Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
die geplanten Aktivitäten für das Folgejahr
jeweils unter Angabe der Einnahmen und Ausgaben.
§ 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Tarifvertrag ist Kassel.
§ 8
Zeitlicher Geltungsbereich/Übergangsvorschriften
Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Er ist mit einer Frist von einem Jahr im fünfjährigen Rhythmus jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2007, 2012 usw. kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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