3403 Gesetze
3403 Gesetze
- Statutarische Resolution (93) 26 des Ministerkomitees des Europarates vom 14. Mai 1993 über den Beobachterstatus
- Statutarische Resolution (93) 28 des Ministerkomitees des Europarates vom 14. Mai 1993 über die Teil- und die erweiterte Verträge
- Note der Seychellen vom 20. April 1993 über die Anwendbarkeit des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 zwischen der Schweiz und den Seychellen
- Abkommen vom 16. April 1993 über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Usbekistan
- Abkommen vom 16. April 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Usbekistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Abkommen vom 19. März 1993 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zur Festlegung der rechtlichen Stellung des Komitees in der Schweiz
- Briefwechsel vom 24. Februar/11. März 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die französischen Überseegebiete Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis-et-Futuna sowie auf die Gebietskörperschaften Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon
- Briefwechsel vom 24. Februar/11. März 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 auf die französischen Überseegebiete Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis-et-Futuna sowie auf die Gebietskörperschaften Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon
- Note der Kooperativen Republik Guyana vom 2. März 1993 über die Anwendbarkeit auf Guyana des Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 zwischen der Schweiz und Grossbritannien
- Rahmenabkommen vom 24. Februar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Behörden
- Notenaustausch vom 8./9. Februar 1993 zwischen der Schweiz und Kroatien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses
- Notenaustausch vom 19. Oktober 1992/26. Januar 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel-Mülhausen
- Abkommen vom 21. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.)
- Vergleichs- und Schiedsvertrag vom 20. Januar 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen
- CWÜ
- Verwaltungsvereinbarung vom 23. Dezember 1992 über die Anwendung des im Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Schienen- und Strassengüterverkehr vorgesehenen Überlaufsystems
- Abkommen vom 23. Dezember 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 (mit Anlage)
- Zusatzabkommen vom 22. Dezember 1992 zum Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung
- Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 (mit Anlage)
- Fakultatives Protokoll vom 22. Dezember 1992 über die obligatorische Beilegung von Streitfällen, die die Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion, die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion und die Vollzugsordnungen betreffen
- Abkommen vom 22. Dezember 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Abkommen vom 21. Dezember 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Schieds- und Vergleichsvertrag vom 17. Dezember 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Ungarn
- Übereinkommen vom 15. Dezember 1992 über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (mit Finanzprotokoll)
- Abkommen vom 4. Dezember 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über den Luftlinienverkehr (mit Anhang)
- Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (mit Beilage, R und Anhängen)
- Protokoll von 1992 vom 27. November 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (mit Anlage)
- Internationales Übereinkommen von 1992 vom 27. November 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fondsübereinkommen von 1992)
- Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, vom 25. November 1992
- Abkommen vom 20. November 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung von Brunei Darussalam über den Luftlinienverkehr (mit Anhang)
- Europäische Charta vom 5. November 1992 der Regional- oder Minderheitensprachen
- Europäisches Übereinkommen vom 2. Oktober 1992 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (mit Anhängen)
- Abkommen vom 22. September 1992 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Albanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Übereinkommen vom 22. September 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (mit Anlagen und Anhängen)
- Abkommen vom 17. September 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel (mit Verständigungsprotokoll, Erkl. und Anhängen)
- Vereinbarung in Form eines Briefwechsels vom 17. September 1992 zwischen der Schweiz und Israel über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (mit Anhängen)
- Notenaustausch vom 9./14. September 1992 über die Anwendung des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrages vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und Bahamas
- Notenaustausch vom 3./5. August 1992 zwischen der Schweiz und Slowenien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht
- Abkommen vom 3. Juli 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- Übereinkommen Nr. 173 vom 25. Juni 1992 über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers
- Briefwechsel vom 15./21. Juni 1992 zwischen der Schweiz und Algerien zur Ergänzung des Abkommens vom 5. Januar/28. Mai 1991 über die gegenseitige Visumbefreiung bestimmter Angehöriger des andern Staates
- Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (mit Anhängen)
- Abkommen vom 4. Juni 1992 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Société internationale de télécommunications aéronautiques (SITA) zur Regelung der rechtlichen Stellung der SITA in der Schweiz
- Rahmenübereinkommen vom 9. Mai 1992 der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (mit Anlagen)
- Internationales Zucker-Übereinkommen von 1992 vom 20. März 1992 (mit Anhang)
- Vereinbarung vom 19. März 1992 zwischen dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich zur Durchführung des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze
- Übereinkommen vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (mit Anhängen)
- Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (mit Anhängen)
- Briefwechsel vom 12. März 1992 zwischen der Schweiz und Griechenland über die administrative Stellung der Staatsangehörigen aus einem der beiden Länder im andern nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren