Änderungshistorie

Organisationsverordnung vom 20. April 2011 für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (OV-EDA)

7 Versionen · 2011-04-20

Änderungen vom 2015-01-01

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- b. Es bearbeitet völkerrechtliche Fragen und wirkt bei der Ausarbeitung der internationalen Verträge mit.
- c. Es ist zuständig für die humanitäre Hilfe des Bundes und gestaltet in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Entwicklungspolitik des Bundes.
- c. Es ist zuständig für die humanitäre Hilfe des Bundes und gestaltet in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bil-
<sup>3</sup> die Entwicklungspolitik des Bundes. dung und Forschung
- d. Es bearbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen Fragen der internationalen Sicherheitspolitik der Schweiz.
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- c. hat in Vertretung der Vorsteherin oder des Vorstehers des EDA umfassende Weisungsbefugnisse gegenüber den Direktorinnen und Direktoren;
<sup>3</sup> ist zuständig für die Beziehungen zur Europäischen Union und nimmt depard. tementsintern die dazugehörigen Aufsichtsaufgaben und für die Bundesverwaltung die entsprechenden Koordinationsaufgaben wahr.
<sup>4</sup> ist zuständig für die Beziehungen zur Europäischen Union und nimmt depard. tementsintern die dazugehörigen Aufsichtsaufgaben und für die Bundesverwaltung die entsprechenden Koordinationsaufgaben wahr.
<sup>3</sup> Das Staatssekretariat:
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<sup>1</sup> Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) verfolgt die Ziele,
<sup>4</sup> die im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungs-
<sup>5</sup> zusammenarbeit und humanitäre Hilfe und im Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas festgelegt sind.
<sup>5</sup> die im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungs-
<sup>6</sup> zusammenarbeit und humanitäre Hilfe und im Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas festgelegt sind.
<sup>2</sup> Zur Verfolgung dieser Ziele erarbeitet sie zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem EFD die Gesamtkonzeption des schweizerischen Beitrages an die internationale Entwicklungszusammenarbeit.
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<sup>4</sup> Sie führt das Kompetenzzentrum Verträge und Beschaffungen für das gesamte EDA.
<sup>6</sup> Art. 9 a Direktion für europäische Angelegenheiten
<sup>7</sup> Art. 9 a Direktion für europäische Angelegenheiten
<sup>1</sup> Die Direktion für europäische Angelegenheiten ist das ständige Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der europäischen Integration.
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[^2]: SR 172.010.1
[^3]: Eingefügt durch Ziff. I 3 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
[^4]: SR 974.0
[^5]: SR 974.1
[^6]: Eingefügt durch Ziff. I 3 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
[^3]: Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan. 2013 ange- passt.
[^4]: Eingefügt durch Ziff. I 3 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
[^5]: SR 974.0
[^6]: SR 974.1
[^7]: Eingefügt durch Ziff. I 3 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
2011-04-20
OV-EDA
Originalfassung Text zu diesem Datum