21973 Gesetze
21973 Gesetze
- Soziale Sicherheit – Durchführung (Dänemark)
- Soziale Sicherheit (Dänemark)
- Fisch-Quecksilberhöchstwerteverordnung
- Hygiene bei Stielbonbons und Stiellutschern
- Kfz-Haftpflichtversicherung - Verordnung
- Kfz-Haftpflichtversicherung - Allgemeine Versicherungsbedingungen
- VfGH-Aufhebung, Beschluß der Ingenieurkammer für Wien, NÖ und Bgld.
- BUAG - Einbeziehung von Betriebsarten
- Einrichtung des Studienversuches Tapisserie
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 129 Eferdinger Straße, der B 130 Nibelungen Straße und der B 134 Wallerner Straße im Bereich der Stadtgemeinde Eferding
- Auflassung zweier Abschnitte der B 122 Voralpen Straße
- GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
- Freischurf- und Maßengebühr
- VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Thüringerberg
- Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Mauthausen und Langenstein
- Auflösung der Religionsfonds-Treuhandstelle
- Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986 zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems (Bund – Länder)
- Datenschutzverordnung der Parlamentsdirektion
- Verkehrs-Arbeitsinspektion
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 68 Feldbacher Straße im Bereich der Gemeinden Hofstätten an der Raab und St. Margarethen an der Raab
- Luftverkehrsabkommen (Senegal)
- GATT - Handel mit Zivilluftfahrzeugen
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching
- Aufbewahrung der Sammelakten nach Mikroverfilmung Standesamtsverband Salzburg
- Anmeldung von Betriebsmitteln zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
- Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus
- Bewilligungspflicht von Waren
- Lehrverpflichtung an Schulen zur Ausbildung von Sportlehrern
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinden Mürzzuschlag und Kapellen
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Steyregg und Linz
- Markenschutzgesetz, Anwendung - Saudi Arabien
- Europäisches Patentübereinkommen - Ausführungsordnung
- 3. IDG-Verordnung
- 2. IDG-Verordnung
- Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Göttlesbrunn-Arbesthal und Bruck an der Leitha
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Völkermarkt/Ost und der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Griffen und Völkermarkt
- Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt
- Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach
- Vereinfachung des Meldewesens und Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem AlVG 1977
- Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2)
- Berufliche Bildung von Zeitsoldaten (Bund – Salzburg)
- Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (1. Bundesrechenamtsverordnung)
- Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (2. Bundesrechenamtsverordnung)
- Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „ÖCAD – Österreichische Gesellschaft für computerunterstütztes Konstruieren und Fertigen Gesellschaft m. b. H.“
- Schenkung von dem Bund gehörigen, in der Salzburger Residenz befindlichen Tapisserien an das Land Salzburg
- Veräußerung des Bundesanteils an der Bergbahnen Uttendorf-Weißsee Gesellschaft m. b. H.