Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2017-09-01
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 1352
Änderungshistorie JSON API
b)

die geplanten Aktivitäten für das Folgejahr

jeweils unter Angabe der Einnahmen und Ausgaben.

§ 7

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Tarifvertrag ist Kassel.

§ 8

Zeitlicher Geltungsbereich/Übergangsvorschriften

Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Er ist mit einer Frist von einem Jahr im fünfjährigen Rhythmus jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2007, 2012 usw. kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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