12366 Gesetze
12366 Gesetze
- Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 46
- Bundesstraßenverbindung - Übertragung Wiener Bundesstraßen AG
- Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr
- Bundesstraßenteilstrecke - Übertragung Tauernautobahn AG
- Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Gemeinde Allhaming
- Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Markt- und Meinungsforschung
- Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Exportkaufmann/Akademisch geprüfte Exportkauffrau“
- Ausländerbeschäftigungsverordnung
- Dental-Amalgam
- Ärztliche Untersuchung von Ausländern hinsichtlich der Infektionsfreiheit
- Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Versicherungskaufmann/Akademisch geprüfte Versicherungskauffrau“
- Vergütung an Träger d. Krankenversicherung (Landarbeiterkammerumlage)
- Kapitalanlage-Verordnung 1990
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen
- Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 146 Ennstal Straße im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Abfaltersbach und Anras
- Übertragung von Buchhaltungsaufgaben des österreichischen Bundestheaterverbandes für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Bundestheaterpensionsgesetz
- Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Land- und forstwirtsch. Akademien
- Verbot von Halonen
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Wolfsberg/Nord und der B 70 b Packer Straße Abzweigung Wolfsberg/Nord im Bereich der Stadtgemeinde Wolfsberg
- Verbot best. Stoffe in Unterwasser-Anstrichmitteln (Antifoulings)
- Arzneibuchverordnung
- Privatschule – „Internationale Schule des Islamischen Zentrums“
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen
- Verbindlicherklärung von ÖNORMEN betreffend Kraftstoffe
- Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
- Kosmetikverordnung
- Standesregeln für Bestatter
- Studienförderung für Studierende an Konservatorien
- Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoff
- Lehrverpflichtung der Lehrer an forstlichen Ausbildungsstätten des Bundes und der Bundesanstalt für Milchwirtschaft
- Schulveranstaltungsverordnung
- Kapitalertragsteuer durch Bausparkassen gemäß § 108 Abs 11 EStG 1988
- Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde Feistritz im Rosental
- Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
- Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Republik Irak
- Schifferausweis Österreichischer Staatsbürger als Paßersatz
- Privatschule "Paracelsus-Schule Salzburg"
- Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
- Einrichtung Psychologischer Beratungsstellen für Studierende
- Datenschutzverordnung des Präsidenten des Rechnungshofes
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 302 Wiener Nordrand Straße und der B 8 Wagramer Straße im Bereich der Stadt Wien
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton am Arlberg
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Zöbern im Bereich der Gemeinde Zöbern
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadt Klagenfurt
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Maria Saal und Klagenfurt
- Festsetzung von Zielen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Getränkeverpackungen