-29
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 10, 16, 23 y 3 más
Änderungen vom 2016-01-29
@@ -102,7 +102,7 @@
##### 2. Ausbildung der Richteramtsanwärter
##### Art. 10 [^3]
##### Art. 10[^3]
**Dauer und Ablauf des Vorbereitungsdienstes**
@@ -204,6 +204,8 @@
3) Hat ein nebenamtlicher Richter an einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder an einer Schlussverhandlung teilgenommen, in der auch Beweise aufgenommen worden sind, so verlängert sich seine Amtsdauer für dieses Verfahren bis zu dessen Erledigung in dieser Instanz.[^7]
4) Abs. 2 Satz 4 und 5 findet keine Anwendung auf Gerichtssenate, die in der Besetzung mit nur einem nebenamtlichen Richter entscheiden.[^8]
##### Art. 17
**Ernennungsdekret**
@@ -268,11 +270,11 @@
Den Richtern ist verboten, Geschenke oder andere Vorteile, die ihnen oder ihren Angehörigen mit Rücksicht auf ihre Amtsführung mittelbar oder unmittelbar angeboten werden, anzunehmen. Ebenso ist ihnen verboten, sich in Beziehung auf ihre Amtsführung Geschenke oder andere Vorteile zu verschaffen oder versprechen zu lassen.
##### Art. 23
##### Art. 23[^9]
**Anwesenheit im Amt**
Die vollamtlichen Richter haben ihre Anwesenheit im Amt so einzurichten, dass sie ihren Amtspflichten ordnungsgemäss nachkommen können.
Die vollamtlichen Richter haben ihre Anwesenheit im Amt so einzurichten, dass sie ihren Amtspflichten ordnungsgemäss nachkommen können. Das Nähere ist vom zuständigen Gerichtspräsidenten durch Dienstanweisung zu regeln.
##### Art. 24
@@ -324,7 +326,7 @@
- d) 30 Arbeitstage von dem Jahr, in dem das 60. Altersjahr erfüllt wird.
2) Die Ferien werden vom zuständigen Gerichtspräsidenten unter Berücksichtigung der Wünsche der vollamtlichen Richter derart angesetzt, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
2) Die Ferien werden vom zuständigen Gerichtspräsidenten unter Berücksichtigung der Wünsche der vollamtlichen Richter derart angesetzt, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere ist vom zuständigen Gerichtspräsidenten durch Dienstanweisung zu regeln.[^10]
##### Art. 29
@@ -350,7 +352,7 @@
1) Vollamtliche Richter können mit ihrem Einverständnis:
- a) von der Regierung mit Zustimmung des zuständigen Gerichtspräsidenten zur Besorgung von Verwaltungsaufgaben einer Amtsstelle der Landesverwaltung zugeteilt werden; [^8]
- a) von der Regierung mit Zustimmung des zuständigen Gerichtspräsidenten zur Besorgung von Verwaltungsaufgaben einer Amtsstelle der Landesverwaltung zugeteilt werden; [^11]
- b) von dem zuständigen Gerichtspräsidenten zur Erledigung von Justizverwaltungsaufgaben eingesetzt werden.
@@ -394,7 +396,7 @@
Der Austritt aus dem Dienstverhältnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich erklärt werden.
##### Art. 34 [^9]
##### Art. 34[^12]
**Altersgrenze**
@@ -834,6 +836,12 @@
[^7]: Art. 16 Abs. 3 eingefügt durch [LGBl. 2012 Nr. 355](https://www.gesetze.li/chrono/2012355000). Diese Bestimmung findet erstmals Anwendung auf die Ernennung nebenamtlicher Richter, deren Amtsdauer am 1. Januar 2015 beginnt.
[^8]: Art. 31 Abs. a Bst. a abgeändert durch [LGBl. 2012 Nr. 348](https://www.gesetze.li/chrono/2012348000).
[^9]: Art. 34 abgeändert durch [LGBl. 2013 Nr. 331](https://www.gesetze.li/chrono/2013331000).
[^8]: Art. 16 Abs. 4 eingefügt durch [LGBl. 2016 Nr. 22](https://www.gesetze.li/chrono/2016022000). Diese Bestimmung findet erstmals Anwendung auf die Ernennung nebenamtlicher Richter, deren Amtsdauer am 1. Januar 2015 beginnt.
[^9]: Art. 23 abgeändert durch [LGBl. 2016 Nr. 22](https://www.gesetze.li/chrono/2016022000).
[^10]: Art. 28 Abs. 2 abgeändert durch [LGBl. 2016 Nr. 22](https://www.gesetze.li/chrono/2016022000).
[^11]: Art. 31 Abs. a Bst. a abgeändert durch [LGBl. 2012 Nr. 348](https://www.gesetze.li/chrono/2012348000).
[^12]: Art. 34 abgeändert durch [LGBl. 2013 Nr. 331](https://www.gesetze.li/chrono/2013331000).
2014-07-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 10, 34
2014-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 7, 10, 14 y 2 más
2013-02-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 10, 31
2013-01-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — art. 16
2011-02-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24 — arts. 7, 10, 14
2008-07-01
Richterdienstgesetz (RDG) vom 24
Originalfassung
Text zu diesem Datum